MhaGar und Ahamanis Segen Statthalter,
da Er vor einiger Zeit mit den Gesetzen der Stadt Rahal in Kontakt kam, steht es in seinem Interesse über das Rüstrecht zu sprechen. Er bittet daher um einen Termin für ein Gespräch mit dem Statthalter, jenes Anliegen ist ihm wichtig.
gez.
KyrRak, RasHo des RaKuns
auf dass ihre Glut stets in Euch brenne!
Ein versiegeltes Schreiben erreicht den Statthalter
Moderator: Rahal [Mod]
-
Xen'draxol
...ein offizielles Antwortschreiben aus der Stadtverwaltung Rahals wird im RaKun abgegeben...
16. Ashatar 260
Ablehnung des Anliegens
Die Stadtverwaltung der heiligen Stadt Rahal lehnt hiermit dein Ersuchen dein Interesse an Rüstrecht dem Statthalter vorzutragen ab.
Ein persönlicher Konfikt mit den Gesetzen des Reiches und ihres vollstreckenden Armes der Garde, leitet nicht im geringsten einen Anspruch auf Rüstrecht ab.
Auch für die Kinder Ahamanis gelten die Gesetze des Reiches und die Gebote des Vaters ihrer Göttin, Alatar! Dem RasHo KyrRak wird daher dringend angeraten sich in den Gesetzen und Geboten zu schulen und dies sofern nötig durch den Tempel und die Garde unterstützen zu lassen.
Solange die Stadtverwaltung in Düstersee nicht über ein Rüstrecht für die in den Rängen der Rashar über dem RasHo KyrRak stehenden Weibchen LynLish & ShuunRa entschieden hat, wird die Stadtverwaltung in Rahal keine weiteren Anträge auf Rüstrecht für einfache RasHo oder ShoRa der Rashar annehmen.
Für die Stadtverwaltung

Statthalter der heiligen Stadt Rahal
[img]http://www.fotos-hochladen.net/uploads/siegel3qufb2mog1v.png[/img]
16. Ashatar 260
Ablehnung des Anliegens
Die Stadtverwaltung der heiligen Stadt Rahal lehnt hiermit dein Ersuchen dein Interesse an Rüstrecht dem Statthalter vorzutragen ab.
Ein persönlicher Konfikt mit den Gesetzen des Reiches und ihres vollstreckenden Armes der Garde, leitet nicht im geringsten einen Anspruch auf Rüstrecht ab.
Auch für die Kinder Ahamanis gelten die Gesetze des Reiches und die Gebote des Vaters ihrer Göttin, Alatar! Dem RasHo KyrRak wird daher dringend angeraten sich in den Gesetzen und Geboten zu schulen und dies sofern nötig durch den Tempel und die Garde unterstützen zu lassen.
Solange die Stadtverwaltung in Düstersee nicht über ein Rüstrecht für die in den Rängen der Rashar über dem RasHo KyrRak stehenden Weibchen LynLish & ShuunRa entschieden hat, wird die Stadtverwaltung in Rahal keine weiteren Anträge auf Rüstrecht für einfache RasHo oder ShoRa der Rashar annehmen.
Für die Stadtverwaltung
Statthalter der heiligen Stadt Rahal
[img]http://www.fotos-hochladen.net/uploads/siegel3qufb2mog1v.png[/img]