Ausruf des Kriegsrechtes
Verfasst: Montag 14. Juli 2014, 17:27
Im rahalischen Reich sind hauptsächlich in den Städten, aber auch in den Dörfern Aushänge angebracht, deren Echtheit durch das Siegel der Altruisten gewährleistet ist. Die Garde Rahals, die Bruderschaft, die Arkorither, die Letharen, wie auch sämtliche Verbündete erhalten Abschriften:


Verkündet am 14. Cirmiasum im Jahre 257:
Mit sofortiger Wirkung wird durch den Rat der Altruisten das Kriegsrecht ausgerufen!
Jede wehrfähige Person ist somit verpflichtet für den Kriegsfall gerüstet und bewaffnet zu sein.
Die Rüstungsbeschränkungen innerhalb der Städte treten, bis auf Widerruf, außer Kraft.
Ab dem heutigen Tage übernimmt die Bruderschaft des Reiches die Befehlsgewalt der Truppen.
Jeder Gläubige und/oder Verbündete des Reiches möge sich am morgigen Tag zur 8. Abendstunde gerüstet und bewaffnet zur Heerschau in Rahal einfinden.
Im Namen des ehrwürdigen Alkas, vertreten durch den Rat der Altruisten,
Mit sofortiger Wirkung wird durch den Rat der Altruisten das Kriegsrecht ausgerufen!
Jede wehrfähige Person ist somit verpflichtet für den Kriegsfall gerüstet und bewaffnet zu sein.
Die Rüstungsbeschränkungen innerhalb der Städte treten, bis auf Widerruf, außer Kraft.
Ab dem heutigen Tage übernimmt die Bruderschaft des Reiches die Befehlsgewalt der Truppen.
Jeder Gläubige und/oder Verbündete des Reiches möge sich am morgigen Tag zur 8. Abendstunde gerüstet und bewaffnet zur Heerschau in Rahal einfinden.
Im Namen des ehrwürdigen Alkas, vertreten durch den Rat der Altruisten,
