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Belohnung
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Es wurde angesichts der Besudelung der Namen adeliger Bürger Lichtenthals beim Regiment Klage erhoben gemäß Paragraph 2.2 der durch seine herzogliche Hoheit verfügten Gesetze.Die Schmähschrift, übertitelt mit "Der brünftige Hirsch", wird durch ihren durchweg erlogenen und verleumderischen Charakter als schwere Ehrverletzung und somit als
Verbrechen
nach Paragraph 3.6.2 angesehen.
Um die Motivation zu erhöhen, das verdiente Regiment bei seiner Suche nach dem Schmierfinken, sei es nun Mann oder Frau, zu unterstützen, gibt der Hochedle Aaryon Mikhail von Hohenfels bekannt, eine Belohnung von
200 Kronen
an eine Person zu zahlen, deren zweckdienliche Hinweise zur ordnungsgemäßen Verhaftung des Schandmauls durch die Vertreter des Regimentes führen. Um Verleumdung aus Habgier keinen Boden zu bereiten, werde die Belohnung erst ausgezahlt, so ein ordentliches Gericht die Schuld des Beklagten festgestellt hat. Für eine Person, die die Belohnung einfordert, aber nicht Bürger Lichtenthals ist, sei ein entsprechender Bürge vorzuweisen, um nicht gar Feinde des Reiches zu entlohnen.
Gegeben am 14. Lenzing des Jahres 269

Hochedler zu Lichtenthal

