20. Lenzing 266, Kronwalden
Betreff: Nachfrage Marktrecht
Wohlen Abend, werte Vogtin Nordlicht,
wir haben uns lange nicht gesehen. Ich hoffe, es geht Euch gut.
Wegen was ich mich melde, ist eine simple Nachfrage zum Marktrecht.
Es ist mir bekannt, dass grössere Veranstaltungen angemeldet werden sollen. Für einen einzelnen Stand ist wiederum keine Anmeldung nötig. Nun ist es aber auch so, dass gerne ein Stand eröffnet wird, wo schon einer verkauft. Gibt es hierzu eine Regelung? Es gab anscheinend Irritationen aufgrund des Vorfalls eines unangemeldeten Marktes, so dass selbst einzelne Stände nicht mehr geöffnet werden.
Über einen Hinweis zur Herangehensweise würde ich mich freuen.
Dann kann ich bestehende Bedenken in Zukunft gleich zerstreuen.
Freiin zu Dunkelmoor
