Bericht an Yxul'lerlatox

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Sarya Lenia Vhelvet

Bericht an Yxul'lerlatox

Beitrag von Sarya Lenia Vhelvet »

Ein knappes Schreiben wird einer der Stadtwachen dem Hauptmann übergeben, weiße Tinte auf schwarzem Grund:

Des Gotteskönigs Segen mit euch Hauptmann,

am gestrigen Abend habe ich mit eurem Bruder in der Taverne gesessen und wir haben uns über einzelne, belanglose Themen der Magie unterhalten bis der Mann in die Taverne trat.

Wir baten ihn zu uns und kamen in ein Gespräch, in diesem stellte sich heraus das er wohl dem Beruf eines Totengräbers nachgehe.
Darüber hinaus wurde mir in Erinnerung gerufen wie jener Mann ein Mitglied meines Ordens angriff und verletzte.

Da er zu diesem Zeitpunkt ungeschoren davonkam, nutzte ich diesen Abend um ihm es mit gleicher Güte zurückzuzahlen.
Da die Selbstjustiz innerhalb der Rahaler Mauern nicht gestattet ist oder zumindest keinerlei Passagen darüber in den Gesetzen zu finden sind, habe ich ihn mit ausserhalb der Mauern genommen.

Zu diesem Tatbestand, hatte ich auch die Befürchtung er könnte der gesuchte Rabendiener sein, doch diese Vermutung erhärtete sich leider nicht.
Er war ein einfacher Bürger aus dem Umland Bajards.

Solltet ihr noch weitere Fragen an mich haben, so werde ich gerne vorstellig bei euch in der Wache, allerdings bin ich auch betraut mit vielerlei Aufgaben, unter anderem die Ergreifung des Raben Düstersee's, so das ihr es mir nachsehen könnt, falls ich nicht sogleich die Zeit dafür finde.

Möge der Eine euch Zorn und Macht schenken im Kampf gegen die Ungläubigen.

Sarya Lenia Vhelvet

Magistra des Ordens der Arkorither
Yxul'lerlatox
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Registriert: Donnerstag 1. Mai 2014, 11:42

Beitrag von Yxul'lerlatox »

Ein Bote wird versuchen einen der Arkorither abzupassen und ihm ein Schreiben des Hauptmanns für Sarya Lenia Vhelvet mitgeben:


3. Hartung im 255 Jahr seiner Heiligkeit

Des Herren Segen an Eurer Seite Magistra Vhelvet,

die Ergreifung des Rabendieners, mit der Ihr beauftragt wurdet, möchte ich auch nicht aufhalten. Doch muss ich Euch darüber informieren, dass im gesamten alatarischen Reich Selbstjustiz nicht gestattet ist.

Jedoch hinsichtlich des Vorfalls und des damit verbundenen Verdachts, hatte der Wirt der Taverne zwar Auskunft darüber gegeben, dass es zu 'anscheinenden' Kampfhandlungen kam, doch bei der Ergreifung des Rabendieners läßt sich dieses vermutlich auch nicht vermeiden.

Die Festsetzung des Rabendieners ist gewiss eine der Prioritäten, daher seid versichert, dass ich Euch entsprechende Freiheiten gewähre mit dem Zusatz, dass vor allem innerhalb der Heiligen Stadt umgehend die Wache zu informieren ist.
Sollte sich ein Verbrechen gegen einen der Eurigen ereignet haben und der Täter im alatarischen Reich von Euch entdeckt werden, ist er unter der Gerichtsbarkeit seiner Heiligkeit zu behandeln. Schlussendlich eine reine Formalität, der Verdächtige wird zwangsläufig an Euch übergeben, daher ist eine kurze, präzise Information an die Wache völlig ausreichend, wenn es sich um keinen Bürger des alatarischen Reiches handelt und das Verbrechen sich nicht auf alatarischen Boden ereignete.
Doch sollte sich der Verdacht gegen einen ansäßigen Bürger richten, liegt das Hoheitsrecht bei der Stadt. Eine entsprechende Anklage ist dann vorzubringen.


Möge der All-Eine Euch segnen.

Yxul'lerlatox
Hauptmann der Stadtwache und stellv. Statthalter Rahals
Zuletzt geändert von Yxul'lerlatox am Dienstag 3. Januar 2012, 23:55, insgesamt 3-mal geändert.
Relata refero ist immer besonders kritisch zu prüfen.
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