Ein versifftes Pergament auf Menek'Ur
Verfasst: Mittwoch 23. Januar 2008, 01:20
Mancher mochte beim Anblick des Matrosen denken, daß Kaktusschnaps nicht für alle Menschen gut war. Schon gar nicht, wenn er wie dieser vom Festland kam. Verfilzte teils graue Haare, von durch Schnaps ersetzter Nahrung gezeichnet... aber gewissenhaft schien er zu sein.
UNBEDINGT wollte er "schum grooschen, begannten Wehzir! Isch... hab doch'n ... nnnn... BERGAMENT! für ihn! Desch is wichtig! Hädd isch... FAST vergessn!" - aber nur fast. Er betont es mehrfach, daß er ein bißchen nicht mehr dran gedacht hat. Aber jetzt hat er es wieder gefunden und dran gedacht. Jawohl. Das sagt er so oft, daß man ihm die restlichen gelben Zähne einschlagen möchte.
Wer dem gestammelten Geschwafel mehr Aufmerksamkeit schenken möchte, der würde argwöhnen, daß der Bruder dieses Matrosen für das Geschriebene beauftragt und gut bezahlt worden war. Der Bruder scheint tot. Im Meer ertrunken oder an Schnaps ersoffen, jedenfalls irgendwas mit "saufen". Und daß der Bruder ziemlich gut menekanisch konnte. Wird versichert. Ziemlich. Für einen einfachen Matrosen. Er war da stolz drauf, oh ja.
Was er bei sich führt, ist ein etwa daumendickes teils zusammenklebendes Gebilde aus Lederhülle und Papier. An der Rückseite des Lederumschlages klebt noch ein Zettel - aber das ist eine alte Zeche aus der Taverne "Zum Meerblick" aus dem Jahr 248. Die hat er auch fast vergessen.
Das Einzige, was einen vielleicht davon abhalten könnte, das ganze Ding nicht einfach in den Müll zu werfen, ist wohl nicht der abgebröckelte Rest des roten Siegelwachses, sondern der ins Leder geprägte springende Hirsch, an den Rändern eine Borte mit Schwertern...
Seewasser, und mehr Sorten Fusel, als der menekanische Harem Damen hat, haben dem Paket arg zugesetzt, doch hat das Leder auch seine Funktion erfüllt: man kann es noch knirschend entfalten und gutteils lesen:
"Das wohlwollende Lächeln Eluives stets über Eurem Hause und mit Eurem Volk,
ehrenwerter Wesir Fadi aus dem Hause der Yazir!
Mit Freude über das geistreiche Gespräch denke ich noch an unsere kürzliche Unterhaltung im Kastell und hoffe, daß der Hauptmann Eurer Truppen zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen ist und fortan in Ehre seiner sichernden Tätigkeit nachgehen kann, auf daß das kostbare Salz Eurer Heimat in vertrauter Manier geschützt ist.
Damit es nicht zu weiteren Mißverständnissen kommt und als hoffentlich behilfliche Geste willkommen geheißen, habe ich mich auf die Suche nach einem Übersetzer gemacht, der mit der blumigen Sprache Eures Volkes vertraut ist. Nahe Bajard habe ich einen Matrosen gefunden, der glaubhaft versicherte, oft und gerne nach Menek'Ur überzusetzen und sich dort auch Eurer Sprache bedient.
Ihn habe ich mit der ehrenhaften Aufgabe betraut, die Gesetze der Grafschaft ins menekanische zu übersetzen, auf daß es zukünftig nicht an Unwissen oder Mißverständnissen scheitern soll, wenn Gesandte Menek'Urs sich als Gast in unsere Gebiete begeben.
Möge Phanodain dem Zuwachs an Wissen gewogen sein und die gütige Herrin Temora die Reisen Eures Volkes sicher halten,
Darna von Elbenau,
Oberst der königlichen Garde von Varuna,
Ritterin seiner Hoheit"
Die weiteren beiden Pergamente waren einmal die - veralteten - Gesetze der Grafschaft in der Handelssprache, und einmal... Worte auf menekanisch, ja. Es sollte wohl eine Übersetzung darstellen, ja. Und wenn irgendwas an der Sprachkenntnis des Matrosen "fließend" gewesen sein mochte, dann wohl der auf menekanisch bestellte Kaktusschnaps. Man musste wohl schon direkt vergleichen, um festzustellen, welche Formulierung welches Gesetz darstellen sollte.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
1)Gesetze den Adel betreffend:
