Ein Zwerg in der Tracht der Lakeien des Diplomandelkorps überbringt eine stattliche Marmortafel, sowie eine kleinere. Auf der kleineren ist zu lesen:
Cirmias Segen und Schutz mit Dir, Eliana Dyrion, stellvertretend für den Orden der Temora!
Die Zwerge haben Euren Ruf gehört und bieten im Folgenden einen Vertrag, um den Orden als Protektorat anzunehmen.
Gleichzeitig bieten wir Euch im Rahmen der aktuellen Unruhen die Möglichkeit in der Festung der Khazad Khot Zuflucht zu suchen und von dort aus den Gegenschlag zu planen.
Es grüßt,

Auf der zweiten, großen Marmortafel ist der Protektoratsvertrag eingemeisselt:
Protektoratsvertrag zwischen dem heiligen Orden der Temora und dem mächtigen kalurischen Großreich, dem Imperium Nilzadan.
Die beiden Vertragspartner verpflichten sich den Vertragsinhalt gelesen und folgerichtig akzeptiert zu haben.
Als stellvertretender Partner für das Volk der imperial-kalurischen Bergzwerge steht der erhabene kalurische Senat, der versammelte weise Volksrat.
Als stellvertretender Partner für den heiligen Orden der Temora steht der Pater des Ordens, Farion Lefar, geachteter Paladin der Temora.
Die politischen Grenzen der Vertragsparteien definieren sich wie folgt...
Unter der Herrschaft des Ordens der Tenora:
- Die Festung des Ordens der Temora
- Umliegende, vom Orden beanspruchte, Ländereien
Unter der (de jure) Herrschaft des kalurischen Großreiches:
- Der Götterberg Nilzadan
- Der Unheilsberg
- Die Frostklamm
- Die Schattenklamm
- Die Gnitmra-Heide
- Die Kolonie Khotanger
- Die Exklave des Reiches in Bajard
- Die Sumpfexpedition zu Dagobax
Das kalurische Großreich verpflichtet sich zu acht Punkten im Speziellen:
I.) Die natürlichen Grenzen der Ländereien und Ansprüche des Ordens im Südwesten zu respektieren und notfalls zu verteidigen.
II.) Die Bereitstellung mindestens einer Graikkohorte zur Verteidigung der Ländereien des Ordens im Kriegsfall.
III.) Die Entfesselung räuberischer Gletscherzwerge und, sollte dafür die Notwendigkeit bestehen, regulärer Graikkörper als weitere Unterstützung im Fall eines Angriffs auf die Festung des Ordens.
IV.) Den gesunden Austausch zwischen den Kulturen und Grundsätzen der Vertragspartner weiter zu fördern.
V.) Die (kostenpflichtige) Lieferung kristalltrüben kalurischen Bergbieres an den Orden der Temora, zu für den Orden angenehmen Konditionen.
VI.) Die (kostenpflichtige) Ausstattung der Krieger des Ordens mit Waffen und kalurischem Rüstwerk zu übernehmen, gegebenenfalls unter den günstigen Konditionen der kleinen Diamantwürde (Temorandi).
VIII.) Die unmittelbare Entsendung von Spezialisten, wie etwa kalurischen Architekten, Taktikern, Diplomandeln, Pilzweisen und Rechtsgelehrten, im Notfall, aber auch zum Kulturaustausch zu garantieren.
VIII.) Den heiligen Orden im Falle militärischen Graikübungen und Paraden zu informieren und gegebenenfalls dazu einzuladen.
Der heilige Orden der Temora verpflichtet sich zu sieben Punkten im Speziellen:
I.) Die Integrität und Souveränität der Ländereien des kalurischen Großreiches und dessen Ansprüche zu achten.
II.) Im Falle eines Angriffs auf die Ländereien des kalurischen Großreiches, dieses mit angemessenen Mitteln zu unterstützen.
III.) Die weisen Beschlüsse des kalurischen Senats zu bedenken.
IV.) Die unbedingte Gültigkeit kalurischer Handels- und Erbverträge zu sekundieren.
V.) Die verlässliche und regelmäßige Lieferung eines Rüben- und Kohlkarrens an die kalurischen Suppenküchen zu garantieren.
VI.) Ein Nutzungsrecht an den Wäldern des Ordens auf kalurische Holzfäller auszuweiten.
VII.) Die (kostenpflichtige) Hauptausstattung der Krieger des Ordens - nach Möglichkeit - auf die Waffen- und Rüstproduktion Nilzadans auszulagern.
Genauer Inhalt des Untervertrages 'Ausstattung':
Der Orden der Temora garantiert, die Waffen und Rüstungen seiner Streiter - nach Möglichkeit - aus den gewaltigen Bergschmieden der Zwerge vom Nilzadan zu beziehen.
Die Runenschmiede vom Götterberg verpflichten sich, allen Mitgliedern des Ordens einen Sonderrabatt von 10% beim Kauf jedweder Ausrüstung einzuräumen.
