Spätabends werden wohl Boten im königlichen Livree Aushänge in Adoran und Berchgard anbringen und im selben Zuge allen Adeligen, Institutionen des Reichs und Gilden selben Schrieb einwerfen.
Den getreuen Dienern der Lichtbringerin und Vasallen des Reiches
Hiermit sei der offizielle
Friedensvertrag zwischen dem Königreich Alumenas und den Einheiten der Faust
kundgetan.
Zur Einhaltung aller Affirmationen des Vertrags verpflichten sich die Fraktionen v. i. mit all ihren Gefolgschaften
uneingeschränkt im Zuge der Unterzeichnung.
Die Fraktion sei das Königreich Alumenas, vertreten durch
Seine Königliche Hoheit Ador I. Segenus Corbidian Victor von Alumenas und den Kronrat
c. q. repräsentiert durch den Vorsitzenden
Seine Herzogliche Hoheit Andurion III., Herzog von Nharam,
sowie alle S.M. im Lehnseid verbundene Vasallen Alumenas.
Die sec. Fraktion seien die
Mitglieder des Bündnisses des Heeres der Faust,
initiiert aus den enthobenen Truppen des Eirenseer Regiments und freiwilligen Bürgern des Alumenischen Reiches,
im Folgenden als Einheit der Faust bezeichnet, vertreten durch
Seine Hochgeboren Aren, Freiherr von Sturmpass, Heerführer der Einheit der Faust,
sowie deren Alliierte durch militärische und/ oder finanzielle und/ oder sachgütliche Föderation c. q. repräsentiert durch
Seine Herzogliche Hoheit Carisan Roland Fenrin, Herzog von Schwarzwasser.
Als Zeuge und Garant für den Vertrag und dessen zukünftige Einhaltung wurde beiderseits
bewilligt und anerkannt die
Heilige Kirche Temoras,
vertreten durch den Rat der Sieben c. q. repräsentiert durch Seine Eminenz Theoderich Evastain, Stimme des Semborel,
und c. q. repräsentiert durch Ihre Eminenz Svea Elisabeta vom Greifenhain, Stimme des Alsamar, bestellt.
Die folgenden Affirmationen basieren auf den Verhandlungen der Diplomaten beider Fraktionen am 21. und 23. Cirmiasum des Jahres 260 im Freiherrntum Seefels. Diesem Symposion Rechnung tragend sei der vorliegende Vertrag fortan "Seefelser Friede" genannt.
*
All unseren Getreuen beider Fraktionen, Bürgern des Alumenischen Reiches und Verbündeten sei kundgetan, dass die Zeit, in der Alumener Brüder und Schwestern sich in Waffen und Groll gegenüber standen, vergangen sein sollen.
Ein Zuwiderhandeln jedes Einzelnen gegen die Affirmationen des Seefelser Friedens wird als Hochverrat an S.M. Ador I. Segenus Corbidian Victor von Alumenas und dem Reiche Alumenas sowie als Delikt gegen den Willen der Heiligen Temorianischen Kirche und damit Temora selbst gewertet und geahndet. Der Seefelser Friede, welcher zum dauerhaften und segensbringenden Wohl und zur Einigkeit des gesamten Alumenischen Reiches und all seiner Bewohner und Bürger leiten soll, sei hiermit bekannt gegeben.
I.
Ausnahmslos alle kämpfenden Einheiten beider Fraktionen, namentlich die königlichen Truppen unter dem Oberbefehl Seiner Königlichen Hoheit Ador I. S. C. V. von Alumenas und Oberkommando Seiner Herzoglichen Hoheit Andurion III. von Nharam und die Einheit der Faust unter dem Oberbefehl Seiner Hochgeboren Aren von Sturmpass, die Regimenter des Herzogtums Schwarzwasser sowie die Schwarzwasser Seesöldner unter Oberbefehl Seiner Herzoglichen Hoheit Carisan R. F. von Schwarzwasser, sowie aller mit für diesen Konflikt relevanten anderweitig betrauten Aufgaben [i. a. e. g. Spähaufträge, Spionage, Rekrutierungen, Aushebungen etc.] beenden den aktiven Kampf und kehren in ihre Heimat zurück. Die vormals besetzten Gebiete werden verlassen und ihren rechtmäßigen Besitzern zur Verwaltung übergeben.
