Ein _wichtiger_ Rundbrief für alle Bürger Bajards
Verfasst: Donnerstag 17. Mai 2012, 09:25
*Den Bürgern wird - meistenteils vom fleißig feisten Metzgersjungen - ein Schreiben zugestellt, das u.a. auch das offizielle Siegel Bajards trägt, welches sich entsprechend wohl im Besitz des Verfassers befunden haben muss*
17. Eluviar 255
Wie die meisten bereits gelesen haben werden, hat Herr Mareaux sein Amt als Dorfvertreter niedergelegt. Nachdem die umfassenden Bürgerrechte innerhalb der Bürgerschaft nur ein bescheidenes Interesse zu finden scheinen, die Bürgerschaft sich bisher jedoch nicht durchringen konnte, ihren Vertretern die Rechte einzuräumen, um das Dorf ohne regelmäßige Versammlung der gesamten Bürgerschaft angemessen verwalten zu können, steht Bajard erneut ohne Führung da. Die Entscheidung, die absehbar zu fällen ist, ist diejenige, ob Bajard in Zukunft noch über eine eigene Verwaltung verfügen will oder ob man die Verwaltung – und damit letztlich auch Bajard als Dorf – aufgeben will.
Ich bin bereit, den Karren ein letztes Mal aus dem Dreck zu ziehen. Allerdings nicht unter den Bedingungen unter denen die letzten Bürgermeister und Hauptleute allesamt gescheitert sind und das Handtuch geworfen haben. Ich habe diese Bedingungen in meiner eigenen Amtszeit als Bürgermeister Bajards selbst aufgestellt, allerdings scheinen sie den Abläufen und den Interessen der Bürgerschaft nicht mehr gerecht zu werden. Meine Bedingungen für eine erneute Übernahme des Amtes finden sich im Folgenden wieder. Wer damit übereinstimmt ist dazu aufgerufen, sich zum Stadtstein zu begeben und seine Stimme entsprechend abzugeben. Sobald die Mehrheit der Bürger ihre Stimme abgeben hat, tritt die neue Ordnung in Kraft. Sollte sich keine Mehrheit finden und Bajard keine Vertretung mehr ernennen können, die die Interessen des Dorfes wahrnimmt, wird das Dorf aller Voraussicht nach nur mehr als gesetzlose Ansammlung von Hütten und Häusern bestehen bleiben. Meine Hoffnungen für die Zukunft sind in diesem Fall eher bescheiden.
Es ist an der Bürgerschaft zu entscheiden, in welcher Art von Ort sie leben möchte.
Für Bajard

Bürgermeister a.D.
Hauptmann a.D.
Friedensrichter a.D.
*****
I. Die Bürgerschaft überträgt Beldan Scherenbrueck auf Lebenszeit die Aufgabe, den Freihafen Bajard im Interesse des Dorfes und der ansässigen Bewohner und Händler zu verwalten und überträgt ihm hierzu alle damit einhergehenden und notwendigen Rechte, einschließlich der Vergabe von Grund und Boden, der Verpachtung von Häusern, der Aufstellung und Aufhebung von Gesetzen, Vorschriften und Ordnungen, der Rechtsprechung, der Leitung von Bürger- und Gerichtsversammlungen, der Verleihung und des Entzugs der Bürgerrechte, der Erhebung oder Aufhebung von Zöllen und Abgaben, der Schaffung, Besetzung und Aufhebung von Ämtern, der Verwaltung der Häfen, Lagerhäuser und anderer öffentlicher Einrichtungen Bajards, der Verfassung, des Abschlusses und der Auflösung von Verträgen im Namen der Bürgerschaft und dergleichen mehr.
II. Die Bürgerschaft und die Bürgerversammlung behält folgende unanfechtbare Rechte:
(1) Jeder Bürger hat das Recht, eine Bürgerversammlung einzuberufen.
(2) Jeder Bürger hat das Recht, sollte er angeklagt oder mit dem Entzug der Bürgerrechte bedroht werden, statt durch den Bürgermeister durch die versammelten Bürger im Rahmen einer Gerichtsversammlung verurteilt zu werden.
(3) Jeder Bürger hat das Recht, im Rahmen einer Bürgerversammlung Auskunft über den Ablauf einzelner Amtsgeschäfte zu erfragen. Der Bürgermeister ist verpflichtet über alle erfolgten Einbürgerungen, Amtserhebungen und Gerichtsurteile durch Eintrag in das Stadtbuch, über alle geplanten Verträge mit auswärtigen Mächten und jedwede geplante dauerhafte Aufgabe von Bajarder Grund und Boden durch schriftliche oder durch mündliche Bekanntmachung im Rahmen einer Bürgerversammlung von sich aus zu berichten.