** 1) Gesetze der Wichtigen:**
1.1 Der König/die Königin steht über allem. Ihre Entscheidungen sind nicht anzuzweifeln.
** 1.1 Der Emir/die Emirin steht oben. Befehl ihrer gleich nicht unsicher. **
1.2 Es ist verboten die Königsfamilie oder den Adel durch Wort oder Tat zu beleidigen noch ihren Widersachern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
** 1.2 Nicht die Emirsippe oder die Wichtigen wüst beschimpfen oder treten und nicht helfen Feinden. **
1.3 Die Grafenfamilien gelten als örtliche Vertreter der Könige in ihren Grafschaften und Umgebungen. Von ihnen getroffene Entscheidungen können nur von ihnen oder dem König/der Königin rückgängig gemacht werden.
** 1.3 Die Wesirsippen sind hier und nahe bei im Dorf *das folgende Wort könnte als "Trugbild" oder "Spiegelbild" übersetzt werden* von dem Emir. In ihren Dörfern. Und Land. (Offenbar war der Übersetzer hier leicht überfordert.) Wenn Wort, dann nur Emir/Emirin zurück. **
1.4 Wird bei einem Streit unter dem einfachen Volk ein Adeliger als Schlichter hinzugezogen, so ist seinem Wort Folge zu leisten oder aber es wird eine Klage vor dem Rat angestrebt.
** 1.4 Wenn Streit bei saubere brave Leute, holen Wichtiger als Schlachter/Metzger. Seinem Wort hinterherlaufen oder gibt Kampf mit Wesiren. **
1.5 Ein Gemeiner des Volkes hat kein Recht, einen Adligen zum Duell zu fordern. Jedoch hat ein Adliger das Recht einen Pöbel zum Duell aufzufordern.
** 1.5 Fiesling der braven Leute darf nicht schlagen verlangen mit Wichtigem. Aber Wichtiger darf einen braven Leute schlagen verlangen. **
*eine kleine Notiz steht wohl als vertrauliche Anmerkung darunter mit einem Pfeil zu 1.5: "ist gemein"
2) Gesetze innerhalb der Städte:
** Gesetze in Stadt viele: **
2.1 Das Wirken von Magie innerhalb der Stadtmauern ist insofern untersagt, als sie nicht von einem arbeitenden Heiler gewirkt wird oder der Belustigung des Adel oder des Volkes, innerhalb einer Gauklerspieltruppe gilt. Rufen jene Tätigkeiten jedoch das Ärgernis der Sicherheitsorgane auf den Plan so sind sie unverzüglich einzustellen.
** 2.1 Hexerei in Stadt nicht gut, wenn nicht ein lustiger Arbeiter heilt oder Wichtiger oder brave Leute, oder in Harem gehext. Schreien Taten aber Zorn von Magen/Gedärm der Sicherheit auf Absicht, dann nicht hexen. **
2.2 Das Tragen von Metallrüstungen in den Städten ist nur dem Grafen, der Königswache, der königlichen Garde, der Leibwache des Grafen, Rittern, Paladine und Bürgern mit einer schriftlichen Erlaubnis des Grafen vorbehalten.
** 2.2 Rüstung tragen in Stadt darf nur der Wesir, die Palastwache, Emirwache (Notiz dazu: "alle Wachen"), Hadcharim, Priester mit Waffe und brave Leute mit geschriebenem "darfst du" von Wesir. **
2.3 Das offene Tragen von Waffen ist in den Städten nur dem Grafen, der Königswache, der königlichen Garde, der Leibwache des Grafen, Rittern, Paladine und Bürgern mit einer schriftlichen Erlaubnis des Grafen vorbehalten.
** 2.3 Offene Waffen in Stadt viele darf tragen nur Wesir... "gleiche Leute wie oben eben, verdammt!" ...**
2.4 Das gezückte Tragen von Waffen ist nur dem Grafen, der Königswache, der königlichen Garde und der Leibwache des Grafen gestattet. Ausnahme sind Magier und Templer, denen es gestattet ist, zum Zeichen ihres Standes ihre Stäbe zu tragen.