Die Verarbeitung von Mithrill ist von diesem Rabatt ausgeschlossen, wobei jedes Mitglied des Ordens beim Mithrillkauf von nun an den bevorzugten Status eines guten Leumundes genießt und damit für den unbedenklichen Mithrillhandel freigegeben wird.
Die Runenschmiede vom Götterberg verpflichten sich weiterhin, jede Ausrüstung bei Bedarf kostenfrei zu reparieren, sofern das Ordensmitglied die Ausrüstung in pfleglichem Zustand abliefert.
Im Fall von Ressourcenaufwand, ist dieser dem Schmied zu entschädigen.
Die 10% Warenrabatt greifen auch im Falle der kostenpflichtigen Reparatur.
Inhalt der "kleinen Diamantwürde" (Temorandi):
Die kleine Diamantwürde (Temorandi) kann jederzeit zwischen dem heiligen Orden der Temora und jeder kalurischen Großsippe ausgehandelt werden.
Der kalurische Senat stellt dem Orden zu diesem Zweck einen geeigneten Übersetzer zur Seite.
Die kleine Diamantwürde (Temorandi) umfasst grundsätzlich den Vorzugspreis von 3,5 Kronen für jeden Barren, der in die diamantene Ausrüstung solch eines Ordenskriegers verschmiedet wird, sowie die kostenfreie Reparatur leicht beschädigter Ausrüstung.
Zur Erlangung der kleinen Diamantwürde (Temorandi) ist ein schriftlicher Vertrag notwendig, der zwischen einer oder mehreren kalurischen Sippen und dem heiligen Orden der Temora zu diesem bestimmten Zweck ausgehandelt wurde und weitere Punkte oder Abänderungen beinhalten kann.
Der Rübenkarren:
(I) Das gesegnete Land des Orden der Temora ist reich an fruchtbarer Schwarzerde, die Grundlage zum Anbau gar köstlicher Feldfrüchte, die für die Zwerge überaus bekömmlich sind.
Der heilige Orden der Temora verpflichtet sich mit diesem Vertrag zur regelmäßigen Lieferung, das heißt, ein Dreimonatszyklus wird nicht unterschritten, eines Rübenkarrens an die Großküche des kalurischen Großreiches.
Der Inhalt des Rübenkarrens kann sich völlig frei aus folgenden Gemüsesorten, Kräutern, Beeren und Gewürzen zusammensetzen:
- alle Arten von Rüben
- alle Arten von Kohl
- Schwarzwurz
- Gelbe Paprika
- Pfefferkörner
- Meerrettich
- Ingwer
- Blaubeeren
- Fenchel
- Zucchini
Bei jeder Lieferung erhält der Karrenführer eine begrenzte Auswahl klassischer Prosa der Zwerge, und kann diese, im Sinne der Völkerverständigung, der Bibliothek des Ordens zufügen.
(II) Um auch die wirtschaftliche Entwicklung auf den protegierten Ländern des Ordens zu unterstützen, verpflichtet sich das Volk der hohen Zwerge vom Nilzadan ferner, den Landwirten des Ordens eine kleine Rotte kostbarer nilzadaner Wühlschweine zur Zucht und anderer Verwendung zu überlassen.
Bei Verlust starker Muttertiere durch Krankheit, Katastrophe und unvorhersehbarer Ereignisse, werden diese, angeregt durch außerordentlichen Erlass des kalurischen Senates, umgehend ersetzt werden.
- Sonderpassus I -
Als optionalen Vertragspunkt behandelt wird die Verstärkung und Wartung des Ordenstores durch Verwendung und Gebrauch des heiligen Götterstahls Mithrill.
Die dafür notwendigen Materialien und Spezialisten können gesondert vom kalurischen Senat erbeten werden.
Etwaige Aufwandsentschädigungen sind durch die Ordenskasse zu tragen und werden in einem separaten Vertrag behandelt.
- Sonderpassus II -
Komplex-zwergmechanische Apparaturen, die in ihrer Natur zur Belagerung oder Mauerverteidigung gebraucht werden, sind über die Graikkommandatur als Leihgabe zu erwerben.
Als komplex-zwergmechanische Apparaturen gelten:
- Das große Zwergkatapult
- Das mittelgroße Zwergkatapult
- Die Zwergballiste
- Die Lafett-Mehrschussarmbrust
- Und andere Apparturen der kalurischen Technologengilde
Die Leihgebühr kann für alle diese Apparaturen ausschließlich in Zwergponys, Melonen und handlichen Goldbarren abgegolten werden.
Erweiterungen im Vertrag sind jederzeit durch einvernehmlichen Beschluss möglich.
Der einseitige Vertragsbruch gewährt im Falle einer dadurch entstehenden Benachteiligung einer Partei, dieser zumindest einen günstigen Casus Belli.
Für das kalurische Großreich:
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Für den Orden der Temora:
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