Salam Alaikum Hazar's Durrah,
am 27. Wechselwind kam es zwischen uns und dem rahalische Reich zu einer Vertag, wie sich das Miteinander unserer Völker gestalten wird. Dazu wurden folgende Vertragspunkte beschlossen.
I.
Den Bewohnern des alatarischen Reiches wird es gestattet sein sich gerüstet in der Wüste zu bewegen. Halten sie sich in den Hausvierteln auf, so gelten zuerst die Gesetze Menek'urs, es sei denn das Oberhaupt der Familie lockert jene in seinem Hausviertel. Es ist den Bewohnern des alatarischen Reiches verboten die goldene Stadt Menek'ur zu betreten.
Im Gegenzug wird es den Bewohnern der menekanischen Reiches gestattet sein sich gerüstet im alatarischen Reiche zu bewegen. Es ist den Bewohnern des menekanischen Reiches verboten die heilige Stadt Rahal und die Stadt Düstersee zu betreten.
Allen Natifahs ist es erlaubt den Schleier im alatarischen Reiche zu tragen, um den nicht den Blicken Fremden ausgesetzt zu sein.
Jenes wird ebenso den Kindern des Alleinen, Verbündete des alatarischen Reiches für das Reich Menek'ur gestattet, ebenso zum Schutz vor fremden Blicken.
Bewohner des alatarischen Reiches und den Kindern des Alleinen ist es gestattet im menekanischen Reiche Schätze zu heben und das Ahnengrab aufzusuchen. Das Emirtrittel wird für Bewohner des alatarischen Reiches und die Kinder des Alleinen ausgesetzt. Ebenso ist es den Bewohnern des menekanischen Reiches gestattet auf alatarischen Reich Schätze zu
heben und in den Höhlen zu jagen.
II.
Es obliegt jedem Bewohner der beiden Reiche, das rechte Maß zu wahren. Provokationen sind hierbei zu vermeiden. Eskalationen zwischen Einzelnen, Gruppen und den beiden Reichen soll somit vermieden werden.
Der Gruß, "Seinen Segen" oder ähnliche sind in den Hausvierteln nicht gestattet und auch nicht im ganzen menekanischen Reiche. Es wird sich auf eine neutrale Grußform geeinigt.
Ebenso ist darauf zu achten, dass im alatarischen Reiche nicht mit "Eliuves Segen" oder ähnlichem begrüßt wird. Außerhalb der Reiche in neutralen oder feindlichen Gebieten hat jenes keinen Bestand. Es sollte sich überall mit Respekt entgegen getreten werden.
III.
Die Handelsbeziehungen zwischen dem menekanischen Reiche und dem alatarischen Reiche wurden wieder aufgenommen.
Die Handelsverträge sind wieder in Kraft getreten und ausgehandelte Handelsverträge haben wieder Bestand. Ab dem heutigen Tage können ebenso neue Handelsverträge ausgehandelt werden.
Sollte der heute geschlossene Vertrag zwischen den beiden Reichen Bestand haben, so kann an der Arena des alatarischen Reiches in Zukunft ein Markt veranstaltet werden.
IV.
Zur Wahrung des geschlossenen Vertrages und um mögliche Versuche den Fortbestand jenes Vertrages zu unterbinden wird festgehalten, dass man einander die Gesetzte des anderen Reiches kennt und befolgt.
Gesetzesbrüche Einzelner oder Gruppen auf dem Gebiet des anderen Reiches dürfen den Vertrag nicht gefährden. Unkenntnis der Gesetze wird hierbei nicht vor Strafe schützen.
Finden Übergriffe statt so werden sie der jeweiligen Gerichtsbarkeit des zuständigen Reiches überantwortet, damit das Reich die Seinen bestraft.
Die Bestrafung wird außerhalb der Stadt für das alatarische Reich in der neuen Arena stattfinden oder im Leth'Axorn der Kinder des Alleinen sofern es sie betrifft.
Die Bestrafung im Reich Menek'urs wird außerhalb der goldenen Stadt in der Arena stattfinden.
Als Zeuge, dass eine Bestrafung durchgeführt wurde wird der jeweilige Scharfrichter des betroffenen Reiches anwesend sein. Betrifft es ein Kind des Alleinen so wird ein Kind des Alleinen anwesend sein. Die Nathifahs des menekanischen Reiches ebenso wie die weiblichen
Kinder des Alleinen werden dabei nicht allein, sondern in Begleitung erscheinen.
V.
Es besteht ein Verteidigungsbündnis mit dem menekanischen Reich und dem Volk der Kaluren.
Das bedeutet werden die Kaluren angegriffen so greift jenes Bündnis um entsprechend die Verteidigung aufzustellen. Das bedeutet so lange das alatarische Reich keinen Angriff auf die Kaluren ausführt und das menekanische Reich nicht zu den Waffen gerufen wird, um das Volk der Kaluren zu verteidigen, werden sich die Vertragspartner nicht gegenüberstehen.
Greifen die Kaluren das alatarische Reich an, so wird das menekanische Reich unsere Grenzen nicht in feindlicher Absicht überschreiten, da es ein Verteidigungsbündnis mit den Kaluren ist.
Greift Rahal ihren Feind im Osten an, so werden wir das menekanische Reich nicht eingreifen, da mit dem Volk im Osten kein Verteidigungsbündnis besteht.
-Rais Efendi des Reiches Menek'Ur