** 2.4 Gleiche wie oben nochmal! Bis auf Hexer und Priester ("ohne Waffe"), die dürfen für Signal zum Markstand tragen Stäbe. **
2.5 Das Verbergen des Gesichts unter einer Maske, ist in den Städten untersagt.
** 2.5 Verstecken Gesicht unter Schleier ist nicht in Stadt viele. **
2.6 Es ist in den Städten darauf zu achten sich ordentlich und züchtig zu kleiden.
** 2.6 In Stadt viele müssen Achtung für sich kleiden (hier folgt das Wort für "Gefängnis/Zuchthaus") und Ordnung. **
2.7 Tätliche Auseinandersetzungen sind innerhalb der Städte untersagt, seien es Handgreiflichkeiten mit übernatürlichen Mitteln oder auch mit jeglicher Art von Waffen.
** 2.7 Schlagen in Stadt viele ist nicht, ob Hand greift mit Mitteln nicht Welt oder allen Waffen. **
2.8 Duelle sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, aber nur unter Zeugen.
** 2.8 Schlagen zu zweit nur draußen vor Dorf, wenn unterhalb Zuschauer. **
2.9 Ein Angriff auf ein Mitglied der königlichen Garde führt zur sofortigen Festnahme sowie eine Klage bei Gericht
** 2.9 Attacke auf Emirwache bringt plötzlich/überraschend Festhalten und Weinen bei Wesiren. **
3) Allgemeine:
** Überall und immer: **
3.1 Mord ist das Töten eines anderen Menschen, in der Absicht, sich durch seinen Tod in irgendeiner Form zu bereichern. Wer des Mordes überführt wird, wird hingerichtet und hat so den Tod seines Opfers zu sühnen.
** 3.1 Plötzlich sterben an anderen Menschen ist ein Verbechen, mit Absicht, durch Sterben reich zu werden. Wer zu Sterben an anderen den Weg weist, wird tot und hat Sterben von anderem gut zu machen. **
3.2 Üble Nachrede, so sie nachgewiesen werden kann, wird strengstens bestraft. Dem vom Gericht Überführten wird zusätzlich öffentlich der Mund mit Seife ausgewaschen.
** 3.2 Lügen, wenn hinterher gezeigt wird, wird brutal geschlagen. Dem Wüstenführer wird von Gruppe Wesiren auch vor allen Leuten der Mund mit Parfüm gesäubert. **
3.3 Menschenraube sind so verwerflich, dass er im selben Maße wie hinterhältiger Mord geahndet wird.
** Klauen brave Leute ist so böse, daß geschlagen wird wie Sterben andere Leute! Aiwa! **
3.4 Wer der Dieberei oder des Betruges überführt wird, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Der Beklagte wird sein Unrecht wieder gut machen müssen außer der Strafe des Richters, die dieser über ihn verhängt.
** 3.4 Wer Sachen schnell nimmt oder zum Lügen geführt wird, muß erwarten feinfühliges Schlagen. Der über Geweinte muß seinen Mist wieder nett machen außer Peinigung von Wesir, der gehängt wird. **
3.5 Das öffentliche huldigen Alatars, werben für die Stadt Rahal, sowie werben für dort in Hauptsitz ansässige Gruppierungen ist innerhalb der Stadtmauern Varuna’s und innerhalb des Minerdorfes Berchgard unter Strafe strengstens verboten.
** 3.5 Das zwischen viele Leute loben Alatar, heiraten wollen für die Stadt Rahal, sowie heiraten wollen für dort sitzende Sippen ist in Stadt Varuna und in Tunneldorf Berchgard mit Schlagen laut verboten. **
3.6 Dem Wort der königlichen Gardisten ist unbedingt Gehorsam zu leisten.
** 3.6 Wort von der Emirwache ist sicher Gehorsam zu geben. **
3.7 Das erlegen von Tieren innerhalb der Mauern Bechgards und Varuna ist ohne Genehmigung des Grafen verboten.
** 3.7 Herden in den Wehranlagen von Dorf Berchgard und Stadt Varuna töten ist ohne "darfst du" des Wesirs verboten. **
4. Definierung des Reiches:
** Land ist: **
4.1 Zum Reich gehören die Städte Varuna und Berchgard, sowie die Varuna Wälder im Osten wie im Westen. Die Reichsgrenze in den Wäldern ist durch Schilder markiert.
