Stollenbauprojekt
Das Reich Alumenas und das Volk der Kaluren halten folgende Beschlüsse fest:
-Zum wohl beider Völker und im Einklang des freundschaftlichen und wirtschaftlichen Umgangs wird ein Stollen Zwischen Nilzadan und Berchgard erschlossen.
-Jede Seite ist dazu Verpflichtet ihren Eingang zum Stollen zu sichern und für Schutz zu sorgen.
-Zwischen den Städten Nilzadan und Berchgard gilt ein Abkommen gegenseitiger Zuflucht in der Not und Schutz gegen Gemeinsame Feinde.
-die Miene bleibt im Besitz des Reiches und es Gild Alumenisches Gesetz, das Kalurenreich beginnt ab dem Stollen.
Optionale zusagen, daran gebunden solange Sir Thelor von Schwertfluren die Verwaltung Berchgards inne hat und müssten anschließend mit dem Neuen Graf oder Verwalter neu Verhandelt werden.
-die Kaluren dürfen die Miene in Berchgard frei benutzen.
-die Kaluren erhalten für die durchreise durch Berchgard in Verbindung des Schutzes ihrer Handelsgüter Rüstrecht für Berchgard.
Für die Verwaltung Tiefenbergs
Sir
Kronritter seiner Majestät Adors
Für die Verwaltung Nilzadans