Jene Milizen [e. g. Bauern, Handwerker, Händler, Knechte, Mägde etc.], deren Berufung nicht das des Kriegshandwerks ist, und die im Zuge des Kriegs in die Regimenter und Einheiten eintraten oder eingezogen wurden, kehren in ihre Heimstatt zurück und nehmen ihre Berufung und Handwerke wieder auf.
Die im Kriegshandwerk ausgebildeten Mitglieder der Einheit der Faust werden in das Herzogtum Eirensee berufen und verbleiben in der aktuellen Befehlsstruktur dort. Sie unterliegen den Gesetzen des Herzogtums und werden bis zur Umsetzung der im Vertrag vereinbarten Affirmationen II, III und IV die Waffen nicht erheben und den Frieden wahren.
II.
Um den Wiederaufbau der vom Krieg verwüsteten und geschröpften Ländereien zu gewährleisten sowie den Menschen in den benannten Gebieten Zukunft und Sicherheit zu garantieren, auf dass jene Landstriche nicht der Armut und des Rückschritts anheimfallen, werden von beiden Fraktionen umfangreiche Unterstützungen in Form von Naturalien [e. g. Baumaterial, Nahrung und Werkzeug etc.; v. i. Anhang VI: Liste der zu erbringenden Materialien] und Arbeitskräften zur Reparatur [v. i. Anhang VII: Liste der freiwilligen und angewiesenen Mitarbeiter zum Wiederaufbau] an jene Stätte überführt. Hierzu verpflichten sich Seine Königliche Hoheit Ador I. S. C. V. von Alumenas und der Kronrat einerseits und Seine Herzogliche Hoheit Carisan R. F. von Schwarzwasser andererseits gleichwertig und zu gleichem Maße.
Die gerechte und angemessene Verteilung der Unterstützungen werden durch die Vasallen vor Ort überwacht und protokolliert sowie von den unabhängigen Vertretern der Heiligen Temorianischen Kirche kontrolliert.
III.
Ein bestelltes Gremium aus Kommandeuren und Offizieren der königlichen Truppen sowie der Einheit der Faust [v. i. Anhang VIII: Liste der Gremiumsvertreter zur Untersuchung von Kriegsverbrechen] wird Geschehen und Handlungen im Zuge des Kriegs untersuchen und begangene Taten, die dem Kriegsrecht widersprechen, zu Tage bringen. Ausgenommen von Anklagen sind einfache Soldaten und Unteroffiziere sowie das Gefolge der Heere.
Bei erwiesener Schuld von Offizieren et al. und Höheren sollen die Delinquenten in einem Kriegsgericht entsprechend ihres Vergehens verurteilt werden [v. i. Anhang IX: Anerkannte Listung von Kriegsverbrechen und Statute zur Bildung und den Rechten des Kriegsgerichts].
IV.
Ein bestelltes Gremium aus Vertretern des Königreichs Alumenas, der Einheit der Faust und der Heiligen Temorianischen Kirche [v. i. Anhang X: Liste der Gremiumsvertreter zur Untersuchung in Eirensee], unter dem Protektorat Seiner Königlichen Hoheit Ador I. S. C. V. von Alumenas, wird in Folge der beobachteten und avisierten Vergehen gegen die Tugenden der Schutzherrin des Reichs Temora sowie gegen die Verbindlichkeiten des Adels gegenüber dem Volk und S.M. selbst, die Vorgänge in den Ländern des Herzogtums Eirensee prüfen.
