Im Namen des Emirs sei folgendes verkündet:
Verteidigungsbündnis mit dem elfischen Volk
Beiden Völkern ist im Verteidigungsfall uneingeschränktes Rüstrecht gestattet. Außerhalb des Verteidigungsfalles werden beiden Völkern gerüstete Eskorten für schutzbedürftige Reisende zugesprochen.
Das Liedwirken wird beiden Völkern im Verteidigungsfall uneingeschränkt gestattet. Dem Volk der Elfen wird in Menek'Ur das intuitive Wirken zugesprochen, solange es sich nur auf die eigene Person bezieht und keinen Menekaner negativ beeinflusst. Portale und Beschwörungen sind, außerhalb der Verteidigung, vor der Stadt zu wirken.
Das heben von Schätzen ist beiden Völkern in den respektiven Heimatgebieten uneingeschränkt erlaubt, im Nebelwald ist dafür Sorge zu tragen, dass der Wald nicht mehr als zwingend nötig durch die Vernichtung der Schatzwächter beschädigt wird.
Für den Emir.
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