Seiner Schwingen Schutz mit euch eure Heiligkeiten,
hiermit möchten wir euch den ersten Vorschlag für die Vertragsüberarbeitung zwischen dem heiligen alatarischen Reich und der Dienerschaft Krathors übersenden.
Wir ersuchen euch den Vertrag zu prüfen und uns wissen zu lassen, ob und wenn ja welche Punkte, in eurem Sinne überarbeitet werden sollen. Im Fall das der Vertrag bereits in dieser Form eure Zustimmung findet, lasst uns auch dies gerne wissen und wir würden uns um eine Termin bemühen bei dem der Vertrag unterzeichnet werden kann.
Im Fall das Überarbeitungen nötig werden, wird dies zeitnah geschehen und ein überarbeitetes Exemplar erneut den Weg zum Palast und in eure Hände finden.
Eine gefüllte Sanduhr.
Für die Dienerschaft
1. Die Diener Kra’thors verpflichten sich dazu, dem Heiligen Alatarischen Reich und seinen Bürgern in Kampf und Krieg mit allen ihnen zur Verfügung stehenden und für einen Sieg nötigen Mitteln beizustehen. Im Einzelnen sei dies, je nach Rahmen der Möglichkeiten jedes einzelnen Diener Kra’thors, Kampfkraft, ihr durch Krathor gegebenes Wirken oder Wissen und Information.
- Im Krieg unterstellen sich die Diener Kra’thors der Heerführung des Heiligen Alatarischen Reichs und der Befehlsstruktur als offizieller Verbündeter.
-Um eine bessere und unkomplizierte Kommunikation im Krieg oder Kampf zu gewährleisten und zur Weitergabe und Einteilung von geeigneten Personen zur Ausführung der Befehle, ist von den Dienern Kra’thors ein klar bezeichneter Mittelsmann ihrer Partei und ein Vertreter selbiger anlassbezogen zu benennen. Probleme, Beschwerden und Vorschläge haben ebenso über diese Person oder in Abwesenheit über den Vertreter zu laufen.
- Die Verteidigung der Nimmerruh gehört im Kriegsfall zu den Aufgaben des Heiligen Alatarischen Reichs.
- Anfeindungen von und Angriffe auf andere Bündnispartner des Heiligen Alatarischen Reichs sind zu unterlassen, zugleich wird ein respektvoller Umgang mit dem zusätzlichen Bündnispartner des Reichs beiderseits erwartet.
- Als Lohn die Seelen der gefallenen Feinde anzubieten, ist nicht standhaft, da die Seelen der Ungläubigen selbstverständlich Kra’thors Preis sind. Die Dienerschaft ist wie andere Verbündeten zu behandeln, wenn es um Lob, Ehren oder Lohn geht.
2. Die Bündnispartner verpflichten sich dazu, sich ebenso in Friedenszeiten beizustehen und zu unterstützen. Dieser Beistand sei wie folgt ausformuliert:
- Die Diener Kra’thors erklären sich bereit für das Heilige Alatarische Reich zu spionieren, Informationen zu beschaffen und offen oder verdeckt gegen die gemeinsamen Feinde vorzugehen. Aufträge hierfür können ausschließlich von den Alkas erteilt werden.
- Die Bündnispartner verpflichten sich, einander mit Wissen und Informationen zu versorgen, die für das Wohlergehen der Bürger des Heiligen Alatarischen Reiches oder die Diener Kra’thors aufgrund von Bedrohung oder Plänen feindlicher Parteien relevant sind.
-Im Falle einer Begegnung, die beide Bündnispartner sowie eine dritte einseitig verfeindete Partei einschließt, verpflichten sich beide Seiten der jeweils Anderen beizustehen.
- Im Streitfall der Dienerschaft mit einem Angehörigen oder Verbündeten des Reiches werden die Alkas informiert, sofern der Streitfall nicht in angemessener Weise und Zeit zwischen den Parteien selbst geklärt werden kann.
3. Die Diener Kra’thors verpflichten sich, die Regeln und Gesetze des Heiligen Alatarischen Reiches zu achten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
- Sollte das Zuwiderhandeln der Regeln oder Gesetze eines Diener Kra’thors eine Strafe nach sich ziehen, so ist der Bündnispartner zu informieren. Die Bestrafung darf allerdings nur und ausschließlich unter Beisein eines Repräsentanten der Diener Kra’thors ausgeführt werden, ebenso darf die Identität des Delinquenten nicht aufgedeckt werden (Maskierungsrecht, siehe Punkt 5).
- Die Diener Kra’thors verpflichten sich dazu keinerlei Konvertierungsversuche an den Bürgern des Heiligen Alatarischen Reichs zu unternehmen und akzeptieren die alleinige, göttliche Schutzherrschaft Alatars über das Heilige Alatarische Reich. Dies beinhaltet ebenso, dass sie keine Seele eines Bürgers des Heiligen Alatarischen Reichs Kra’thor bewusst zuführen dürfen.