** 4.1 Dem Land gehört Stadt viele Varuna und Berchgard, und Varuna Holz viele im Osten und Westen. Grenze in Holz viele zeigen Schild viele. **
UNBEDINGT wollte er "schum grooschen, begannten Wehzir! Isch... hab doch'n ... nnnn... BERGAMENT! für ihn! Desch is wichtig! Hädd isch... FAST vergessn!" - aber nur fast. Er betont es mehrfach, daß er ein bißchen nicht mehr dran gedacht hat. Aber jetzt hat er es wieder gefunden und dran gedacht. Jawohl. Das sagt er so oft, daß man ihm die restlichen gelben Zähne einschlagen möchte.
Wer dem gestammelten Geschwafel mehr Aufmerksamkeit schenken möchte, der würde argwöhnen, daß der Bruder dieses Matrosen für das Geschriebene beauftragt und gut bezahlt worden war. Der Bruder scheint tot. Im Meer ertrunken oder an Schnaps ersoffen, jedenfalls irgendwas mit "saufen". Und daß der Bruder ziemlich gut menekanisch konnte. Wird versichert. Ziemlich. Für einen einfachen Matrosen. Er war da stolz drauf, oh ja.
Was er bei sich führt, ist ein etwa daumendickes teils zusammenklebendes Gebilde aus Lederhülle und Papier. An der Rückseite des Lederumschlages klebt noch ein Zettel - aber das ist eine alte Zeche aus der Taverne "Zum Meerblick" aus dem Jahr 248. Die hat er auch fast vergessen.
Das Einzige, was einen vielleicht davon abhalten könnte, das ganze Ding nicht einfach in den Müll zu werfen, ist wohl nicht der abgebröckelte Rest des roten Siegelwachses, sondern der ins Leder geprägte springende Hirsch, an den Rändern eine Borte mit Schwertern...
Seewasser, und mehr Sorten Fusel, als der menekanische Harem Damen hat, haben dem Paket arg zugesetzt, doch hat das Leder auch seine Funktion erfüllt: man kann es noch knirschend entfalten und gutteils lesen:
"Das wohlwollende Lächeln Eluives stets über Eurem Hause und mit Eurem Volk,
ehrenwerter Wesir Fadi aus dem Hause der Yazir!
Mit Freude über das geistreiche Gespräch denke ich noch an unsere kürzliche Unterhaltung im Kastell und hoffe, daß der Hauptmann Eurer Truppen zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen ist und fortan in Ehre seiner sichernden Tätigkeit nachgehen kann, auf daß das kostbare Salz Eurer Heimat in vertrauter Manier geschützt ist.
Damit es nicht zu weiteren Mißverständnissen kommt und als hoffentlich behilfliche Geste willkommen geheißen, habe ich mich auf die Suche nach einem Übersetzer gemacht, der mit der blumigen Sprache Eures Volkes vertraut ist. Nahe Bajard habe ich einen Matrosen gefunden, der glaubhaft versicherte, oft und gerne nach Menek'Ur überzusetzen und sich dort auch Eurer Sprache bedient.
Ihn habe ich mit der ehrenhaften Aufgabe betraut, die Gesetze der Grafschaft ins menekanische zu übersetzen, auf daß es zukünftig nicht an Unwissen oder Mißverständnissen scheitern soll, wenn Gesandte Menek'Urs sich als Gast in unsere Gebiete begeben.
Möge Phanodain dem Zuwachs an Wissen gewogen sein und die gütige Herrin Temora die Reisen Eures Volkes sicher halten,
Darna von Elbenau,
Oberst der königlichen Garde von Varuna,
Ritterin seiner Hoheit"
Die weiteren beiden Pergamente waren einmal die - veralteten - Gesetze der Grafschaft in der Handelssprache, und einmal... Worte auf menekanisch, ja. Es sollte wohl eine Übersetzung darstellen, ja. Und wenn irgendwas an der Sprachkenntnis des Matrosen "fließend" gewesen sein mochte, dann wohl der auf menekanisch bestellte Kaktusschnaps. Man musste wohl schon direkt vergleichen, um festzustellen, welche Formulierung welches Gesetz darstellen sollte.
