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Verkündungen der Khaz-Aduir
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Nilzadan / Varuna » Verkündungen der Khaz-Aduir
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Rago Getwergelyn





 Beitrag Verfasst am: 31 Okt 2022 17:42    Titel: Verkündungen der Khaz-Aduir
Antworten mit Zitat

Bork Baerenstolz hat Folgendes geschrieben:
Übereinkommenserklärung

Rüstrecht und Beistand in den Reichen und den Städten




    Abkommenspartner:
    - Kaluren des Nilzadan und dessen Oberstadt
    - Menekaner aus Sonnenreich Menek‘Ur

    Anzahl der Steintafeln: 2

    I Beistand
    II. Rüstung und Waffen
    III. Geltungsbereich
    IV. Verhalten und Strafen
    V. Verantwortung / Änderung



    I Beistand

    Das Volk der Kaluren und das Volk der Menekaner kommen im Einvernehmen dieses Abkommens überein, sich gegenseitig im Falle von Angriffen durch Dritte, Katastrophen oder sonstigen äußeren Bedrohungen, Hilfe und Unterstützung zu leisten.


    II Tragen einer Rüstung und oder Waffe im Stadtbereich

    Innerhalb des befriedeten Bereiches der beiden Städte ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art gestattet.
    Ausnahme des Rüstrechtes sind: Kopfschutz, offener Schilde und Waffen, gleich welcher Art, diese sind nicht gestattet.
    Kopfschutz bedeutet metallischen oder ledrigen Schutz vor Einwirkungen.
    Genannte sind an einem Gürtel, in einer Tasche, auf dem Rücken oder in Waffenscheiden zu tragen.
    Schmuck, wie z.B. Turban, Schleier und Hut sind gestattet.
    Außerhalb
    Außerhalb des Stadtbezirkes ist das Tragen der Rüstungen und Waffen auch vollends gestattet.


    III Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich bezieht sich auf das gesamte Kalurische Reich und das Menekanische Reich.


    IV Verhalten und Strafen

    Das Recht besitzt erstmal jeder Volksangehörige eines der beiden Abkommenspartner.
    Der Besucher des anderen Volkes hat die Gesetze des Gastgebers einzuhalten.
    Auf Aufforderung des Gegenübers hat jeder sich zu erkennen zu geben, mit Namen und Absichten.

    Dieses Rüstrecht kann für Einzelpersonen beider Völker entzogen werden.


    V Verantwortung und Änderung

    Dieses Rüstrecht besteht so lange, bis eines der beiden Völker es dem anderen entzieht.
    Es ist für alle Bewohner zu übersetzen, lesbar zu machen und offen auszuhängen beziehungsweise zugänglich zu machen.
    Änderungen in dieser Übereinstimmung müssen in beiden Steintafeln erfolgen.



Kaluren
Kal Khazad der 4. Kohorte (Khazad Khot)
Wühler

Bork Bärenstolz
*Siegel der Graik*

Rat der Kaluren
Chrom Felsschläger Bork Bärenstolz	Getgrim Goldhand


Menekaner
Amar Haydar Omar
Emir des Reichs der Sonne Menek`Ur

Sahid Ibrahim Yazir
Rais Effendi von Menek`Ur


Zuletzt bearbeitet von Rago Getwergelyn am 18 Jan 2023 10:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Rago Getwergelyn





 Beitrag Verfasst am: 31 Okt 2022 17:42    Titel:
Antworten mit Zitat

Bork Baerenstolz hat Folgendes geschrieben:
࿌ Übereinkommenserklärung ⚒

❃Rüstrecht und Beistand in den Reichen, Städten und Siedlungen ❃



Abkommens Partner:
- Kaluren des Nilzadan und dessen Oberstadt
- Thyren aus Wulfgard

Anzahl der Steintafeln: 2

I Beistand
II. Rüstung und Waffen
III. Geltungsbereich
IV. Verhalten und Strafen
V. Verantwortung / Änderung



I Beistand


Das Volk der Kaluren und der Stamm der Thyren kommen im Einvernehmen dieses Abkommens überein, sich gegenseitig im Falle von Angriffen durch Dritte, Katastrophen oder sonstigen äußeren Bedrohungen, Hilfe und Unterstützung zu leisten.


