Seite 1 von 1

Depesche an den Palast

Verfasst: Freitag 15. Mai 2015, 13:07
von Sahid Ibrahim Yazir
*Eine versiegelte Depesche erreicht den Palast in Menek'Ur. Sahid selbst wird sie an seine Kameraden der Palastwache übergeben, ehe er seinen Weg zur Kaserne gegenüber fortsetzt. Folgenden Inhalt enthält die Depesche*

Salam Aleikum Erhabener,

ich wende mich in folgender Sache ergebenst an Euch:


Vorschlag zu einer gerechten Verteilung des begrenzten Wohnraums innerhalb der Mauern Menek'Urs:

Vorwort:

Dieser Vorschlag bezieht sich auf die Probleme, welche durch die jüngste Gesetzesänderung hervorgerufen wurde. Ziel des Vorschlags ist es nicht, die Gesetzesänderung zu widerrufen, sondern ihre Durchsetzung transparenter und gerechter zu gestalten und den sozialen Frieden in der Stadt zu verbessern, unter gleichzeitiger Wahrung von Ordnung und Sicherheit.

Vergabe von Wohngenehmigungen:

Innerhalb der Stadtmauern darf grundsätzlich jeder wohnen, der einen Bürgerbrief vom Sanjak besitzt.

Vergabe von Bürgerbriefen:

1. Das Haus Omar: Die Omar leben im Palast. Sie bekommen einen Bürgerbrief ohne formale Voraussetzungen, auch wenn sie diesen in der Regel nicht für Wohnzwecke benötigen werden.

2. Die anerkannten Familien: Jede Familie mit einem anerkannten Oberhaupt, hat durch die Anerkennung bereits den Nutzen für die Gemeinschaft bewiesen sowie die Ehre der Familie nachgewiesen. Mitglieder einer anerkannten Familie bekommen ohne weiteren Nachweis einen Bürgerbrief zu Wohnzwecken ausgestellt.

3. Übrige Menekaner (Hauslose, nicht anerkannte Familien, Fremdländer)
Hauslose, Mitglieder nicht anerkannter Familien und Fremdländer haben prinzipiell kein Recht auf einen Bürgerbrief. Sie können jedoch, als Anerkennung ihrer Verdienste für die Gemeinschaft, eine Wohngenehmigung und einen Bürgerbrief für die Stadt erhalten. Gründe für die Anerkennung sind:

a) Aktiver Dienst in einer ehrenwerten Institution in einem gefestigten Rang (z.B. Armee: Jemaat, Tempel: Khaliq...usw. entsprechend)

b) Nachweis der besonderen Schutzbedürftigkeit (z.B.: Schwangere, invalide Veteranen der Armee)

Über die besondere Berücksichtigung entscheidet der Sanjak von Fall zu Fall, es gibt grundsätzlich keinen allgemeinen Anspruch.

Zusatz:
Die besondere Berücksichtigung kann im Einzelfall ohne Angabe von Gründen durch den Sanjak wieder entzogen werden.

Zusammenfassung:
Durch diesen Vorschlag können sowohl Verdienste von Personen der dritten Gruppe berücksichtigt und anerkannt werden, als auch im Einzelfall unerwünschte Personen vom Wohnen innerhalb der Mauern abgehalten werden.


Mara gebe dem Emir die Geduld, den Vorschlag sorgfältig zu prüfen.

Inshallah!


*schwungvoll unterzeichnet*

Sahid Ibrahim Yazir

[url=http://www.fotos-hochladen.net][img]http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/armeesiegelo0jfhc5s7r.png[/img][/url]

Sajneen der Truppen des Reichs der Sonne
Charim des heiligen Ordens
Oberhaupt der Familie Yazir