Des All-Einen Segen über euch Herr,
wie von euch aufgetragen schicke ich eine Abschrift der Gesetzestexte der heiligen Stadt in der von mir geänderten Fassung.
Es bedurfte keiner allzu großen Korrektur, um den Neuen, geforderten Auflagen zu entsprechen. Insbesondere weil seine Heiligkeit offenbar gewillt ist weiterhin die Götzenhuldigung im Reich zu dulden, bleibt der 2. Paragraf des Gesetzes unangetastet und es sind lediglich Ergänzungen im 2.ten Zusatz erforderlich. Dieser befasst sich mit der Regelung der Rechte und Pflichten der Rabendiener.
gez.
Adlatus
Dem Schreiben ist ein weiteres Schriftstück beigelegt, offenbar eine Abschrift.
Zusatz 2: Die Dienerschaft Kra’thors:
Erstmals beschlossen unter der Statthalterin Alexa N'yota und der erhabenen Tetrarchin Laraanji, erneuert unter Statthalterin Eliza Tautropfen und erneuert und niedergeschrieben unter Statthalter Stranamorius. Eine wiederholte Erneuerung und Niederschrift fand unter der Regentschaft des Faolan Tianarch, Alka des heiligen alatarischen Reichen, statt.
Es mögen die folgenden Vereinbarungen zwischen der Heiligen Stadt Rahal und der Dienerschaft des Raben gelten:
Im Namen seiner Heiligkeit des Alka, erkennt die Obrigkeit Rahals die Dienerschaft des Raben als einen unabhängigen und freien Glaubenskult an. Allen vollwertigen Mitgliedern dieser Gemeinschaft werden innerhalb der Grenzen der Heiligen Stadt folgende Rechte gewährt und Pflichten auferlegt:
Rechte
- ihr Antlitz in der Stadt zu verhüllen,
- in der Stadt gleich einem Bürger zu reiten, mit Ausnahme des Tempelbezirks und des Marktplatzes,
- ihrem Glauben frei nachzugehen und Bräuche zu praktizieren,
- sich frei zu Bewegen, ohne Verfolgung aufgrund ihres Glaubens zu riskieren,
- mit dem gebührenden Respekt durch die Bürger sowie Amtsträger der Stadt behandelt zu werden.
Pflichten
- Der Rabenkult ist verpflichtet Zahl sowie die Namen der Mitglieder bei der Garde Rahals vorzulegen,
- Dafür Sorge zu tragen das ein kein Mitglied des Kultes die Gesetze der Stadt missachtet oder verletzt,
- Die Mitglieder des Rabenkults haben, im Sinne der Hierarchie des Reiches, sämtlichen Würdenträgern ebenso mit gebührendem Respekt zu begegnen.
Ausdrücklich nicht gewährt ist das Recht Waffen und Rüstung zu tragen. Ausnahme hierbei bildet die religiöse Tracht der Diener zu jener auch der Stab gehört.
Des Weiteren gilt ein Nichtangriffspakt zwischen der Glaubensgemeinschaft und dem heiligen alatarischen Reich.