II Tragen einer Rüstung und oder Waffe im Stadtbereich

(Frostklamm & Wulfgard)

Innerhalb des befriedeten Bereiches der Städte und Dörfer ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art gestattet.
Ausnahme des Rüstrechtes sind: Kopfschutz Gesichtsschutz, offener Schilde und Waffen, gleich welcher Art, diese sind nicht gestattet.
Kopfschutz bedeutet metallischen Schutz vor Einwirkungen.
Gesichtsschutz bedeutet Tücher, Masken, etc.
Genannte sind an einem Gürtel, in einer Tasche, auf dem Rücken oder in Waffenscheiden zu tragen.
Schmuck und Kulturkleidung, wie z.B. Fellmützen sind gestattet.


Außerhalb des Stadtbezirkes ist das Tragen der Rüstungen und Waffen auch vollends gestattet.


III Geltungsbereich


Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Frostklamm und das Stammesreich der Thyren.


IV Verhalten und Strafen


Das Recht besitzt erstmal jeder Volks- / Stammesangehörige der beiden Abkommens Partner.
Der Besucher des anderen Volkes hat die Gesetze des Gastgebers einzuhalten.
Auf Aufforderung des Gegenübers hat jeder sich zu erkennen zu geben, mit Namen und Absichten.

Dieses Rüstrecht kann für Einzelpersonen beider Völker entzogen werden.


V Verantwortung und Änderung

Dieses Rüstrecht besteht so lange, bis eines der beiden Völker es dem anderen entzieht.
Es ist für alle Bewohner zu übersetzen, lesbar zu machen und offen auszuhängen beziehungsweise zugänglich zu machen und verkünden.
Änderungen in dieser Übereinstimmung müssen in beiden Steintafeln erfolgen.


Kaluren

Kal Khazad der 4. Kohorte (Khazad Khot)

Bork Baerenstolz




Rat der Kaluren

Chrom Felsschläger, Bork Bärenstolz, Getgrim Goldhand


Thyren


Gültig durch das Wort von Raija Hinrah, Oberste Hand der Thyren,
in Abstimmung mit dem Jarl Trygve Hinrah





*Besiegelt mittels Handschlags und kalurischen Bier und thyrischen Met*
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Rago Getwergelyn





 Beitrag Verfasst am: 31 Okt 2022 17:43    Titel:
Antworten mit Zitat

Bork Baerenstolz hat Folgendes geschrieben:


⚒ Rüstrecht des Kalurischen Volkes in Berchgard ⚒

Zitat aus dem Gesetzbuch Lichtenhals vom 15. Schwalbenkunft 262

Zitat:
Sonderregelungen einzelner Lehen oder Städte

Berchgard:

§1.1

Dem Volk der Kaluren ist es erlaubt den direkten Weg vom Stollen bis zum Stadttor gerüstet zurück zu legen.


Offenes Tragen von Waffen jeglicher Art ist nicht gestattet, diese sind gesichert in Waffenscheiden oder ähnlichen zu transportieren.

Im Falle eines Angriffes auf Berchgard, hat jener Kalur für Berchgard der zugegen ist, seine Waffen zu heben und beizustehen.


Bork Baerenstolz
Wühler
Kal Khazad



Originalabschrift aus dem Gesetzbuch Lichtenhals, beglaubigt durch Helisande von Senheit, Gräfin von Tiefenberg, liegt beim Kal Khazad
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Rago Getwergelyn





 Beitrag Verfasst am: 19 Jan 2023 23:21    Titel:
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Eine Steintafel wird sichtbar aufgehangen zu den anderen


Beschlusses des kalurischen Rates


-Nilzadan, 19. Hartung 266-


Durch den Beschluss des Rates wurde festgelegt:

Der Verkauf von Mithrillwaren ist ab sofort wieder freigegeben zu den gewohnten Preisen.

