Dringende Note an das Kloster
Verfasst: Montag 23. Mai 2005, 21:09
Dieses Schreiben wird vom offiziellen Gerichtsdiener dem Kloster überbracht und jedem einigermaßen hochrangigen Geistlichen übergeben, sofern nicht sogar die Erztemplerin persönlich erreichbar ist.
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Der Königlich-Gräfliche Gerichtshof zu Varuna
- Der Richter -
entsendet am 23. Eluviar des Jahres 248 diese offizielle Note
an
das Kloster unserer Heiligen Herrin Temora
Hoch ehrenwerte Schwestern und Brüder der Temora,
ich wende mich von Amts wegen heute in einer dringlichen Angelegenheit an Euch.
Es trat der Fall ein, daß ein mehrfacher schwerer Verbrechen schuldiger Mann durch das Gericht zum Tode verurteilt werden sollte. Noch im Gerichtssaal und auch auf dem Weg zur Richtstätte stieß der Verurteilte Flüche gegen die Herrin Temora und die auf ihr gründenden Gesetze aus. Das Gericht befand einerseits diese Flüche für ernst gemeint, weswegen es keinen Sinn in der Hinzuziehung eines Geistlichen sah, dessen GLaube und Ehre nur beschmutzt worden wären. Das Gericht befand die Flüche aber auch als teil einer präexekutiven Geistesverwirrung, weswegen es den Verurteilten nicht zum Feuertod des Göttinnenlästerers verurteilte. Der Henker der Stadt hat das Urteil nach dem Gesetz vollstreckt, allen Anweisungen der verschiedenen Gnadenersuche sind Folge geleistet worden.
Allein ... ich begab mich wie es alter Väter Sitte ist einige Tage nach einem verkündeten Todesurteil an die Stätte der Hinrichtung um der gleichen alten Sitte folgend eine Rose niederzulegen, zum Zeichen, daß durch den Tod des Verbrechers Friede ist zwischen ihm und dem Recht. Doch was muß ich sehen? Von Vögeln und Kriechgetier geschändet liegt der Leichnam des Verurteilten unbestattet auf dem Friedhof herum. Nach Vollzug der Exekution war es mein deutlicher Befehl an die anwesenden Gardisten, den Totengräber und einen Priester herbeizurufen. Diesem Befehl ist nicht Folge geleistet worden.
Die Garde ist bereits angewiesen, die Befehlsmißachtung zu untersuchen und die angerichtete Schuld wieder gutzumachen.
Dennoch möchte ich persönlich bitten, daß ein gläubiger Bruder oder eine gläubige Schwester sich des geschundenen Leichnams eilends annimmt, um ihn dem Ritus gemäß zu bestatten - eine Bitte, die Euch bereits durch den Mund der Gardisten hätte erreicht haben sollen, offenbar aber noch nicht hat.
Mit gebotenem Gruß,
Calor Freiherr von Gryffenhorst zu Riddmannsfluren und Wetterbruch
Richter der Krone
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Der Königlich-Gräfliche Gerichtshof zu Varuna
- Der Richter -
entsendet am 23. Eluviar des Jahres 248 diese offizielle Note
an
das Kloster unserer Heiligen Herrin Temora
Hoch ehrenwerte Schwestern und Brüder der Temora,
ich wende mich von Amts wegen heute in einer dringlichen Angelegenheit an Euch.
Es trat der Fall ein, daß ein mehrfacher schwerer Verbrechen schuldiger Mann durch das Gericht zum Tode verurteilt werden sollte. Noch im Gerichtssaal und auch auf dem Weg zur Richtstätte stieß der Verurteilte Flüche gegen die Herrin Temora und die auf ihr gründenden Gesetze aus. Das Gericht befand einerseits diese Flüche für ernst gemeint, weswegen es keinen Sinn in der Hinzuziehung eines Geistlichen sah, dessen GLaube und Ehre nur beschmutzt worden wären. Das Gericht befand die Flüche aber auch als teil einer präexekutiven Geistesverwirrung, weswegen es den Verurteilten nicht zum Feuertod des Göttinnenlästerers verurteilte. Der Henker der Stadt hat das Urteil nach dem Gesetz vollstreckt, allen Anweisungen der verschiedenen Gnadenersuche sind Folge geleistet worden.
Allein ... ich begab mich wie es alter Väter Sitte ist einige Tage nach einem verkündeten Todesurteil an die Stätte der Hinrichtung um der gleichen alten Sitte folgend eine Rose niederzulegen, zum Zeichen, daß durch den Tod des Verbrechers Friede ist zwischen ihm und dem Recht. Doch was muß ich sehen? Von Vögeln und Kriechgetier geschändet liegt der Leichnam des Verurteilten unbestattet auf dem Friedhof herum. Nach Vollzug der Exekution war es mein deutlicher Befehl an die anwesenden Gardisten, den Totengräber und einen Priester herbeizurufen. Diesem Befehl ist nicht Folge geleistet worden.
Die Garde ist bereits angewiesen, die Befehlsmißachtung zu untersuchen und die angerichtete Schuld wieder gutzumachen.
Dennoch möchte ich persönlich bitten, daß ein gläubiger Bruder oder eine gläubige Schwester sich des geschundenen Leichnams eilends annimmt, um ihn dem Ritus gemäß zu bestatten - eine Bitte, die Euch bereits durch den Mund der Gardisten hätte erreicht haben sollen, offenbar aber noch nicht hat.
Mit gebotenem Gruß,
Calor Freiherr von Gryffenhorst zu Riddmannsfluren und Wetterbruch
Richter der Krone
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