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1)Gesetze den Adel betreffend:
** 1) Gesetze der Wichtigen:**
1.1 Der König/die Königin steht über allem. Ihre Entscheidungen sind nicht anzuzweifeln.
** 1.1 Der Emir/die Emirin steht oben. Befehl ihrer gleich nicht unsicher. **
1.2 Es ist verboten die Königsfamilie oder den Adel durch Wort oder Tat zu beleidigen noch ihren Widersachern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
** 1.2 Nicht die Emirsippe oder die Wichtigen wüst beschimpfen oder treten und nicht helfen Feinden. **
1.3 Die Grafenfamilien gelten als örtliche Vertreter der Könige in ihren Grafschaften und Umgebungen. Von ihnen getroffene Entscheidungen können nur von ihnen oder dem König/der Königin rückgängig gemacht werden.
** 1.3 Die Wesirsippen sind hier und nahe bei im Dorf *das folgende Wort könnte als "Trugbild" oder "Spiegelbild" übersetzt werden* von dem Emir. In ihren Dörfern. Und Land. (Offenbar war der Übersetzer hier leicht überfordert.) Wenn Wort, dann nur Emir/Emirin zurück. **
1.4 Wird bei einem Streit unter dem einfachen Volk ein Adeliger als Schlichter hinzugezogen, so ist seinem Wort Folge zu leisten oder aber es wird eine Klage vor dem Rat angestrebt.
** 1.4 Wenn Streit bei saubere brave Leute, holen Wichtiger als Schlachter/Metzger. Seinem Wort hinterherlaufen oder gibt Kampf mit Wesiren. **
1.5 Ein Gemeiner des Volkes hat kein Recht, einen Adligen zum Duell zu fordern. Jedoch hat ein Adliger das Recht einen Pöbel zum Duell aufzufordern.
** 1.5 Fiesling der braven Leute darf nicht schlagen verlangen mit Wichtigem. Aber Wichtiger darf einen braven Leute schlagen verlangen. **
*eine kleine Notiz steht wohl als vertrauliche Anmerkung darunter mit einem Pfeil zu 1.5: "ist gemein"
2) Gesetze innerhalb der Städte:
** Gesetze in Stadt viele: **
2.1 Das Wirken von Magie innerhalb der Stadtmauern ist insofern untersagt, als sie nicht von einem arbeitenden Heiler gewirkt wird oder der Belustigung des Adel oder des Volkes, innerhalb einer Gauklerspieltruppe gilt. Rufen jene Tätigkeiten jedoch das Ärgernis der Sicherheitsorgane auf den Plan so sind sie unverzüglich einzustellen.
** 2.1 Hexerei in Stadt nicht gut, wenn nicht ein lustiger Arbeiter heilt oder Wichtiger oder brave Leute, oder in Harem gehext. Schreien Taten aber Zorn von Magen/Gedärm der Sicherheit auf Absicht, dann nicht hexen. **
2.2 Das Tragen von Metallrüstungen in den Städten ist nur dem Grafen, der Königswache, der königlichen Garde, der Leibwache des Grafen, Rittern, Paladine und Bürgern mit einer schriftlichen Erlaubnis des Grafen vorbehalten.
** 2.2 Rüstung tragen in Stadt darf nur der Wesir, die Palastwache, Emirwache (Notiz dazu: "alle Wachen"), Hadcharim, Priester mit Waffe und brave Leute mit geschriebenem "darfst du" von Wesir. **
2.3 Das offene Tragen von Waffen ist in den Städten nur dem Grafen, der Königswache, der königlichen Garde, der Leibwache des Grafen, Rittern, Paladine und Bürgern mit einer schriftlichen Erlaubnis des Grafen vorbehalten.
** 2.3 Offene Waffen in Stadt viele darf tragen nur Wesir... "gleiche Leute wie oben eben, verdammt!" ...**
2.4 Das gezückte Tragen von Waffen ist nur dem Grafen, der Königswache, der königlichen Garde und der Leibwache des Grafen gestattet. Ausnahme sind Magier und Templer, denen es gestattet ist, zum Zeichen ihres Standes ihre Stäbe zu tragen.