Wir im Rat sind uns einig geworden, dass es nur noch den Schmiedegesellen und den Meistern der Metallformerei gestattet ist, Mithrillwaren an Verbündete zu verkaufen. Ein Schmiedegeselle oder Meister der Formerei darf auch jemanden, den er vertraut, berauftragen seine gefertigte Waren für ihn zu verkaufen.

Nicht-Freunde der Kaluren und Pantherfratzen sind aus dem Verkauf ausgeschlossen. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, von potenziellen Käufern einen Bürgerbrief vorzulegen.

Alle vorherigen Beschlüsse über den Mithrillverkauf sind ab diesem Tage nicht mehr gültig.


Graik Dar
Rago Getwergelyn



Zuletzt bearbeitet von Rago Getwergelyn am 21 Okt 2023 21:16, insgesamt 13-mal bearbeitet
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Rago Getwergelyn





 Beitrag Verfasst am: 26 Apr 2023 11:54    Titel:
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Bork Baerenstolz hat Folgendes geschrieben:

௹ Bündnis ௹

1. Das Volk der Kaluren und das Volk der Elfen geloben hiermit feierlich, im Gedenken an das alte und feste Band der Freundschaft zwischen den beiden Völkern, sich gegenseitig beizustehen bei Not und Katastrophen, bei Angriffen durch äußere Feinde und nicht zögern werden im Angesicht der Bedrohung, dem anderen zur Hilfe zu eilen.


2. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass einer der Bündnispartner (I) angegriffen wird von einem Freund des anderen Bündnispartners (II), so steht es jenem Bündnispartner (II) frei, ohne Waffengewalt und Stellung von Kampftruppen seine Verpflichtung zum Schutz des anderen Bündnispartners (I) zu erfüllen. Dies bedeutet, dass jenes Volk des Bündnisses (II), dessen Freund den anderen Bündnispartner (I) angreift alles unternehmen wird, um eine friedliche Lösung für den Konflikt zu erreichen.

Rüstrecht
1. Es gilt, dass ein jeder Besucher höchstens in lederner Rüstung und einfacher, einhändiger Waffe zum Selbstschutz die jeweilige Heimat betreten darf.
Ausgenommen sind Würdenträger und Diplomaten. Würdenträger und Diplomaten haben jeweils Anrecht auf eine Leibwache, ohne Beschränkung für Rüstung und Waffen.
Ausgenommen sind ebenso uniformierte Streitkräfte.

2. Ausgenommen sind heilige und besondere Orte der jeweiligen Völker
o Ered Luin - Tempel des Phanodain
o Ered Luin - Selines Hort

3. Im Falle der Verteidigung und im Kriegsfall gelten jene Regeln als gelockert.

4. Das geltende Recht und Gesetz des jeweils anderen Volkes bleibt in Kraft und gilt als Verhaltensanweisung auf dem gesamten Hoheitsgebiet des Volkes

Handelsrecht
• In Arbeit

Anhang - Würdenträger - Eledhrim
Rat der Eledhrim
• Miriel Idhralain
• Amaethariel Saelind
• Finduath Morgalad
• Arvinul
• Elwiol Cyrfaeranor

(Ausweis erfolgt über entsprechendes Diadem)

Gesandte / Diplomaten
• Aeneth Eleneril - Menekaner
• Nimuir Mithalagos - Thyren
• Shalaryl Di'naru - Zwerge
• Calad en Minuial - Menschen
(Ausweis erfolgt über entsprechende Brosche / Umhang)


