Meines Vaters Macht und Stärke treibe euer Streben an,
ich komme zurück auf deine Schreiben vom 7. und vom 27. Cirmiasum 259 an mich. Das erste Schreiben scheint leider auf meinem Schreibtisch untergegangen zu sein.
Schürflizenzen im Reich nur an Bürger des Reiches ausgegeben.
Soweit ich informiert bin ist von eurer Manschaft nur euer Kapitän Bürger im Reich meines Vaters.
Da ich euer Bemühen euch in das Reich einzufinden allerdings nicht übersehen habe,
würde ich nach einer Fachkunde Probe oder so du einen verdienten Schmied des Reiches als Bürgen benennst dir dieses Privileg einräumen.
Auch das Tragen von verstärkten Lederrüstungen ist ein Privileg der Bürger des Reiches.
Ich verweise an dieser Stelle aber auf die Gesetze der Städte:
Damit ist unbeschlagene und unverstärkte Lederkleidung gemeint.Rüstrecht
§1 Gäste
Absatz 1
Besuchern der Städte Rahal und Düstersee ist lediglich das Tragen einfacher Lederkleidung gestattet.
Abhängig davon ob du mit "leichter Rüstung" dies ebenfalls ausdrückst,
sehe ich keinen Grund für eine erneute Sonderrüstgenehmigung.
Eine Beurteilung ob eure Rüstung unter leichtes, mittleres oder schweres Rüstzeug fällt,
obliegt der Miliz oder Fachkundigen aus der Garde.
Für einen Termin zur Prüfung und Ausgabe der Schürflizenz stehe ich im laufe der kommenden Woche zur Verfügung.
Teile mir mit an welchen Tagen es dir passen würde.
Bis dahin möge sein Zorn dich leiten
Für die Stadtverwaltung
Statthalter der heiligen Stadt Rahal
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