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Ein Herold tritt vor die Menge.
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Allgemeines Rollenspiel » Ein Herold tritt vor die Menge.
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 Beitrag Verfasst am: 10 Feb 2005 06:11    Titel: Ein Herold tritt vor die Menge.
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Als nun der Tag gekommen ward, da viele neue Bürger die Städte erfüllten, erging ein Erlass der Stadtgarde zu Varuna, dass ein Herold vor die Menge treten solle. Fanfarenstösse kündigten sein Erscheinen auf dem Marktplatz an und schon bald sollte sich eine stattliche Menge einfinden, den Worten zu lauschen.

Mit lauter Stimme erhob der Herold nun das Wort.
"Unter dem Zeichen der Königin und im Auftrage unseres treuen Hauptmannes Rouven Alestra, seien nochmals die Gesetze der Stadt verkündet, auf dass ein jeder sich an diese halte oder seine gerechte Strafe empfange. So lauschet nun den Gesetzen und verinnerlichet sie euch:

1. Der König/die Königen steht über allem. Ihre Entscheidungen sind nicht anzuzweifeln.
2. Es ist unter Strafe verboten die Königsfamilie oder den Adel durch Wort oder Tat zu beleidigen noch ihren Widersachern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
3. Die Grafenfamilien gelten als örtliche Vertreter der Könige in ihren Grafschaften und Umgebungen. Von ihnen getroffene Entscheidungen können nur von ihnen oder dem König/der Königin rückgängig gemacht werden.
4. Das Wirken von Magie innerhalb der Stadtmauern ist insofern untersagt, als sie nicht von einem arbeitenden Heiler gewirkt wird oder der Belustigung des Adel oder des Volkes, innerhalb einer Gauklerspieltruppe gilt. Rufen jene Tätigkeiten jedoch das Ärgerniss der Sicherheitsorgane auf den Plan so sind sie unverzüglich einzustellen.
5. Das Tragen von Metallrüstungen in den Städten ist Paladinen, Rittern und der königlichen Garde vorbehalten.
6. Das offene Tragen von Waffen ist in den Städten Paladinen, Rittern und der königlichen Garde vorbehalten. Ausnahme sind Magier und Templer, denen es gestattet ist, zum Zeichen ihres Standes ihre Stäbe zu tragen.
7. Das Verbergen des Gesichts unter einer Maske, ist in den Städten untersagt.
8. Es ist in den Städten darauf zu achten sich ordentlich und züchtig zu kleiden.
9. In den königlichen Wäldern darf ohne Jagderlaubnis kein Wild erlegt werden.
10. Tätliche Auseinandersetzungen sind innerhalb der Städte untersagt, seien es Handgreiflichkeiten mit übernatürlichen Mitteln oder auch mit jeglicher Art von Waffen.
11. Dem Wort der königlichen Gardisten ist unbedingt Gehorsam zu leisten.
12. Wird bei einem Streit unter dem einfachen Volk ein Adeliger als Schlichter hinzugezogen, so ist seinem Wort Folge zu leisten oder aber es wird eine Klage vor dem Richter angestrengt.
13. Das Huldigen Alatars ist unter Strafe strengstens verboten.
14. Wer der Dieberei oder des Betruges überführt wird, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Der Beklagte wird sein Unrecht wieder gut machen müssen ausser der Strafe des Richters, die dieser über ihn verhängt.
15. Menschenraub ist so verwerflich, dass er im selben Maße wie hinterhältiger Mord geahndet wird.
16. Üble Nachrede, so sie nachgewiesen werden kann, wird strengstens bestraft. Dem vom Gericht Überführten wird zusätzlich öffentlich der Mund mit Seife ausgewaschen.
17. Mord ist das Töten eines anderen Menschen, in der Absicht, sich durch seinen Tod in irgendeiner Form zu bereichern. Wer des Mordes überführt wird, wird hingerichtet und hat so den Tod seines Opfers zu sühnen.
18. Duelle sind nur ausserhalb von Ortschaften erlaubt, aber nur unter Zeugen und wenn die Duellanten aus der gleichen Bevölkerungsschicht stammen. Ein Gemeiner des Volkes hat kein Recht, einen Adligen zum Duell zu fordern und umgekehrt."

Kaum, dass alle Gesetze nochmals verlesen waren, trat der Herold aus der Menge und verliess den Platz.
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