Der Krone und dem Reich zur Ehre,
am 21. Eisbruch wird zur siebten Abendstunde die erste Odstedt Auktion in der Stadtstube statt finden. Bitte stellt mir bis zum 20. Eisbruch die Objekte vor, die Ihr gerne versteigern möchtet. Ich werde dafür am vierten, am siebten, am zehnten, am 13., am 17. und am 20. Eisbruch ab der achten Abendstunde in meiner Schneiderei im Nordosten des Bauernviertels in Adoran zur Verfügung stehen. Zudem immer dann, wenn die Schneiderei geöffnet hat.
Zudem suchen wir einen oder mehrere Wirte die die Stadtstube bewirten möchten. Bitte hängt ein paar Zeilen hierzu, so Ihr Interesse habt die Bewirtung zur Auktion, oder auch in Zukunft zu übernehmen.
Alle weiteren Informationen könnt ihr aus dem hierneben hängenden Konzept der Auktionen entnehmen, oder Ihr sprecht mich einfach direkt an. Das Ziel der Spenden wird in diesem Falle von den Bürgern Adorans gewählt.
Temora beschützt!
meisterliche Schneiderin
Gründerin der Odstedt Auktionen
Daneben hängt ein weiteres Schriftstück:
Inhalt
1 - Grundgedanke
2 - Regeln für Ausstellungsstücke
3 - öffentliche Auktion
4 - stille Auktion
5 - Organisation und Ablauf
1 - Grundgedanke
Die Odstedt Auktionen sollen eine Gelegenheit bieten, besondere Meisterwerke, sowie seltene Gegenstände zur Auktion zu stellen.
Der Erlös fließt zu wenigstens einem Zehnt als Spende in eine gute Sache. Jedem bleibt überlassen auch mehr zu spenden.
Dadurch, dass bei einem Erfolg der ersten Auktion, weitere Auktionen unter den verschiedenen Bannern des Reiches, oder auch dessen Verbündete stattfinden sollen, soll erzielt werden, dass jede Auktion so einzigartig und besonders ist, wie die Stücke, welche ausgestellt werden.
Die Auktionen sollen zum Teil öffentlich, zum Teil still sein. Hiermit soll die Gelegenheit geboten werden, dass möglichst jedes Stück, welches vorgeschlagen wurde, versteigert werden kann. Von den vorgeschlagenen Stücken werden zehn, die vom Veranstalter als besonders würdig empfunden werden öffentlich versteigert. Alle weiteren werden still versteigert.
2 - Regeln für Ausstellungsstücke
Zur Auktion zugelassen werden:
- Artefakte
- Besondere Meisterwerke der Handwerkskunst (zum Beispiel verzierte Waffen, oder edle Kleider)
- Edle und seltene Weine
- Einzigartige oder sehr seltene Gegenstände aller Art, so lange sie nicht unter die Verbote fallen
Ausstellungsstücke die gegen geltendes alumenisches Recht verstoßen sind verboten und werden dem Regiment gemeldet.
Ausstellungsstücke die gegen das Recht oder die Moralvorstellung des Ausstellungsortes verstoßen sind verboten und werden gegebenenfalls der örtlichen Rechtssprechung gemeldet.
Ausstellungsstücke die allgemein als unflätig gelten sind verboten.
Die Leitung der Ausstellung behält sich weiterhin vor, Ausstellungsstücke abzulehnen.
Stücke die Aufgrund von Überfüllung der Auktion abgelehnt wurden, werden auf wunsch des Besitzers bei der nächsten Auktion bevorzugt behandelt.
Für jedes Stück ist im Vorhinein ein Mindestgebot fest zu legen.
Es steht dem Besitzer des Stückes frei, beim Vorschlagen des Ausstellungsstückes fest zu setzen, ob er es für eine stille Versteigerung frei geben möchte oder nicht.
Es steht dem Besitzer des Stückes frei, jederzeit fest zu legen, dass er einen größeren Teil spenden möchte, als vorgegeben.
Ein Zehnt des Erlöses wird einer guten Sache gespendet. Diese Sache wird von den Vertretern des Ausstellungsortes ernannt.
Sämtliche Ausstellungsstücke müssen wenigstens fünf Tage vor der Auktion vorgestellt werden.
3 - öffentliche Auktion
Es werden bis zu 10 Stücke für die öffentliche Auktion ausgewählt.