(4) Die Bürgerversammlung hat das Recht, dem Bürgermeister mit Beschluss der Mehrheit ihr Vertrauen abzusprechen. In diesem Fall ist jeder Bürger von selbst dazu aufgerufen, sich zum Stadtstein zu begeben und entweder einen neuen Bürgermeister zu wählen oder den alten zu bestätigen.
17. Eluviar 255
Wie die meisten bereits gelesen haben werden, hat Herr Mareaux sein Amt als Dorfvertreter niedergelegt. Nachdem die umfassenden Bürgerrechte innerhalb der Bürgerschaft nur ein bescheidenes Interesse zu finden scheinen, die Bürgerschaft sich bisher jedoch nicht durchringen konnte, ihren Vertretern die Rechte einzuräumen, um das Dorf ohne regelmäßige Versammlung der gesamten Bürgerschaft angemessen verwalten zu können, steht Bajard erneut ohne Führung da. Die Entscheidung, die absehbar zu fällen ist, ist diejenige, ob Bajard in Zukunft noch über eine eigene Verwaltung verfügen will oder ob man die Verwaltung – und damit letztlich auch Bajard als Dorf – aufgeben will.
Ich bin bereit, den Karren ein letztes Mal aus dem Dreck zu ziehen. Allerdings nicht unter den Bedingungen unter denen die letzten Bürgermeister und Hauptleute allesamt gescheitert sind und das Handtuch geworfen haben. Ich habe diese Bedingungen in meiner eigenen Amtszeit als Bürgermeister Bajards selbst aufgestellt, allerdings scheinen sie den Abläufen und den Interessen der Bürgerschaft nicht mehr gerecht zu werden. Meine Bedingungen für eine erneute Übernahme des Amtes finden sich im Folgenden wieder. Wer damit übereinstimmt ist dazu aufgerufen, sich zum Stadtstein zu begeben und seine Stimme entsprechend abzugeben. Sobald die Mehrheit der Bürger ihre Stimme abgeben hat, tritt die neue Ordnung in Kraft. Sollte sich keine Mehrheit finden und Bajard keine Vertretung mehr ernennen können, die die Interessen des Dorfes wahrnimmt, wird das Dorf aller Voraussicht nach nur mehr als gesetzlose Ansammlung von Hütten und Häusern bestehen bleiben. Meine Hoffnungen für die Zukunft sind in diesem Fall eher bescheiden.
Es ist an der Bürgerschaft zu entscheiden, in welcher Art von Ort sie leben möchte.
Für Bajard
Bürgermeister a.D.
Hauptmann a.D.
Friedensrichter a.D.
*****
I. Die Bürgerschaft überträgt Beldan Scherenbrueck auf Lebenszeit die Aufgabe, den Freihafen Bajard im Interesse des Dorfes und der ansässigen Bewohner und Händler zu verwalten und überträgt ihm hierzu alle damit einhergehenden und notwendigen Rechte, einschließlich der Vergabe von Grund und Boden, der Verpachtung von Häusern, der Aufstellung und Aufhebung von Gesetzen, Vorschriften und Ordnungen, der Rechtsprechung, der Leitung von Bürger- und Gerichtsversammlungen, der Verleihung und des Entzugs der Bürgerrechte, der Erhebung oder Aufhebung von Zöllen und Abgaben, der Schaffung, Besetzung und Aufhebung von Ämtern, der Verwaltung der Häfen, Lagerhäuser und anderer öffentlicher Einrichtungen Bajards, der Verfassung, des Abschlusses und der Auflösung von Verträgen im Namen der Bürgerschaft und dergleichen mehr.
II. Die Bürgerschaft und die Bürgerversammlung behält folgende unanfechtbare Rechte:
(1) Jeder Bürger hat das Recht, eine Bürgerversammlung einzuberufen.
(2) Jeder Bürger hat das Recht, sollte er angeklagt oder mit dem Entzug der Bürgerrechte bedroht werden, statt durch den Bürgermeister durch die versammelten Bürger im Rahmen einer Gerichtsversammlung verurteilt zu werden.
(3) Jeder Bürger hat das Recht, im Rahmen einer Bürgerversammlung Auskunft über den Ablauf einzelner Amtsgeschäfte zu erfragen. Der Bürgermeister ist verpflichtet über alle erfolgten Einbürgerungen, Amtserhebungen und Gerichtsurteile durch Eintrag in das Stadtbuch, über alle geplanten Verträge mit auswärtigen Mächten und jedwede geplante dauerhafte Aufgabe von Bajarder Grund und Boden durch schriftliche oder durch mündliche Bekanntmachung im Rahmen einer Bürgerversammlung von sich aus zu berichten.
(4) Die Bürgerversammlung hat das Recht, dem Bürgermeister mit Beschluss der Mehrheit ihr Vertrauen abzusprechen. In diesem Fall ist jeder Bürger von selbst dazu aufgerufen, sich zum Stadtstein zu begeben und entweder einen neuen Bürgermeister zu wählen oder den alten zu bestätigen.