Rat Lichtenthal
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Verfasst am: 22 Okt 2014 21:23 Titel: Bürgerrechte und Pflichten |
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Bürgerrechte und Pflichten
Das Vorab Erwerben der Bürgerschaft ist die Voraussetzung für alle nachfolgend gelisteten Rechte und Pflichten
- Bürger haben das Recht bei Gesetzesbrüchen auf eine Anhörung durch einen Ritter, Adligen oder einen Richter (Ratsmitglied).
(der Adel darf gemäss seines Standes Strafen aussprechen, ist jedoch verpflichtet diese dem Rat von Lichtenthal kundzutun. Dem Herzog von Lichtenthal obliegt hier das letzte Wort).
- Bürger geniessen den vollen Schutz von Recht und Gesetz.
- Bürger des Reiches erhalten die Erlaubniss auf dem Land ihrer Hoheit, Grundbesitz zu pachten oder zu mieten.
- Bürger des Reiches besitzen das Schürfrecht im gesamten Herzogtum.
- Bürger sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet dazu beizutragen, Städte, Siedlungen und Herzogtum zu schützen.
- Wehrfähige Bürger können im Gefahrenfall durch den Adel oder das Lichtenthaler Regiment zu den Waffen gerufen werden.
- Bürger haben das Recht Personen auf dem Land des Herzogtums dazu Anzuhalten sich zu demaskieren.
- Bürger haben das Recht auf eine Gerichtsverhandlung.
- Wird ein Bürger von einem Freien (nicht-Bürger) angegriffen, ohne Zeugen, wird der Aussage des Bürgers mehr Gewicht gegeben.
- Aussagen von einem Bürger haben vor Gericht ebenso mehr Gewicht als die der Freien (nicht-Bürger).
- Bei Wertvollen Handelsgut oder Angst um Leib und Leben kann ein Bürger des Reiches eine Eskorte Verlangen, innerhalb des Herzogtums. Sie muss Stattgegeben werden, so keine schwerwiegendere Gefahr die Reichstruppen bindet.
- Nicht Bürger können in Kriesenzeiten der Städte verwiesen werden.
- Leibwächter und sonstiges Personal sind als Mitbewohner durch die jeweiligen Hausherren zu benennen und erhalten hierdurch ebenfalls Anrecht auf die Bürgerschaft.
- Mitglieder einer auf den Besitzungen des Herzogtums befindlichen reichstreuen Gemeinschaft, sind dem Rat von Lichtenthal als Liste vorzulegen. |
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