Reichsbann Marzius Windwarden
Verfasst: Montag 9. Juli 2012, 18:54
Die Stadtwache und der Alka erhalten ein jeweils identes Schreiben. Selbiges Schreiben wird kurze Zeit später am Eingang des Tempels in Rahal zu finden sein. Unter dem Schrifstück prangt das Siegel des Tempels, wodurch die Echtheit des Schreibens garantiert sein dürfte:
Im Namen des erhabenen Alkas und der Templerschaft zu Rahal, ergeht im Fall Marzius Windwarden folgendes Urteil:
Marzius Windwarden gilt ab dem heutigen Tag als Verbannter im gesamten rahalischen Reich. Besagte Person hat sich des Verrates und der Informationsweitergabe an den Feind schuldig gemacht. Zudem zeigte er sich als uneinsichtig, leugnete seine Taten oder versuchte sie zu verharmlosen indem er angab, sich an nichts erinnern zu können.
Seine Schuld ist jedoch durch die erdrückende Beweislast eindeutig bewiesen und so soll er fortan als Vogelfreier gelten. Es ist daher untersagt, ihm Unterkunft, Nahrungsmittel, oder sonstige Hilfsmittel zu gewähren.
Der Person ist künftig untersagt auch nur einen Fuß auf rahalischen Boden zu setzen. Bei Verstoß gegen jenen Bann, kann die Person niedergestreckt, eingesperrt oder auf der Stelle getötet werden.
Im Namen des heiligen rahalischen Reiches,

[img]http://darkrain1.da.funpic.de/siegel_tempel.png[/img]
Im Namen des erhabenen Alkas und der Templerschaft zu Rahal, ergeht im Fall Marzius Windwarden folgendes Urteil:
Marzius Windwarden gilt ab dem heutigen Tag als Verbannter im gesamten rahalischen Reich. Besagte Person hat sich des Verrates und der Informationsweitergabe an den Feind schuldig gemacht. Zudem zeigte er sich als uneinsichtig, leugnete seine Taten oder versuchte sie zu verharmlosen indem er angab, sich an nichts erinnern zu können.
Seine Schuld ist jedoch durch die erdrückende Beweislast eindeutig bewiesen und so soll er fortan als Vogelfreier gelten. Es ist daher untersagt, ihm Unterkunft, Nahrungsmittel, oder sonstige Hilfsmittel zu gewähren.
Der Person ist künftig untersagt auch nur einen Fuß auf rahalischen Boden zu setzen. Bei Verstoß gegen jenen Bann, kann die Person niedergestreckt, eingesperrt oder auf der Stelle getötet werden.
Im Namen des heiligen rahalischen Reiches,
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