Jahwarah Bashir
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Verfasst am: 04 Dez 2007 13:30 Titel: Offizielle Verkündung: Neue Handelspartnerschaft. |
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Ein Schreiben erreicht all’ jene Menekaner, die sich dem Handel und/oder dem Handwerk verschrieben haben. Zusätzlich hierzu findet sich ein Aushang in den Räumlichkeiten des Handelskontors auf Menek’ur, so dass die Neuigkeit einem jedem aus dem Wüstenvolk zugänglich ist. Schreiben und Aushang tragen das Siegel des menekanischen Reiches und zeugen daher von offiziellem Charakter.
Salam, fleißige Händler und talentierte Hände unseres Reiches,
nach ausgiebiger und intensiver Prüfung dürfen wir mit Freude verkünden, dass ein Handelsbündnis zum Festland geschlossen wurde und somit ein Teil der Versorgung mit festländischen Waren gesichert ist.
Das Handelskontor zu Varuna, Vertreter der Handelszunft seiner Stadt, darf sich von nun an und bis auf Widerruf Handelspartner des menekanischen Reiches nennen.
Die Mitglieder des Handelskontors haben sich durch Zusage ihres Vorstehenden, Herrn Falco Pendri, dazu verpflichtet dem menekanischen Volke ausschließlich Waren von hervorragender Qualität sowie zu günstigen Preisen zu veräußern. Aufträge aus dem Reich der Sonne werden in schnellster Zeit, aber deswegen mit nicht minderer Wertigkeit, erfüllt werden. Den menekanischen Händlern wird zu Marktveranstaltungen im Namen des Handelskontors jederzeit Zutritt gewährt, gleichsam wird ihnen das Recht zuteil ohne Entrichtung einer Standgebühr ihre Waren dort zu verkaufen.
Im Gegenzug erhält die Gemeinschaft Waren menekanischer Herkunft zu entgegenkommenden Preisen. Die Höchstmenge an zu veräußerndem Salz pro Woche wird für das Handelskontor zu Varuna auf 150 Sack heraufgesetzt, geltend jedoch nur für Käufe im Namen der Gemeinschaft. Privatverkäufe an deren Mitglieder unterliegen weiterhin den geltenden Richtlinien. Die Handelsgeschäfte sind mit äußerster Genauigkeit im Verkaufsbuch zu hinterlegen. Weiterhin wird dem Handelskontor die Ehre zuteil für Basare auf dem Boden Menek’urs eine Einladung zu erhalten, die sie dazu berechtigt ihre festländischen Waren ohne Entrichtung einer Gebühr anzubieten und zu verkaufen. Für den Zeitraum eines solchen Basars stehen sowohl ihre Waren und Händler unter dem Schutz des menekanischen Reiches.
Die Konditionen sind für beide Seiten verpflichtend.
Im Namen des Reiches,
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Handelsbeauftragte
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Diplomatin |
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