Adoran, 06. Wechselwind 269
Gerichtstermin
Es erfolgt am heutigen Abend, einen viertel Schlag nach der achten Abendstunde
(20:15 Uhr)
im Gerichtssaal des Ratsgebäudes von Adoran
die Verhandlung gegen den sich als Barde bezeichnenden lichtenthaler Bürger
Baldur Burgwardt
*~*~*~*~*~*~*
Dem Gericht wird als Richterin ihre Hochwohlgeboren Ekatharyna von Silbersteyn vorsitzen.
Als Abgesandte der Kirche wird ihre Hochwürden Leandra Kalveron die Wacht im Sinne der Herrin Temora leisten.
Die Anklage führt der Hochedle Aaryon von Hohenfels.
Die Verteidigung wünscht der Angeklagte selbst zu übernehmen.
*~*~*~*~*~*~*
Anklage
Zu verteidigen hat sich der benannte Angeklagte gegen den Vorwurf, mehrere öffentliche Aushänge in Lichtenthal geschrieben und verbreitet zu haben, welche den Leumund von Adel und Bürgern aufs Übelste beschmutzten und zu Zweifeln an Recht und Ordnung von Lichtenthal aufriefen.
Ungeachtet der Kurzfristigkeit der angesetzten Verhandlung findet diese
öffentlich
statt und steht somit jedem Bürger und Besucher offen.
Den Anweisungen des Gerichtes ist Folge zu leisten.
Gerichtstermin
Es erfolgt am heutigen Abend, einen viertel Schlag nach der achten Abendstunde
(20:15 Uhr)
im Gerichtssaal des Ratsgebäudes von Adoran
die Verhandlung gegen den sich als Barde bezeichnenden lichtenthaler Bürger
Baldur Burgwardt
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Dem Gericht wird als Richterin ihre Hochwohlgeboren Ekatharyna von Silbersteyn vorsitzen.
Als Abgesandte der Kirche wird ihre Hochwürden Leandra Kalveron die Wacht im Sinne der Herrin Temora leisten.
Die Anklage führt der Hochedle Aaryon von Hohenfels.
Die Verteidigung wünscht der Angeklagte selbst zu übernehmen.
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Anklage
Zu verteidigen hat sich der benannte Angeklagte gegen den Vorwurf, mehrere öffentliche Aushänge in Lichtenthal geschrieben und verbreitet zu haben, welche den Leumund von Adel und Bürgern aufs Übelste beschmutzten und zu Zweifeln an Recht und Ordnung von Lichtenthal aufriefen.
Ungeachtet der Kurzfristigkeit der angesetzten Verhandlung findet diese
öffentlich
statt und steht somit jedem Bürger und Besucher offen.
Den Anweisungen des Gerichtes ist Folge zu leisten.

