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Aushänge an den Minen, am Hafen und am Kontor der KdW

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2006, 21:20
von Fadi Yazir
An das stolze Volk Menek'Urs,

zum Schutz des Volkes vor den unsere Kultur gefährdenden Einflüssen des Nordens und zum Schutz der uns anvertrauten heiligen Gabe Eluives ergeht folgende Anordnung:

Ab dem heutigen Tage darf Salz in Säcken wie auch in Phiolen nur noch auf Menek'Ur gehandelt werden. Jeglicher Verkauf auf dem Festland ist untersagt. Der Handel ist ausschließlich vor dem Kontor der KdW zu vollziehen.
Zum Schutze der Ruhe für die Angehörigen unseres Volkes ist der Handel nur noch am dritten Tage der Woche zwischen der sechsten und der achten Stunde des Abends und am letzten Tage der Woche zwischen der sechsten und achten Stunde gestattet.
Die gemahlene und in Säcke gefüllte Gabe Eluives darf hierbei nicht mehr unter 300 Goldmünzen pro Einheit an Nichtmenekaner ausgegeben werden. Hiervon sind 50 Goldmünzen als Steuer an den Emir abzuführen.

Die Übergabe von Salz auf dem Festland an einen Nichtmenekaner, die Ausgabe außerhalb der angegebenen Zeiten und die Ausgabe unter dem angegebenen Wert werden hart bestraft, wie auch das Nichtabführen oder das teilweise Nichtabführen der Emirsteuer. In diesem Zusammenhang wird auf §19 Absatz 4 und § 20 des menekanischen Strafrechts hingewiesen.

Am vierten Tage des der Schöpferin gewidmeten Mondlaufs,

Fadi Yazir
Stadthalter

Verfasst: Dienstag 9. Mai 2006, 20:27
von Fadi Yazir
Erneut ziehen Boten durch Menek'Ur und verkünden die veränderte Anordnung. Die Aushänge werden ersetzt.