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Ein gesiegeltes Schreiben an Sarya Lenia Vhelvet
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Alatarisches Reich » Ein gesiegeltes Schreiben an Sarya Lenia Vhelvet
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 Beitrag Verfasst am: 17 Dez 2012 17:03    Titel: Ein gesiegeltes Schreiben an Sarya Lenia Vhelvet
Antworten mit Zitat

*Ein Bote in den Farben des Tempels wird ein gesiegeltes Schreiben für die Maestra bereit halten bereit halten und dieses ihr persönlich die kommenden Tage überreichen.*


"Seinen Segen mit euch, verehrte Maestra Vhelvet!

Die Menekaner haben somit den Zeitpunkt für das Treffen mit der Gefolgschaft des Alkas und derer von Omars bestätigt.
Es ist der fünfte Tag des ersten Mondes im neuen Jahreslauf zur zwanzigsten und einer halben Stunde.
Der Form halber lasse ich auch euch eine Abschrift der Gesetze Menek'urs zukommen auch wenn mir bewusst ist, dass ihr bestens mit ihnen betraut seid.

Anmerkung: Seiner Heiligkeit und seiner Gefolgschaft ist das Betreten der Insel ungerüstet und den Gesetzen angepasst gestattet.

Möge Ihm gefallen was Er sieht!

Althan
Vicarius Alataris"

Anhang:

-Gesetze Menek'urs und Kleindungsvorschriften-

§1 Grundlagen der Rechtsprechung
1. Das Wort des Emirs steht über Allem. Er kann Gesetze und Urteile aufheben oder abändern, im Einzelfall wie auch auf Dauer.
2. Der Statthalter spricht in seinem Namen Recht auf Menek’Ur. Die Stadtwache achtet auf die Einhaltung des Rechts, ihren Anweisungen ist zu folgen.
3. Ein Beschuldigter muss seine Unschuld beweisen. Tatversuche werden mit vollzogenen Taten gleichgesetzt. Familienoberhäupter haften für die Mitglieder ihrer Familien und deren Gäste.
4. Straftaten aus besonderen Notlagen können straflos bleiben. Hierzu zählt insbesondere die Abwehr einer Bedrohung für Emir, Reich, Volk und Leben.
5. Das Betreten von Salzmine und Oase durch Ausländer ist verboten.


§2 Straftaten gegen das Haus Omar
1. Taten, die gegen einen Angehörigen der Omar begangen werden, wiegen besonders schwer.
2. Taten, die gegen das Leben oder die Herrschaft des Emirs gerichtet sind, können mit dem Tode bestraft werden.
3. Es ist verboten den Palast ohne bestätigten Termin zu betreten.
4. Wer das Wort des Emirs in Frage stellt, zweifelt an der Rechtmäßigkeit seiner Herrschaft.
5. Das Nichtabführen des Emir-Drittels ist Diebstahl am Emir und wird mit hohen Goldstrafen oder Zwangsarbeit belegt.


§3 Straftaten gegen Reich und Volk
1.Das Tragen von Waffen, Rüstungen und Maskierungen durch Ausländer auf Menek’Ur ist verboten. Weiter haben jene Namen und Grund ihres Aufenthalts auf Anfrage zu nennen.
2. Das Wirken von Magie auf Menek’Ur durch Ausländer ist verboten.
3. Tätliche Angriffe jeder Art sind verboten und gelten als schweres Vergehen.
4. Wer Informationen, die nur für Menekaner bestimmt sind, an Ausländer weitergibt begeht Verrat am menekanischen Volke und kann mit dem Tode bestraft werden.
5. Der Handel mit Personen oder Gruppen, entgegen bestehender Verbote, wird schwer bestraft. Interessenten müssen ihre Herkunft im Zweifel nachweisen.
6. Wer als Ausländer auf Menek’Ur Früchte und Pflanzenteile stiehlt oder Lebewesen erlegt, bedroht die Lebensgrundlage der Menekaner. Das Betreten der Oase durch Ausländer gilt als versuchter Diebstahl. Wer die menekanische Lebensgrundlage bedroht, wird die Gefahren der Wüste kennen lernen.
7. Die Beschränkungen nach §3.1, §3.2 und §3.6 entfallen auf der Insel der Toten.
8. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder dieses gegen den Willen des Eigentümers in Besitz nimmt, macht sich strafbar und muss den angerichteten Schaden wieder gut machen. Es kann eine über den Schadenswert hinausgehende Strafe verhängt werden.
9. Das Stehlen von Salz ist eine besonders schwerwiegende Entwendung fremden Eigentums.


§4 Straftaten gegen Anstand, Sitte, Glauben und die Ehre
1. Ein Jeder auf Menek’Ur hat Ober- und Unterkörper sowie den Kopf zu bedecken.
2. Menekanische Frauen haben sich im Ausland oder in Gegenwart von Ausländern zu verschleiern.
3. Jede körperliche Berührung unter Unverheirateten, die nicht einem ehelichen, freundschaftlichen oder familiären Zweck dient ist verboten.
4. Das Verwenden von unsittlichen Worten oder das Anschneiden von unsittlichen Themen in der Öffentlichkeit ist verboten.
5. Der Glaube an Eluive darf nicht verunglimpft oder in Frage gestellt werden. Das Betreten der Oase wird als Angriff auf den menekanischen Glauben gewertet. Ein Infragestellen des Glaubens kann auch ein Vergehen nach §2.4 sein.
6. Die Ehe und das Eheversprechen sind von Eluive gesegnet und dürfen nicht angetastet werden. Wer den von Eluive gesegneten Bund bricht, soll nicht länger unter den ehrbaren Menekanern leben.
7. Die Beleidigung von Menekanern ist als schweres Vergehen zu werten. Der Beleidigte kann einen Kampf um die Ehre fordern. Er kann hierfür auch an seiner Stelle einen Vertreter kämpfen lassen. Das Verbreiten von Unwahrheiten über Menekaner ist eine Beleidigung.



[05.01.2013 20:30]
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 Beitrag Verfasst am: 02 Jan 2013 10:29    Titel:
Antworten mit Zitat

*Der Bote wird nach einigen Tagen befragt werden ob jener Empfänger eine Zustimmung oder Absage erkennen hat lassen.*
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Sarya Lenia Vhelvet





 Beitrag Verfasst am: 04 Jan 2013 23:17    Titel:
Antworten mit Zitat

Ein schwarzgekleideter Bote überbringt die Nachricht, dass die Maestra am morgigen Tage nicht zugegen seien und die Höherrangigen von ihren Aufgaben nicht abgerufen werden könnten...
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 Beitrag Verfasst am: 05 Jan 2013 15:55    Titel:
Antworten mit Zitat

Ein Eilbote wird ihr ausrichten, dass seine Heiligkeit zur Zeit nicht in unseren Landen verweilt und deswegen das Treffen auf einen unbekannten Zeitpunkt vorerst verschoben wird.
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