10. Schwalbenkunft des Jahres 255
Bajarder Pferdeverordnung
Um dem misslichen Elend der Pferde, hervorgerufen durch den Brauch, nicht mehr benötigte Pferde zum Dahinvegetieren an öffentlichen Gebäuden und Laternenpfählen anzubinden, vorzubeugen und der damit einhergehenden beständigen Seuchengefahr einen Riegel vorzuschieben, ergeht mit dem heutigen Tag die Bajarder Pferdeverordnung, gültig für alle an öffentlichen Gebäuden, insbesondere aber dem Bankhaus, der Taverne und dem Markt, angebundenen Pferde:
I. Pferde dürfen für höchstens vier Wochen an einem öffentlichen Gebäude angebunden bleiben und müssen in dieser Zeit versorgt werden.
II. Pferde, die sich vom 1. eines Mondes bis 1. des nachfolgenden Mondes am Bankhaus, im Stall der Taverne oder am Markt angebunden befinden, werden dem Abdecker zugeführt. Eine Stichprobe findet zur Mitte eines jeden Mondes statt.
Wer auf Reisen geht und sein Pferd in dieser Zeit unterstellen möchte, der kann sein Tier in die Obhut der Stallwärterin am Dorfeingang geben. Öffentliche Anbindepfosten sind für die kurzfristigen Bedürfnisse von Händlern und Reisenden gedacht und sollten zweckgebunden verwendet werden.
Die derzeitige Pferdepopulation wird am 1. des kommenden Mondes fällig. Hinweisschilder werden ergänzt.
Für Bajard
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[bedroht zum 01.07.: Bankhaus: Zottelchen, Herpes, Lereus, Jufto; Taverne: Packesel, Hengst, Rydain; Markt: Kiara]