Die öffentliche Auktion beginnt mit der Vorstellung des Objektes und seines Besitzers. An dieser Stelle wird auch Der Besitzer muss nicht zwangsweise anwesend sein, auch wenn es wünschenswert ist.
Dann folgen die Gebote. Die Gebote werden in den Raum gerufen. Sollten über einen gewissen Zeitraum keine weiteren Gebote mehr eingehen, oder ein Maximum von 10 Augenblicken vergangen sein, wird die Auktion angezählt. Das höchste Gebot gewinnt.
Die erbotenen Gegenstände sind am Ende der Auktion zu bezahlen und werden dann sogleich übergeben, sollte jemand Zahlungsunfähig sein, gilt dies als Vertragsbruch und wird entsprechend der Rechtssprechung geahndet.
4 - stille Auktion
Möglichst alle, aber so viele wie der Platz zulässt, der nicht für die öffentliche Auktion ausgewählten Gegenstände werden zur stillen Auktion gegeben.
Sollte der Besitzer des Objektes mehr als den vorgegebenen Zehnt spenden wollen, ist auch dies ausgeschrieben.
Die Gegenstände werden die ganze Auktion über ausgestellt und mit dem Mindestgebot, sowie Besitzer und Beschreibung ausgeschildert. Davor steht eine kleine Kiste, in der jeder ein Gebot werfen darf.
Um Fälschungen zu vermeiden, sind die Schriftstücke vor dem Einwurf Gebote zu siegeln.
Auch bei der stillen Auktion wird erwartet, dass der bietende ausreichend zahlungsfähig ist um im Zweifel sämtliche Gebote einzulösen.
Jeder Teilnehmer darf zwar für jedes Stück bieten, aber je nur ein Gebot einwerfen.
Der Einwurfschluss ist vor dem vorletzten öffentlich zu versteigernden Objekt.
Sollte der höchstbietende am ende der Auktion nicht mehr aufzufinden sein, geht das Objekt an das zweithöchste Gebot oder an jemanden, dem er vorher eine versiegelte Vollmacht übergab.
5 - Organisation und Ablauf
Spätestens eine Glockenschlag vor dem Beginn der Auktion soll bereits alles aufgestellt sein, ab dann würden auch die Gäste empfangen.
Die Auktion wird von einem abgesandten der Gemeinschaft eröffnet, unter deren Banner die Auktion statt findet.
Nach der Vorstellung beginnen die öffentlichen Auktionen. Diese werden von Alvrina Odstedt durchgeführt.
Nach der Hälfte der Auktionen gibt es einen halben Glockenschlag lang Pause.
Danach wird mit der zweiten Hälfte der Auktion fort gefahren.
Am Ende der Auktionen gibt es eine Abschlussrede von Leetha und Alvrina Odstedt.
Dann folgt ein von der einladenden Gemeinschaft entschiedenes Anschlussprogramm.
Die erste Auktion soll in der Stadtstube Adorans statt finden.
Die zweite Auktion findet, sollte die erste erfolgreich gewesen sein im Hospital statt, als dank der Gründerin für die Unterstützung.
Für alle darauf folgenden Auktionen dürfen sich Gemeinschaften und Städte Alumenas und dessen Verbündete bewerben.
Die Auktionen können auch bei weniger als 10 Stücken statt finden, vorausgesetzt die Stücke sind entsprechend wertvoll.
Die Anzahl der Stücke die zur öffentlichen, sowie zur stillen Auktion gestellt werden, wird vor der Auktion bekannt gegeben.
Die einladende Gemeinschaft ist für folgende Dinge zuständig, unterstützung wird dabei von Leetha und Alvrina Odstedt geboten:
- Programm ausserhalb der Auktionen
- Stellung eines ausreichend großen Bereiches für öffentliche und stille Auktionen
- Verkauf von Getränken und Speisen
- Entscheidung des Ziels der Spenden
- Unterstützung bei der Auswahl der Auktionsobjekte
- Vorbereitung der Eröffnungsrede
- Unterstützung bei der Erstellung der Einladungsschreiben
Grundsätzlich sind während der gesamten Veranstaltung Sitte und Recht von jedem Teilnehmer zu wahren. So möglich ist vorgesehen, dass von Stadt, Dorf, oder Reich Wachen für die Auktion erbeten werden, deren Anweisungen jederzeit Folge zu leisten ist.