Salam Aleikum unserem von der All-Mara geküssten Erhabenen,
Abbas Wakur aus der ersten Familie Omar,
vermehrt kreisten meine Gedanken in den letzten Wochen um die Nutzung des Staubviertels. Es wäre mir ein Anliegen, den Menschen aus den Grünlanden das Leben im Staubviertel ermöglichen.
Dies würde sicherlich den Handel in Menek'ur beleben helfen und so dem ganzen Reiche zu Gute kommen. Gleichsam habe ich mir Gedanken zu den Anforderungen und Gesetzen gemacht, die solch ein Vorhaben benötigen. Anbei findet Ihr ein Pergament mit meinen niedergeschriebenen Überlegungen zu jener Angelegenheit.
Solltet ihr Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, stehe ich Euch natürlich jedereit zur Verfügung.
Möge der Segen der All-Mara stehts mit euch und der ersten Familie sein Erhabener
Sanjak des Reichs der Sonne
Hadri der Akademie Leviathan
Jemaat des Reichs der Sonne
*Auf dem Zweiten Pergament sind folgende Zeilen zu finden*
Öffnung des Staubviertels
Grundsätzliches:
Das Staubviertel soll für Personen aus dem Grünlanden geöffnet werden. Dazu zählen folgende Personen:
-Suktar aus dem Lichten Reich
-Thyren
-Kaluren
-Eledhrim
Ausdrücklich ausgenommen davon sind:
-Suktar aus dem Reich des Verlorenen Sohnes
-Letharen
-Diener des Raben
Ablauf:
Die Antragsteller können nach genauster Prüfung durch den Sanjak und Vorweisen eines Menekanischen Bürgen die Bürgerschaft Menek'urs erlangen
Durch Erlangen des Bürgerbriefes ist es dem Antragsteller erlaubt, ein Gebäude im Staubviertel zu mieten oder nach Absprache mit einem Familienoberhaupt und einer Meldung beim Sanjak im entsprechenden Familienhaus zu leben.
Anforderungen an den Antragsteller:
- Der Antragsteller wird mit einem Schreiben oder dem Fürsprecher in Person beim Sanjak vorstellig
- Der Antragssteller wird eingehend durch den Sanjak geprüft, insbesondere um auszuschließen, dass der Antragsteller ein Diener des Verlorenen Sohnes ist. Auch wird das Wissen des Antragsstellers über die Gesetze Menekur's geprüft.
- Bei kleinen Wissenslücken kann der Bürgerbrief unter Beachtung der Gesamtumstände dennoch ausgestellt werden, aber mit einer oder einigen Aufgaben verknüpft sein z.b. Teilnahme an Unterrichten im Tempel oder in der Armee.
Sollten diese Aufgaben neda innerhalb von 3 Monden erfüllt werden, ist der Bürgerbrief und damit die Erlaubnis zum Mieten eines Hauses mit Ablauf der Frist umgehend erloschen.
-Antragsteller können nach Absprache mit den Leitern der Institutionen Menek'urs, Aufgaben in dieser Institution nachgehen. Den Leitern der Institutionen steht es frei, dieses zu gewähren oder abzulehnen.
-Antragsteller dürfen in der Goldenen Stadt einer Arbeit nachgehen, solange sie die entsprechenden Abgaben an den Erhabenen und die Erste Familie leisten.