** 2.4 Gleiche wie oben nochmal! Bis auf Hexer und Priester ("ohne Waffe"), die dürfen für Signal zum Markstand tragen Stäbe. **
2.5 Das Verbergen des Gesichts unter einer Maske, ist in den Städten untersagt.
** 2.5 Verstecken Gesicht unter Schleier ist nicht in Stadt viele. **
2.6 Es ist in den Städten darauf zu achten sich ordentlich und züchtig zu kleiden.
** 2.6 In Stadt viele müssen Achtung für sich kleiden (hier folgt das Wort für "Gefängnis/Zuchthaus") und Ordnung. **
2.7 Tätliche Auseinandersetzungen sind innerhalb der Städte untersagt, seien es Handgreiflichkeiten mit übernatürlichen Mitteln oder auch mit jeglicher Art von Waffen.
** 2.7 Schlagen in Stadt viele ist nicht, ob Hand greift mit Mitteln nicht Welt oder allen Waffen. **
2.8 Duelle sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, aber nur unter Zeugen.
** 2.8 Schlagen zu zweit nur draußen vor Dorf, wenn unterhalb Zuschauer. **
2.9 Ein Angriff auf ein Mitglied der königlichen Garde führt zur sofortigen Festnahme sowie eine Klage bei Gericht
** 2.9 Attacke auf Emirwache bringt plötzlich/überraschend Festhalten und Weinen bei Wesiren. **
3) Allgemeine:
** Überall und immer: **
3.1 Mord ist das Töten eines anderen Menschen, in der Absicht, sich durch seinen Tod in irgendeiner Form zu bereichern. Wer des Mordes überführt wird, wird hingerichtet und hat so den Tod seines Opfers zu sühnen.
** 3.1 Plötzlich sterben an anderen Menschen ist ein Verbechen, mit Absicht, durch Sterben reich zu werden. Wer zu Sterben an anderen den Weg weist, wird tot und hat Sterben von anderem gut zu machen. **
3.2 Üble Nachrede, so sie nachgewiesen werden kann, wird strengstens bestraft. Dem vom Gericht Überführten wird zusätzlich öffentlich der Mund mit Seife ausgewaschen.
** 3.2 Lügen, wenn hinterher gezeigt wird, wird brutal geschlagen. Dem Wüstenführer wird von Gruppe Wesiren auch vor allen Leuten der Mund mit Parfüm gesäubert. **
3.3 Menschenraube sind so verwerflich, dass er im selben Maße wie hinterhältiger Mord geahndet wird.
** Klauen brave Leute ist so böse, daß geschlagen wird wie Sterben andere Leute! Aiwa! **
3.4 Wer der Dieberei oder des Betruges überführt wird, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Der Beklagte wird sein Unrecht wieder gut machen müssen außer der Strafe des Richters, die dieser über ihn verhängt.
** 3.4 Wer Sachen schnell nimmt oder zum Lügen geführt wird, muß erwarten feinfühliges Schlagen. Der über Geweinte muß seinen Mist wieder nett machen außer Peinigung von Wesir, der gehängt wird. **
3.5 Das öffentliche huldigen Alatars, werben für die Stadt Rahal, sowie werben für dort in Hauptsitz ansässige Gruppierungen ist innerhalb der Stadtmauern Varuna’s und innerhalb des Minerdorfes Berchgard unter Strafe strengstens verboten.
** 3.5 Das zwischen viele Leute loben Alatar, heiraten wollen für die Stadt Rahal, sowie heiraten wollen für dort sitzende Sippen ist in Stadt Varuna und in Tunneldorf Berchgard mit Schlagen laut verboten. **
3.6 Dem Wort der königlichen Gardisten ist unbedingt Gehorsam zu leisten.
** 3.6 Wort von der Emirwache ist sicher Gehorsam zu geben. **
3.7 Das erlegen von Tieren innerhalb der Mauern Bechgards und Varuna ist ohne Genehmigung des Grafen verboten.
** 3.7 Herden in den Wehranlagen von Dorf Berchgard und Stadt Varuna töten ist ohne "darfst du" des Wesirs verboten. **
4. Definierung des Reiches:
** Land ist: **
4.1 Zum Reich gehören die Städte Varuna und Berchgard, sowie die Varuna Wälder im Osten wie im Westen. Die Reichsgrenze in den Wäldern ist durch Schilder markiert.
** 4.1 Dem Land gehört Stadt viele Varuna und Berchgard, und Varuna Holz viele im Osten und Westen. Grenze in Holz viele zeigen Schild viele. **