Ein Brief an Statthalter Xen'draxol
Verfasst: Montag 9. Mai 2016, 15:50
*Ein Brief geht beim Statthalter ein. Das Dokument ist einfach gehalten und die Schrift des Verfassers wirkt ungeübt. Ohne größere Verzierungen steht geschrieben:*
Des All-Einen Segen, werter Statthalter.
Ich danke euch für das Bürgergespräch am gestrigen Tage und fühle mich geehrt ein Bürger Rahals sein zu dürfen.
Wie von euch angefordert, möchte ich kurz die Sonderfälle beziehungsweise Ausnahmen bezüglich der Gesichtsverschleierung nennen.
Das Verbergen des Gesichtes in Städten ist verboten, es gelten dabei folgender Ausnahmen:

Des All-Einen Segen, werter Statthalter.
Ich danke euch für das Bürgergespräch am gestrigen Tage und fühle mich geehrt ein Bürger Rahals sein zu dürfen.
Wie von euch angefordert, möchte ich kurz die Sonderfälle beziehungsweise Ausnahmen bezüglich der Gesichtsverschleierung nennen.
Das Verbergen des Gesichtes in Städten ist verboten, es gelten dabei folgender Ausnahmen:
- Gemäß §1.1 kann die Stadtverwaltung eine Sondergenehmigung erteilen.
- In §4 räumt das Gesetz explizit der Palastwache, der Templerschaft und dem Orden der Arkorither ein, sich in der Stadt verschleiern zu dürfen.
- Das Gesetz erteilt "volles Rüstrecht" für Letharen. Das Recht auf Verschleierung wird hier nicht explizit genannt.