Gesetze des Freihafens Bajards
Verfasst: Montag 30. Dezember 2024, 23:20
Gesetze Bajards
Dies sind die Gesetze Bajards, erlassen im Auftrag all seiner Bürger und im Sinne aller ehrbaren Kaufleute zur Wahrung
des Friedens und des freien Handels.
Über Gefüge und Stellung Bajards
1. Bajard ist ein eigenständiges Gemeinwesen, unabhängig von jeder fremden Herrschaft und frei von auswärtigem Einfluss.
2. Bajard wird regiert und vertreten durch die Hafenmeisterei, deren Wahl, Ernennung und Absetzung einzig den Bürgern Bajards innerhalb der Bürgerversammlung obliegt.
3. Die Amtszeit des Hafenmeisters beträgt 12 Monate und wird nach Ablauf im Rahmen einer Bürgerversammlung neu gewählt. Jeder Bürger hat eine Stimme, eine Briefwahl ist zulässig.
4. Bei groben Fehlverhalten oder Nichtausübung der Amtsgeschäfte über einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Bürgerversammlung einzuberufen, um den Posten neu zu besetzen. Hierzu genügt eine einfache Mehrheit aller Bajarder Bürger.
5. Gemeinschaften, die vorhaben, sich im Freihafen Bajard oder dessen unmittelbaren Umland (Herberge zur ratzenden Ratte, Gebiet der Bauernhöfe und Parzellen) niederzulassen, haben dies beim amtierenden Hafenmeister anzumelden.
Über Ordnung und Strafe
Die unter 1. bis 4. erwähnten Mindeststrafen sind als solche zu verstehen und nicht die einzige Ahndungsmöglichkeit.
Es liegt im Ermessen des Hafenmeisters alternative Strafen oder ergänzend auch Freihafenverbot zu erteilen.
1. Das mutwillige Ziehen von Waffen sowie jedes andere Verhalten, welches dazu angetan ist, Unruhe zu stiften und die Friedensordnung Bajards zu stören, wird bei Uneinsichtigkeit mit einer Mindeststrafe von einer Krone in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird.
2. Jeder ernste Übergriff auf einen Besucher Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 10 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird. In einem Zweikampf oder Scharmützel ist die Strafe von demjenigen zu entrichten, welcher den ersten Angriff geführt hat.
3. Jeder ernste Übergriff auf einen Bürger Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 25 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird.
4. Jedem Bürger und Besucher Bajards ist das Tragen jedweden Rüstwerks gestattet.
Über die Einhaltung der Gesetze
Wer immer Bajard betritt, unterwirft sich den Gesetzen des Freihafens.
Ein jeder, der sich unfähig sieht, diesen Gesetzen in ihrer Gänze
und auch dem Sinn nach Folge zu leisten, soll fortbleiben.
erstellt am 30. Alatner 267 durch die Hafenmeisterei Bajards

Hafenmeisterin

abgesegnet und unterzeichnet:


Dies sind die Gesetze Bajards, erlassen im Auftrag all seiner Bürger und im Sinne aller ehrbaren Kaufleute zur Wahrung
des Friedens und des freien Handels.
Über Gefüge und Stellung Bajards
1. Bajard ist ein eigenständiges Gemeinwesen, unabhängig von jeder fremden Herrschaft und frei von auswärtigem Einfluss.
2. Bajard wird regiert und vertreten durch die Hafenmeisterei, deren Wahl, Ernennung und Absetzung einzig den Bürgern Bajards innerhalb der Bürgerversammlung obliegt.
3. Die Amtszeit des Hafenmeisters beträgt 12 Monate und wird nach Ablauf im Rahmen einer Bürgerversammlung neu gewählt. Jeder Bürger hat eine Stimme, eine Briefwahl ist zulässig.
4. Bei groben Fehlverhalten oder Nichtausübung der Amtsgeschäfte über einen längeren Zeitraum besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Bürgerversammlung einzuberufen, um den Posten neu zu besetzen. Hierzu genügt eine einfache Mehrheit aller Bajarder Bürger.
5. Gemeinschaften, die vorhaben, sich im Freihafen Bajard oder dessen unmittelbaren Umland (Herberge zur ratzenden Ratte, Gebiet der Bauernhöfe und Parzellen) niederzulassen, haben dies beim amtierenden Hafenmeister anzumelden.
Über Ordnung und Strafe
Die unter 1. bis 4. erwähnten Mindeststrafen sind als solche zu verstehen und nicht die einzige Ahndungsmöglichkeit.
Es liegt im Ermessen des Hafenmeisters alternative Strafen oder ergänzend auch Freihafenverbot zu erteilen.
1. Das mutwillige Ziehen von Waffen sowie jedes andere Verhalten, welches dazu angetan ist, Unruhe zu stiften und die Friedensordnung Bajards zu stören, wird bei Uneinsichtigkeit mit einer Mindeststrafe von einer Krone in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird.
2. Jeder ernste Übergriff auf einen Besucher Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 10 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird. In einem Zweikampf oder Scharmützel ist die Strafe von demjenigen zu entrichten, welcher den ersten Angriff geführt hat.
3. Jeder ernste Übergriff auf einen Bürger Bajards wird mit einer Mindeststrafe von 25 Kronen in Gold belegt, die der Stadtkasse zugeführt wird.
4. Jedem Bürger und Besucher Bajards ist das Tragen jedweden Rüstwerks gestattet.
Über die Einhaltung der Gesetze
Wer immer Bajard betritt, unterwirft sich den Gesetzen des Freihafens.
Ein jeder, der sich unfähig sieht, diesen Gesetzen in ihrer Gänze
und auch dem Sinn nach Folge zu leisten, soll fortbleiben.
erstellt am 30. Alatner 267 durch die Hafenmeisterei Bajards
Hafenmeisterin

abgesegnet und unterzeichnet:
