Aushang Diplomat: Aus gegebenen Anlass...

Forum des Alatarischen Gebietes & des Rakun

Moderator: Rahal [Mod]

Antworten
Althan Vylen

Aushang Diplomat: Aus gegebenen Anlass...

Beitrag von Althan Vylen »

*Aushänge werden im ganzen Reich angebracht, eins bekommt der Rat und ein Pergament findet auch seinen Weg zu den Kindern des Alleinen ins Leth'Axorn.*

"Alatars Segen über die Bewohner Seines Reiches!

Aus gegebenen Anlass wird nochmals eindringlichst auf die
Vertragsregelung mit unserem Vertragspartner dem Reich Menek'ur
hingewiesen.

Sollte es erneut zu Übergriffe kommen so werden jene nicht mit 'Blut
für Blut'
abgegolten, sondern zu den ausgemachten Vertragsbedingungen.

Das bedeutet die Obrigkeit ist zu informieren, die Betroffenen und der
Scharfrichter des jeweiligen Reiches. Sollte ein Kind des Alleinen betroffen
sein so werden auch jene informiert.

Sollte jenes in Zukunft nicht stattfinden so handelt er gen den Willen des
vom Rat abgesegneten Vertrages.

Möge Ihm gefallen was Er sieht!

gez. Magister Althan
Diplomat des alatrischen Reiches
Ernannt von seiner Heiligkeit"


Vertrag zwischen dem menekanischen und alatarischen Reiche!


IV.

Zur Wahrung des geschlossenen Vertrages und um mögliche Versuche
den Fortbestand jenes Vertrages zu unterbinden wird festgehalten, dass
man einander die Gesetzte des anderen Reiches kennt und befolgt.

Gesetzesbrüche Einzelner oder Gruppen auf dem Gebiet des anderen
Reiches dürfen den Vertrag nicht gefährden.
Unkenntnis der Gesetze wird hierbei nicht vor Strafe schützen.

Finden Übergriffe statt so werden sie der jeweiligen Gerichtsbarkeit des
zuständigen Reiches überantwortet, damit das Reich die Seinen bestraft.

Die Bestrafung wird außerhalb der Stadt für das alatarische Reich in der
neuen Arena stattfinden oder im Leth'Axorn der Kinder des Alleinen
sofern es sie betrifft.
Die Bestrafung im Reich Menek'urs wird außerhalb der goldenen Stadt in
der Arena stattfinden.

Als Zeuge, dass eine Bestrafung durchgeführt wurde wird der jeweilige
Scharfrichter des betroffenen Reiches anwesend sein.
Betrifft es ein Kind des Alleinen so wird ein Kind des Alleinen anwesend
sein.
Die Nathifahs des menekanischen Reiches ebenso wie die weiblichen
Kinder des Alleinen werden dabei nicht allein, sondern in Begleitung
erscheinen.

Zuletzt geändert von Althan Vylen am Samstag 6. September 2014, 19:31, insgesamt 4-mal geändert.
Althan Vylen

Beitrag von Althan Vylen »

Ankündigung!

"Dem alatarischen Reiche sei hiermit die Änderung des Vertrages
zwischen dem Reich Menek'ur und dem alatarischen Reiche kund getan.
Abgesegnet vom Rat der Altruisten, tritt er ab sofort in Kraft.

Im Auftrage der Altruistin Maya Taruval

gez. Magister Althan
Diplomat seiner Heiligkeit"



Bisherige Regelung:

I.

Den Bewohnern des alatarischen Reiches wird es gestattet sein sich gerüstet in der Wüste zu bewegen. Halten sie sich in den Hausvierteln auf, so gelten zuerst die Gesetze Menek'urs, es sei denn das Oberhaupt der Familie lockert jene in seinem Hausviertel. Es ist den Bewohnern des alatarischen Reiches verboten die goldene Stadt Menek'ur zu betreten.


Gültige Regelung:

I.

Den Bewohnern des alatarischen Reiches wird es gestattet sein sich gerüstet in der Wüste zu bewegen. Es ist den Bewohnern des alatarischen Reiches verboten die goldene Stadt Menek'ur zu betreten. Als Stadtgebiet Menek'Urs im Sinne dieses Vertrages gelten das von der Mauer umschlossene Zentrum der Stadt, die Familienviertel der Bashir, Ifrey und Yazir sowie das Hauslosenviertel.
Antworten