- Die Diener Kra’thors erklären sich dazu bereit, in regen Austausch mit den Templern Alatars zu treten und mit Offenheit zu begegnen, auf dass diese Kooperation fruchtbar für beide Seiten sein möge.
- Unterricht durch die Dienerschaft Krathors kann von jeglicher Institution des Reichs erbeten werden, sowie durch Bürger des Reichs. Das Abhalten des Unterrichts, die Lokalität und den Rahmen des Inhalts obliegen jedoch den Möglichkeiten und der Einschätzung der Dienerschaft.
4. Das Heilige Alatarische Reich verpflichtet sich den Dienern Kra’thors bei Bedarf ein offizielles Haus in der Stadt Rahal für eine gute Zusammenarbeit und besseren Austausch zur Verfügung zu stellen. Den Dienern ist die Art der Nutzung des Hauses frei erlaubt, auch als Glaubensstätte.
5. Das Heilige Alatarische Reich räumt den Dienern Kra’thors das Recht ein, sich auch in den Städten und Siedlungen des Reiches verhüllt und maskiert zu bewegen, sofern diese klar als Diener Kra’thors zu erkennen sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie die Robe der Dienerschaft Kra’thors oder die offiziell vom Reich bereitgestellten Kapuzen tragen.
Die Demaskierung eines Diener Kra’thors gilt als versuchter Vertragsbruch und Verrat am Beschluss der Alka und wird dementsprechend hart geahndet. Die Wichtigkeit der Maskerade der Diener Kra’thors wird auch von höchster Stelle geachtet und wird wie der Vertrag als Zeichen des verdienten Vertrauens in die Dienerschaft gesehen.
Sofern das Ornat klar zu erkennen ist, ist nach Aufforderung und auf Nachfrage die Nennung des Namens des Diener Kra’thors ausreichend.
6. Um diese Allianz zu schützen und Sabotageakte gegen das Bündnis zu verhindern, sollen Gesetzes- und Regelbrüche Einzelner auch als solche bewertet werden und können somit nicht an dem Pakt rühren.
7. Ein allgemeiner höflicher und respektvoller Umgang miteinander wird erwartet. Sowie die Dienerschaft Titel und Ämter, sowie Lokalitäten des Reichs mit dem gemessenen Respekt ehrt, so verpflichten sich die Institutionen des Reichs die Titel der Dienerschaft auf Wunsch der entsprechenden Diener zu nutzen. Die Dienerschaft hat das absolute Hausrecht über die Nimmerruh und deren unmittelbare Umgebung., Weisungen eines Diener Kra’thors sind dort Folge zu leisten.
8. Stimmen des Todes und Erwählte Seelen Kra’thors erhalten das Rüstrecht in Kombination mit der Robe des Raben oder der Kapuze des Reichs. Sie dürfen dazu ebenfalls den Knochenstab der Dienerschaft oder eine Sense als Amtszeichen mit sich führen. Das allgemeine Rüst- und Waffenrecht, welches für Bürger des Heiligen Alatarischen Reichs gelten, gilt auch für jene Bürger und Amtsträger beim Betreten der Nimmerruh.
9. Ämter, die ein Diener Kra’thors im Reich innehat, dürfen aufgrund von Konflikten mit der Dienerschaft als Gesamtheit nicht entzogen werden. Das Amt ist für die Zeit der Klärung mit einem Stellvertreter zu besetzen und nach Klärung des Konflikts wieder zu übergeben. Während der Ausübung des Amtes ist der Diener Kra’thors auch als Amtsträger zu sehen und anzusprechen. Der Diener Kra’thors muss in der Zeit auch ausschließlich der Würde und dem Zweck des Amtes dienen.
10. Die Unabhängigkeit der Dienerschaft Kra’thors wird auch für die Zukunft garantiert. Dazu gehört die Akzeptanz des Heiligen Alatarischen Reichs zu den folgenden Punkten:
- Die Dienerschaft Kra’thors kann unabhängige Diplomatie mit den Verbündeten des Reichs beibehalten.
- Die Dienerschaft Kra’thors kann außerhalb von Konflikten selbst entscheiden, wie mit neutralen Gebieten und Gemeinschaften verfahren wird.
- Das Gebiet um die Nimmerruh verbleibt in der Hoheit der Dienerschaft Kra’thors.
- Der Wohnort einzelner Diener Kra'thoes obliegt dem jeweiligen Diener selbst.
11. Sollten Situationen auftreten, die im oben beschriebenen Vertrag nicht erwähnt und berücksichtigt sind, soll, dem höheren Sinn der Allianz gemäß, im Einzelfall verfahren und entschieden werden. Die Laufzeit des Vertrags gilt ohne gesetztes Ende, sollte aber im Fall solcher Situationen zeitnah verhandelt werden, um Lücken zu schließen und sich an Änderungen beider Seiten anzupassen. Ebenfalls ist auf Wunsch einer der beiden Partner zu jeder Zeit eine Verhandlung über den Vertrag situationsabhängig möglich.[/i]


