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Markt am 16 Eisbruch 20:00h

Verfasst: Samstag 16. Februar 2013, 10:52
von Natisha Levana Yazir
*... inzwischen finden sich auf Menek'ur selbst auch einige Aushänge die an den Markt erinnern. Manche davon wurden von Händlern auf das Festland getragen und sind in den größeren Städten und belebten Plätzen aufzufinden. Selbstverständlich verbreitet sich die Kunde auch mündlich und so wird nochmals an den Markt am heutigen Abend erinnert ...*


Unter Eluive's strahlendem Auge, laden ihre stolzen Kinder am 16. Eisbruch zur zwanzigsten Stunde zum Markt auf Menek'ur!

Kommt herbei ihr Käufer und Händler, erfreut euch am bunten Treiben und habt die Möglichkeit einige unserer kostbarsten Güter zu erstehen. Auch werden einige Händler vom Festland zugegen sein, womit das Angebot sehr breit gefächert ist. Macht euch das Treiben müde? Dann auf in den singenden Kaktus, dort werden einige Kinder des menekanischen Volkes mit einheimischen Köstlichkeiten verwöhnen. Doch habt acht! So ihr Sitte und Gesetz der von Eluive geküssten Insel nicht wahrt kann nur eine angemessene Spende an Eluive's Tempel euch vor intensiverer Zuwendung der Wachen schützen.



*.. auf den Aushängen findet sich in kleinerer Schrift gehalten dann auch eine Abhandlung der aktuellen Gesetze Menek'urs. Zusätzlich werden die Wachen am Hafen auf die aktuelle Gesetzestafel hinweisen und manchen Reisenden sicherlich darauf aufmerksam machen ...*




1 Grundlagen der Rechtsprechung
1. Das Wort des Emirs steht über Allem. Er kann Gesetze und Urteile aufheben oder abändern, im Einzelfall wie auch auf Dauer.
2. Der Statthalter spricht in seinem Namen Recht auf Menek’Ur. Die Stadtwache achtet auf die Einhaltung des Rechts, ihren Anweisungen ist zu folgen.
3. Ein Beschuldigter muss seine Unschuld beweisen. Tatversuche werden mit vollzogenen Taten gleichgesetzt. Familienoberhäupter haften für die Mitglieder ihrer Familien und deren Gäste.
4. Straftaten aus besonderen Notlagen können straflos bleiben. Hierzu zählt insbesondere die Abwehr einer Bedrohung für Emir, Reich, Volk und Leben.
5. Das Betreten von Salzmine und Oase durch Ausländer ist verboten.


§2 Straftaten gegen das Haus Omar
1. Taten, die gegen einen Angehörigen der Omar begangen werden, wiegen besonders schwer.
2. Taten, die gegen das Leben oder die Herrschaft des Emirs gerichtet sind, können mit dem Tode bestraft werden.
3. Es ist verboten den Palast ohne bestätigten Termin zu betreten.
4. Wer das Wort des Emirs in Frage stellt, zweifelt an der Rechtmäßigkeit seiner Herrschaft.
5. Das Nichtabführen des Emir-Drittels ist Diebstahl am Emir und wird mit hohen Goldstrafen oder Zwangsarbeit belegt.


§3 Straftaten gegen Reich und Volk
1.Das Tragen von Waffen, Rüstungen und Maskierungen durch Ausländer auf Menek’Ur ist verboten. Weiter haben jene Namen und Grund ihres Aufenthalts auf Anfrage zu nennen.
2. Das Wirken von Magie auf Menek’Ur durch Ausländer ist verboten.
3. Tätliche Angriffe jeder Art sind verboten und gelten als schweres Vergehen.
4. Wer Informationen, die nur für Menekaner bestimmt sind, an Ausländer weitergibt begeht Verrat am menekanischen Volke und kann mit dem Tode bestraft werden.
5. Der Handel mit Personen oder Gruppen, entgegen bestehender Verbote, wird schwer bestraft. Interessenten müssen ihre Herkunft im Zweifel nachweisen.
6. Wer als Ausländer auf Menek’Ur Früchte und Pflanzenteile stiehlt oder Lebewesen erlegt, bedroht die Lebensgrundlage der Menekaner. Das Betreten der Oase durch Ausländer gilt als versuchter Diebstahl. Wer die menekanische Lebensgrundlage bedroht, wird die Gefahren der Wüste kennen lernen.
7. Die Beschränkungen nach §3.1, §3.2 und §3.6 entfallen auf der Insel der Toten.
8. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder dieses gegen den Willen des Eigentümers in Besitz nimmt, macht sich strafbar und muss den angerichteten Schaden wieder gut machen. Es kann eine über den Schadenswert hinausgehende Strafe verhängt werden.
9. Das Stehlen von Salz ist eine besonders schwerwiegende Entwendung fremden Eigentums.


§4 Straftaten gegen Anstand, Sitte, Glauben und die Ehre
1. Ein Jeder auf Menek’Ur hat Ober- und Unterkörper sowie den Kopf zu bedecken.
2. Menekanische Frauen haben sich im Ausland oder in Gegenwart von Ausländern zu verschleiern.
3. Jede körperliche Berührung unter Unverheirateten, die nicht einem ehelichen, freundschaftlichen oder familiären Zweck dient ist verboten.
4. Das Verwenden von unsittlichen Worten oder das Anschneiden von unsittlichen Themen in der Öffentlichkeit ist verboten.
5. Der Glaube an Eluive darf nicht verunglimpft oder in Frage gestellt werden. Das Betreten der Oase wird als Angriff auf den menekanischen Glauben gewertet. Ein Infragestellen des Glaubens kann auch ein Vergehen nach §2.4 sein.
6. Die Ehe und das Eheversprechen sind von Eluive gesegnet und dürfen nicht angetastet werden. Wer den von Eluive gesegneten Bund bricht, soll nicht länger unter den ehrbaren Menekanern leben.
7. Die Beleidigung von Menekanern ist als schweres Vergehen zu werten. Der Beleidigte kann einen Kampf um die Ehre fordern. Er kann hierfür auch an seiner Stelle einen Vertreter kämpfen lassen. Das Verbreiten von Unwahrheiten über Menekaner ist eine Beleidigung.

Verfasst: Samstag 16. Februar 2013, 16:18
von Khalida Yazir
So wird den Wachen Menek'Urs noch eine zusätzliche Information zugetragen.

- Während des Markttages sind Bürger aus Rahal in der Stadt willkommen zu heißen.
- Die Nennung fremder Götter, wie Alatar und Krathor, aber auch ähnlichen Worten die auf diese Götter Rückschluss bieten, sind verboten! Entsprechende Vergehen sind mit Goldstrafen von einer halben bis ganzen Krone zu ahnden.
- Das Tragen von Zeichen, die auf diesen Glauben hinweisen, sind ebenfalls vor Betreten der Stadt abzulegen.


gezeichnet,
Sekban Khalida Yazir

Verfasst: Samstag 16. Februar 2013, 17:01
von Saman
Mit einem strammen nicken liest er die Anweisung durch.
Mit seinem stählernen Körper wird er die Gesetze Menek'Urs durchsetzen!