Meines Vaters Macht und Stärke führe uns,
ich komme zurück auf unser Gespräch in der Stadtverwaltung Rahal,
in dem du deine Gründe dargelegt hast für deine Person Sonderrüstrecht im Reich zu ersuchen.
Dieses Ersuchen wird hiermit abgewiesen.
Seine Heiligkeit betont, dass dieses besondere Rüstrecht nur dann verliehen wird wenn es durch besonderes Handeln erworben wurde.
Da es ein Privileg darstellt, dass dich über die anderen Bürger seines Reiches erhebt.
Die Stadtverwaltung für Rahal, Wetterau und Alatarien weist zudem darauf hin,
dass in Grenzwarth ob der fehlenden Stadtmauern ohnehin das Tragen von Rüstungen erlaubt ist.
Sollte seine Heiligkeit auf dich aufmerksam werden,§4 Sonderrüstrecht
Absatz 6
"Bürgern mit gültigem Bürgerbrief ist es erlaubt die Siedlungen Grenzwarth und Schattenwinkel in Rüstung mit Waffe und Schilde zu betreten. Dies begründet sich aus dem fehlenden Schutz von Wehr- und Stadtmauern. "
bin ich gerne bereit erneut ein Ersuchen auf Sonderrüstrecht für deine Person zu unterstützen.
Bis dahin möge sein Zorn dich leiten
Für die Stadtverwaltung
Statthalter der heiligen Stadt Rahal
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