Eine Straftat begeht, wer eine oder mehrere der folgenden Taten begeht.
Die wiederholte Tat wiegt stets schwerer und wird daher pauschal mit einer Verdopplung der Goldstrafe geahndet.
Mit jedem Mal, wo ein ausgesprochener Inselbann ignoriert und K'awi dennoch betreten wird, ist erneut eine Freiheitsstrafe von pauschal drei Tagen in den Kerkern K'awis abzusitzen. Der Inselrat berät außerdem über das weitere Verfahren.
Eine entsprechende Strafe auszusprechen, obliegt einzig den uniformierten - also sich im Dienst befindlichen - Inselwächtern und jederzeit den Mitgliedern des Inselrats (Inselstimme, Akademievertretung, Commodore der Inselwacht).
Verstoß gegen das Rüst- und Waffenrecht (Gesetz Nr. 4)
Strafe: Einmalige Verwarnung möglich (außer bei gezogener Waffe). Jeder weitere Verstoß wird mit 10 Kronen (10.000 Münzen) Goldstrafe geahndet. Das Strafgold ist an der Kommandantur der Inselwacht zu entrichten. Wer sich weigert, wird bis auf Widerruf durch den Inselrat der gesamten Halbinsel K'awis verwiesen. (Inselbann)
Verstoß gegen das Naturschutzgesetz (Gesetz Nr. 8)
Strafe: Jegliche der Insel entnommene Rohstoffe sind zurückzugeben und überdies mindestens ein Strafgold von 30 Kronen (30.000 Münzen) zu entrichten. Wer sich weigert, wird für bis zu drei Tage festgenommen und Inselrat berät darüber, ob der Person je wieder Einlass gewährt wird. Im Fall der Weigerung gilt bis zum Entschluss des Inselrats ein vorläufiger Inselbann.
Gezielte Schädigung von Flora und Fauna K'awis (Brandstiftung, Rodung, Giftverstreuung, etc.)
Strafe: Es ist mindestens ein Strafgold von 50 Kronen (50.000 Münzen) zu entrichten und eine Freiheitsstrafe von drei Tagen in den Kerkern der Inselwacht abzusitzen. Der Inselrat berät außerdem darüber, ob der Person je wieder Einlass gewährt wird. Bis zum Entschluss gilt ein vorläufiger Inselbann.
Unbefugtes Betreten des Tempelgeländes:
Strafe: Es ist ein Strafgold von 30 Kronen (30.000 Münzen) zu entrichten und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Tagen in den Kerkern der Inselwacht abzusitzen. Bei wiederholter Tat berät der Inselrat außerdem darüber, ob der Person je wieder Einlass gewährt wird. Bis zum Entschluss gilt ein vorläufiger Inselbann.
Diebstahl
Strafe: Das Diebesgut ist pauschal zurückzugeben. Sollte es nicht mehr im Besitz des Täters oder der Täterin sein, muss der Warenwert in Goldmünzen ersetzt werden. Je nach Schwere der Tat kann außerdem ein Strafgold von bis zu 20 Kronen (20.000 Münzen) festgesetzt werden. Bei wiederholter Tat wird zusätzlich zu Goldstrafe ein nicht verhandelbarer Inselbann für die Dauer von einem Mondlauf ausgesprochen.
Vandalismus
Strafe: Es sind mindestens 30 Kronen (30.000 Münzen) Goldstrafe zu entrichten und es wird pauschal ein nicht verhandelbarer Inselbann für die Dauer von einem Mondlauf ausgesprochen.
Entführungen von Bürgern:
Strafe: Ein Strafgold in Höhe von 50 Kronen (50.000 Münzen) ist zu entrichten. Außerdem wird ein Inselbann bis auf Widerruf durch den Inselrat ausgesprochen und es ergehen schriftliche Warnungen vor dem Täter / der Täterin an alle Regionen Gerimors.
Gewalt gegen Bürger K'awis
Strafe: Bis zu drei Tage Freiheitsstrafe zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr, die von der Person ausgeht. Überdies sind 30 Kronen (30.000 Münzen) Goldstrafe an die Inselwacht zu entrichten und es wird mit Entlassung aus den Kerkern K'awis gegebenenfalls ein Inselbann bis auf Widerruf durch den Inselrat ausgesprochen.
Gewalt gegen Gäste K'awis
Strafe: Bis zu drei Tage Freiheitsstrafe zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr, die von der Person ausgeht. Überdies sind 30 Kronen (30.000 Münzen) Goldstrafe an die Inselwacht zu entrichten und es wird mit Entlassung aus den Kerkern K'awis gegebenenfalls ein nicht verhandelbarer Inselbann für die Dauer von einem Mondlauf ausgesprochen.
Mord und Totschlag - egal, gegen wen
Strafe: Drei Tage Freiheitsstrafe zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr, die von der Person ausgeht. Überdies sind 100 Kronen (100.000 Münzen) Goldstrafe an die Inselwacht zu entrichten und es wird mit Entlassung aus den Kerkern K'awis pauschal ein Inselbann bis auf Widerruf durch den Inselrat ausgesprochen. Außerdem ergehen schriftliche Warnungen vor der Person an alle Regionen Gerimors.
Für den Inselrat

Commodore der Inselwacht
