*Ein Rekrut des Regiments - gekleidet wie ein normaler Bote und nicht etwa in Uniform - wird Beldan in Bajard aufsuchen. Hat er ihn gefunden wird er - recht ungewöhnlich vor Zivilisten - vor ihm salutieren und ihm dann ein Schreiben mit dem Siegel des Lichtenthaler Regiments in die Hand drücken und sodann sogleich zackig abdrehen und die Heimreise antreten. Die Zeilen selbst sind schnörkellos geschrieben*
Herrn Scherenbrück
Adoran, 30. Schwalbenkunft des Jahres 255
Temora und der Mutter Eluive zur Ehr, Herr Scherenbrück
Obgleich wir Euer Schreiben wie Eure Anfrage höchst überraschend finden, wird das Lichtenthaler Regiment jenem soweit nötig und möglich entsprechen.
Zuvorderst ist uns Inhalt und Verbreitung des von Euch beigefügten Aushangs wohl bekannt, ebenso dass es sich bei den Personen um Herrn Windwarden nebst seiner Verlobten handelt. Wir weisen jedoch daraufhin, dass eine Verfolgung durch Herrn Windwarden keineswegs von persönlichem Zwist motiviert war, vielmehr hat jener sich aufs Reichsgrund etwas zu Schulden kommen lassen und sich seiner Verhaftung durch Flucht in Richtung Bajard widersetzt, was jegliche Berichte über eine Verfolgung in Bajard ausreichend erklärt.
Es versteht sich, dass Herr Windwarden nebst seiner Verlobten auch des Verfassens jener von Euch übersandten Schrift verdächtigt wird.
Das Lichtenthaler Regiment verzichtet darauf, die Bürgerschaft Bajards zur Auslieferung der beiden aufzufordern, behält sich jedoch vor, auch auf Boden des Dorfes Maßnahmen zu ergreifen, die ihm geeignet erscheinen die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Um die Gelegenheit zu ergreifen und auf jüngste Entwicklungen um Bajard einzugehen, sei fürderhin auf folgendes hingewiesen, welches der Bürgerschaft Bajards zur Kenntnis gebracht werden soll:
Das Regiment unterstellt sich auch auf Boden Bajards oder in dessen Umland keiner Gerichtsbarkeit noch irgendwelchen Gesetzen, als den eigenen. Das Regiment duldet keinerlei Beleidigungen noch Behinderungen noch Angriffe auf Reichsbürger, auch nicht mit dem Verweis nicht vorhandener Zuständigkeit. Unberechtigtes Führen von Adelstiteln oder -prädikaten sowie jegliche trügerische Erweckung eines Scheins, für oder im Namen des Reiches zu handeln werden nicht toleriert. Die Konsequenzen trägt der Einzelne, bei Häufung wird man die Position gegenüber des Dorfes zu überdenken haben. Man sieht sich aber generell geneigt, sich den Sitten Bajards zu unterstellen, sofern sich daraus kein militärischer oder andersartiger unangemessener Nachteil ergibt. Wir weisen darauf hin, dass hierauf kein Anspruch besteht, sondern dies lediglich ein Zeichen guten Willens ist. Entsprechend werden wir dafür Sorge tragen, dass ähnliche Schmierereien in Zukunft umgebungsschonender entsorgt werden.
Für das Regiment
gez.

Oberst des Lichtenthaler Regiments
Ritter der Krone Alumenas'