Positionen, Methoden und Agieren des ehemaligen und aktuellen Adels und Schwertadels Eirensees [v. i. Anhang XI: Namen, Wohn- und Aufenthaltsorte der zu kontrollierenden Angehörigen des Eirenseer Adels] wird nach Gesichtspunkten von Recht, Gesetz und Verhältnismäßigkeit begutachtet werden. Jene in Anhang XI gelisteten Adeligen, welche nachweislich schuldfrei entsprechend geltendem Recht des Alumenischen Königreichs und redlich entsprechend der Lehren Temoras sind und ebenso gehandelt haben, sollen ihre Position im Herzogtum Eirensee wiedererhalten oder weiterhin innehaben. Jene in Anhang XI gelisteten Adeligen, denen unrechtmäßiges und unverhältnismäßiges Handeln entsprechend der obig genannten Gesichtspunkte nachgewiesen werden kann, werden ihrer Positionen enthoben, festgesetzt und gemäß dem Richtspruch Seiner Königlichen Hoheit Ador I. S. C. V. von Alumenas selbst gerichtet.
Die Inspektion und Prüfung durch das Gremium beinhaltet die mögliche Wiedereinsetzung von Vertretern des Eirenseer Adels, welche im Zuge des Verrats und Ablebens des ehemaligen Herzogs Theobald Zirius Archimbar vom Eirensee unrechtmäßig Land und Titel verloren und deren Unschuld und fortwährende Treue zur Krone nachgewiesen wird.
V.
Der rechtmäßige Großherzog von Greifenhain und Eirensee, namentlich Gregor Wieland Konrad, verpflichtet sich einen jährlichen Wechsel des Regierungssitzes zwischen den beiden Herzogtümern zu vollziehen. Gleichberechtigte und –wertige Regierungssitze seien in den Hauptstädten Greifenstein und Ihnnerau eingerichtet.
An beiden Orten sollen Adel, Militär und Bürger des Großherzogtums gleichermaßen viele Audienzen zustehen wie Hoftage abgehalten werden.
VI.
Mit der vollständigen Erfüllung der Affirmationen I, II und III durch die Einheit der Faust und ihrer Alliierten verzichtet Seine Königliche Hoheit Ador I. S. C. V. von Alumenas auf eine Anklage wegen Hochverrats an der Krone aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Einheit der Faust gegen jedweden Vertreter ebendieser.
Mit der vollständigen Erfüllung der Affirmationen I, II, III und IV sowie einem ersten Vollzug der Affirmation V durch das Königreich Alumenas schwören die Einheit der Faust und ihrer Alliierte vollumfänglich und gänzlich einen Eid der Treue auf Krone, Reich und Temora abzulegen.
Seine Königliche Hoheit Ador I. S. C. V. von Alumenas verleiht in Folge dessen der neu vereidigten Einheit der Faust den neuen Namen Goldfaust. Die Goldfaust stellt fortan die militärischen Kräfte Eirensees unter Beibehaltung der nach Durchführung der Affirmationen bestehenden Kommandostruktur. Zusätzliche Kräfte der Goldfaust, zusammen mit ihrem Kriegsgerät, schließen sich den königlichen Truppen im Krieg gegen das Alatarische Reich an.
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Die beschriebenen Affirmationen des Seefelser Friedens sollen mit Unterzeichnung aller beteiligten Fraktionen und Siegelung vollumfänglich in Gültigkeit treten und schleunig und nach bestem Wissen und Gewissen angegangen werden.
Der Seefelser Friede wurde zum Wohle des gesamten Königreichs Alumenas und all seiner Bewohner geschlossen.
Angenommen nem. con.
Möge die Schutzherrin Alumenas diesen Frieden segnen und die Zukunft für Volk und Reich im Licht erstrahlen lassen.
Verhandelt, unterzeichnet und gesetzt am 20. Ashatar des Jahres 260 in Bruchstein, Herzogtum Werlental.