Anhang - Würdenträger – Kaluren
• Wühler, Bork Bärenstolz und Kal Khazad der Graik
• Schlachtenwühler, Ragor Feuerklinge und Kal Dar der Graik
• Wühler, Thorim Hammergrund - Kal Dar der Graik
• Wühler, Tharkosh Graufels - Graik

• Chrom Felsschläger, Diplomat im Namen des Volks
• Vala Hammergrund, leitende Priesterin der Bauhütte
• Evadna Goldhand, Ruhnenbewahrer
• Glodira Getwergelyn, Ruhnenbewahrer


elfische Volk
Amaethariel Saelind
Amaethariel Saelind

Kaluren
Bork Baerenstolz, Kal Khazad und Wühler
Bork Baerenstolz

Chrom Felsschlaeger, Diplomat des Volkes
Chrom Felsschlaeger

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Rago Getwergelyn





 Beitrag Verfasst am: 14 Okt 2023 23:16    Titel:
Antworten mit Zitat

Chrom Felsschläger hat Folgendes geschrieben:
Übereinkommenserklärung

Rüstrecht und Beistand in den Reichen und den Städten




    Abkommenspartner:
    - Kaluren des Nilzadan und dessen Oberstadt
    - Pakt der Morgenröte

    Anzahl der Steintafeln: 2

    I Beistand
    II. Rüstung und Waffen
    III. Geltungsbereich
    IV. Verhalten und Strafen
    V. Verantwortung / Änderung



    I Beistand

    Das Volk der Kaluren und Der Pakt der Morgenröte kommen in diesem Abkommen überein, sich gegenseitig im Falle von Angriffen durch Dritte, Katastrophen oder sonstigen äußeren Bedrohungen, Hilfe und Unterstützung zu leisten.


    II Tragen einer Rüstung und oder Waffe im Stadtbereich

    Innerhalb des befriedeten Bereiches der der Frostklamm und der Befestigungsanlage des Pakts ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art gestattet.
    Rüst und Waffenrecht für die Unterstadt (Nilzadan) kann im Bedarfsfall gewährt werden.
    Ausnahme des Rüstrechtes sind: Kopfschutz, offener Schilde und Waffen, gleich welcher Art, diese sind nicht gestattet.
    Kopfschutz bedeutet metallischen oder ledrigen Schutz vor Einwirkungen.
    Genannte sind an einem Gürtel, in einer Tasche, auf dem Rücken oder in Waffenscheiden zu tragen.
    Kopfschmuck, wie z.B. Hut und Mütze sind gestattet.

    Außerhalb der oben genannten Orte ist das Tragen der Rüstungen und Waffen auch vollends gestattet, sowie in Verteidigungsfall.



    III Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Frostklamm und die Befestigungsanlage des Pakts.


    IV Verhalten und Strafen

    Das Recht besitzt erstmal jeder Volksangehörige/Gruppierung eines der beiden Abkommenspartner.
    Der Besucher des jeweils anderen hat die Gesetze des Gastgebers einzuhalten.
    Auf Aufforderung des Gegenübers hat jeder sich zu erkennen zu geben, mit Namen und Absichten über seinen Besuch.

    Dieses Rüstrecht kann für Einzelpersonen beider Vertragsparteien entzogen werden.



    V Verantwortung und Änderung

    Dieses Rüstrecht besteht so lange, bis eines der beiden Vertragsparteien es dem anderen entzieht.
    Es ist für alle lesbar zu machen und offen auszuhängen beziehungsweise zugänglich zu machen.
    Änderungen in dieser Übereinstimmung müssen in beiden Steintafeln erfolgen.



Kaluren

Diplomat
Chrom Felsschläger

Kal Khazad der 4. Kohorte (Khazad Khot)
Wühler

Bork Bärenstolz
*Siegel der Graik*


Pakt der Morgenroete

Leandra van Kalveron

Lester Schrevenau


Zuletzt bearbeitet von Rago Getwergelyn am 15 Okt 2023 17:16, insgesamt 3-mal bearbeitet
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