Ein Schreiben zu Händen Arenvir von Kronwaldens

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Zahrak Salberg

Ein Schreiben zu Händen Arenvir von Kronwaldens

Beitrag von Zahrak Salberg »

*Nach einigem Hin- und Herüberlegen, ob nun ganz offiziell oder nicht, welche Anrede für den nicht im wörtlichsten Sinn hoch geborenen Hochgeboren und welche Formulierungen, wird eine penibelst sauber verfasste Abschrift der tausendfach durchgestrichenen und überschriebenen Vorschreiben verfasst und ein Haus weiter bereits in den Postkasten Arenvirs geworfen. Nur, wer rein zufällig zu der Zeit auf dem Weg ist, kann einen total unschuldigen Ausdruck in Zahraks Zügen erkennen, der, für Salberg-Vertraute, wohl Bände spricht. Ob die Handschrift im Brief nun schön ist, darüber lässt sich wohl weiterhin streiten. Aber zumindest kann man alles problemlos lesen..*


Königreich Alumenas,
Herzogtum Lichtenthal,
Kronwalden, den
18. Goldblatt 260


zu Händen des Freiherren Arenvir Corbinian Gabriel von Kronwalden


Der Herrin Temora und der Krone zur Ehr Freiherr,

zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, falls ich Euch nun mit meiner Art Briefe aufzubauen verwirrt habe. Ich dachte, angesichts des gleich genannten Inhaltes, wäre es angebracht, formell zu bleiben. Allerdings erinnerte ich mich bei der Anrede dann daran, dass Ihr ja nicht gerne "Hochgeboren" genannt werdet. Also habe ich es einfach mal dann doch etwas unkonventionell gemacht. Falls es Euch nicht verwundert hat, umso besser. Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen. Es geht sich mir um folgenden Ausschnitt aus den Gesetzestexten:

"§3.4 Als Verbrechen gelten Dieberei, Betrug, Schädigung der Bürger, Zerstörung von Eigentum eines Bürgers, [...]."

Es ist ja kein Geheimnis, dass wir - also Lichtenthals Bürger - mit allerhand Leuten verkehren, die nicht zwingend dem Reich angehören, aber auch kein offen bekundeter Feind sind. Seien es nun komplett Fremde (Leute von außerhalb Gerimors / Ungebundene), Bajader Bürger, Piraten oder sonst welche Gruppierungen. Nun ist mir aber mehrfach aufgefallen, dass sich die Geister sehr scheiden, wenn es darum geht, zu beurteilen, wie vertretbar der Umgang mit diesen Leuten ist. Insbesondere bei Bajadern und Cabezianern (was die Piraten ja zu großen Teilen einschließt).
In einer spontanen Diskussion unter Bekannten wurde das Argument angebracht, dass Piraten Straftäter im - teils - höchsten Maß sind und alle, die freiwillig neben und mit ihnen leben, zumindest nicht viel auf unsere Gesetze und unseren Glauben zu geben scheinen. Ganz konkret sagt aber weder das Gesetz, noch ein separater, mir bekannter Aushang der Krone oder von einem der Lehnsherren, dass der Handel, beziehungsweise 'engere' Kontakt zu solchen Leuten verboten sind. - Wie es ja bei Alatar-Gläubigen, Dienern des Raben und Rashars der Fall ist.
Da es schon eine neu aufgetretene Besonderheit ist, dass ich mir überhaupt so intensiv über so was Gedanken mache, ich aber weiter kaum bis gar keinen Plan von Gesetzen habe, möchte ich Euch darum bitten, mich dahingehend aufzuklären. Vielleicht wäre es sogar angebracht, solltet Ihr eine eindeutige Antwort auf meine Frage finden, diese in irgendeiner Art und Weise öffentlich zu machen. Also im Rahmen des Erlaubten und so natürlich. Auch da kennt Ihr Euch besser aus. Ich glaube einfach, dass da durchaus nennenswerter Bedarf beim Volk besteht. Sonst würden solche Diskussionen und Fragen ja schließlich nicht auftauchen. Und gerade ich bin einer der Letzten, der sich noch mal Ärger einhandeln will, weil er unwissenderweise irgendwas Schwerwiegendes falsch macht.

Danke im Voraus; Temora beschützt!
gez. Z.Salberg
-Novize der Geweihtenschaft Temoras-
-Händler und Werker der Allianz des Berges-
-Rekrut im Lichtenthaler Regiment-
-stellvertretendes Familienoberhaupt der Familien Salberg und Asta-
-gelernter Schneidermeister-
Arenvir von Kronwalden

Beitrag von Arenvir von Kronwalden »

Arenvir von Kronwalden hat geschrieben:
Nicht all zu lange wird Zahrak der Wunsch verwehrt bleiben. In Ermangelung von zurückzulegender Strecke ist es kein Bote, der die Antwort einwirft, sondern der Freiherr selbst, als er er mit Pfeife und Kaffee gewappnet den überraschend warmen Herbstabend im Garten genießt.

Kronwalden
Grafschaft Meerswacht
Herzogtum Lichtenthal



Der Achtzehnte Goldblatt im Jahre Zwohundertsechszig


Dem Bruder des Ordo Temora Z. Salberg


Wacht und Wehr Temoras mit Euch guter Bruder Zahrak.


Eure Zeilen erreichten mich und selbstverständlich will ich Euch eine Antwort nicht verweigern. Ich darf das aktuelle Gesetz Lichtenthals bemühen, dass deutlich aufzeigt, wonach Mord und Menschenraub todeswürdige Verbrechen sein. Nun gilt das Gesetz zu Lande, es ist kein maritimes Rechtswerk wie es beispielsweise auf Kauffahrteischiffen oder Schiffen der Königlichen Marine Anwendung findet. Deshalb werdet ihr den Passus Piraterie nicht im vollen Wortlaut finden.


- Pirat ist, wer sich durch Raub, unrechtmäßige Kaperung, Mord, Entführung, Erpressung bereichert. Auf Piraterie steht der Tradition nach der Tod durch Erhängen. -

- Freibeuterei, Korsarentum oder die Kaperei ist das Aufbringen von Schiffen (Prisen) im Auftrag des Königreichs durch einen entsprechenden Kaperbrief, der den Inhaber und seine Mannschaft berechtigt, Schiffe der Nation, die der Kaperbrief enthält, aufzubringen. Sie ist ein legitimes Mittel zum Handelskriege.

Derzeit wären mir keine Kaperbriefe bekannt, die das Königreich oder das Herzogtum ausgestellt haben mag, wobei das Aufbringen von Schiffen des Alatarischen Reiches selbstredend nicht unter Strafe steht.


Doch ich sehe, wohin Eure Bedenken Euch führen und teile Eure Position, wonach das Volk ein Recht darauf habe zu erfahren, was Rechtens sei und was nicht. Ich werde Eure Bedenken der Reichskanzlei übermitteln und ihn darum bitten, ein Edikt zu veranlassen, das dies klärt, beispielsweise als Anhang zum normalen Gesetz.

Mit den besten Wünschen und in der Hoffnung, Euch ein wenig geholfen zu haben verbleibe ich


Arenvir Corbinian Gabriel von Kronwalden
-Freiherr von Kronwalden-
*Das persönliche Siegel Arenvirs ziert die Botschaft*
Zahrak Salberg

Beitrag von Zahrak Salberg »

*Das Schreiben wird gelesen, hier und da angestrengt die Stirn gerunzelt, als der Freiherr wieder im besten Fachjargon schreibt und sich schließlich noch mal auf den Weg nach draußen begeben. Jedoch einzig und allein, um am Anwesen des Herrn Nachbarn vorbei zu gehen und, so dieser zufällig ins Blickfeld des Salbergs gerät, mit dem angehobenen Schreiben kurz zu nicken und einen dankbaren wie freundlichen Blick aufzusetzen, bevor man dann auch schon wieder weiter geht. Geschäftig wie immer, mag man wohl meinen. Sollte der Freiherr nicht mehr anzutreffen sein, wird diese kurze Geste, gegebenenfalls mit einem erläuternden Satz dazu zu einem beliebigen Zeitpunkt nachgeholt werden.*
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