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Gesetze der Insel

Verfasst: Mittwoch 5. April 2023, 00:08
von Tharem Dalarel
Die Insel K’awi ist neutral und wird durch den von den Bürgen gewählten Inselrat, bestehend aus Stimme der Bürger, dem Wachtmeister und einem Vertreter der Akademie der Arkanen Künste, verwaltet.

Zuständigkeiten sind bei Bedarf im Büro der Stimme der Bürger zu erfragen.
  • 1) K’awi ordnet sich keiner Religion und keinem Reich unter.
    Wir begrüßen jeden auf der Insel, unabhängig von Gesinnung, Herkunft und Stand, solange die bestehenden Gesetze der Insel geachtet werden.

    2) Die Inselwacht besteht zum Schutz der Insel und ihrer Bewohner.
    Den Aufforderungen der Wachen ist Folge zu leisten.

    3)Übergriffe und Vergehen werden je nach Schwere mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Auf Flüchtige kann eine Prämie ausgesetzt werden.

    4) Innerhalb der Stadtmauern von K’awi ist das offene tragen von Waffen und Rüstungen Bürgern der Insel vorbehalten und allen anderen verboten.
    Ausnahmegenehmigungen sind von der Stimme der Insel zu erhalten und der Inselwacht vorzuzeigen.

    5) Bürger-, Land- und Besitz-Belange fallen in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung.

    6) In Streitfällen hat der Angeklagte die Möglichkeit, das Urteil bei der jeweils Höheren Instanz anzufechten. Die höchste Instanz bildet der Inselrat.

    7) Im Brandfall ist jeder fähige Bürger und Besucher verpflichtet, bei Löscharbeiten zu helfen. Den Anweisungen der Wache ist Folge zu leisten.

    8) Zum Schutz und Erhalt der Natur auf K’awi hat der Inselrat, in Absprache mit den Ureinwohnern, das Recht, das Sammeln von Rohstoffen temporär einzuschränken.

Zu den Gesetzen
zu 3.
- Je nach Schwere der Vergehen könnte ein Kopfgeld aussetzen. Vor allem, wenn der Täter nicht mehr auf der Insel ist. So hätten wir eine ‘Strafverfolgung’ ohne auf anderem Gebiet zu agieren. Keine Tötung, Ziel wäre es dann, den Täter auf die Insel zurückzubringen oder das Strafgeld einzutreiben.
- Es müsste intern ein Bußgeldkatalog bestehen. (Für alle Bereiche 1,3,8)
zu 7.
- K’awi hatte Angst vor Feuer, daher ist es vielleicht nicht schlecht, das zu berücksichtigen.
- Es könnte einen Brandschutzmeister geben, auch normaler Bürger und der wird im Brandfall zum Offizier der Wache für Weisungsbefugnis (vielleicht möchte jemand Feuerwehrmann sein)
zu 8.
- K’awi hatte Angst vor der Ausbeutung der Insel, daher wird das berücksichtigt.

Verfasst: Freitag 29. August 2025, 19:22
von Andarc Sardonn
Auf der Ratssitzung vom 28. Ashatar 268 wurden folgende Ergänzungen des
vierten Gesetzes beschlossen:
4) Innerhalb der Stadtmauern von K’awi ist das offene Tragen von Waffen
und Rüstungen Bürgern der Insel vorbehalten und allen anderen verboten.
Ausnahmegenehmigungen sind von der Stimme der Insel zu erhalten und
der Inselwacht vorzuzeigen.
4.1 Helme, Masken und Schleier sind zur Vermummung nicht verboten.
4.2 Stäbe und ähnliches zählen grundsätzlich ebenso als Waffe.
4.3 Gästen ist es erlaubt, unbeschlagenes Leder zu tragen.


Darüber hinaus wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
das 8. Gesetz ausdrücklich nicht das Sammeln von Erzeugnissen der Insel
durch Bewohner oder Gäste K'awis verbietet.
K’awi selbst hat ihre Schöpfung
für die Menschen geöffnet und uns damit Vertrauen entgegen gebracht.
Dieser Gabe sollten wir mit Respekt begegnen und die Insel nicht plündern.
Für Einzelfälle, in denen das Maß überschritten wird, obliegt es dem Inselrat,
das Recht für einzelne Individuen temporär einzuschränken, um den Fortbe-
stand und die Vielfalt der Natur K'awis zu schützen.

Für den Inselrat, gezeichnet
Andarc Sardonn
Commodore der Inselwacht

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Re: Gesetze der Insel

Verfasst: Montag 22. Dezember 2025, 21:01
von Andarc Sardonn
Aus dem Handelsabkommen mit dem Reich der Sonne vom 29.08.268 ergeben sich folgende Sonderrechte für die Menekaner:

Uneingeschränktes Rüstrecht haben die Familie Omar und die Wesire Menek'Urs.
Waffen dürfen in entsprechenden Halterungen am Körper getragen werden. Ein
Ziehen jener ist nur im Verteidigungsfall erlaubt.

Im Dienst befindliche Janitschare bei der Begleitung von Natifahs oder einer Karawane
haben uneingeschränktes Rüstrecht, sofern sie sich durch Uniform und Rangabzeichen
ausweisen können. Waffen sind in einer Tasche zu verstauen oder am Stadttor bei der
Inselwacht abzugeben.

Das Rüst- und Waffenrecht entfällt für alle drei o.g. Personengruppen gänzlich auf der
Akademieinsel und im Tempel K'awis.


Andarc Sardonn
Commodore der Inselwacht

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STRAFENKATALOG

Verfasst: Dienstag 20. Januar 2026, 12:23
von Andarc Sardonn
Eine Straftat begeht, wer eine oder mehrere der folgenden Taten begeht.
Die wiederholte Tat wiegt stets schwerer und wird daher pauschal mit einer Verdopplung der Goldstrafe geahndet.
Mit jedem Mal, wo ein ausgesprochener Inselbann ignoriert und K'awi dennoch betreten wird, ist erneut eine Freiheitsstrafe von pauschal drei Tagen in den Kerkern K'awis abzusitzen. Der Inselrat berät außerdem über das weitere Verfahren.
Eine entsprechende Strafe auszusprechen, obliegt einzig den uniformierten - also sich im Dienst befindlichen - Inselwächtern und jederzeit den Mitgliedern des Inselrats (Inselstimme, Akademievertretung, Commodore der Inselwacht).

Verstoß gegen das Rüst- und Waffenrecht (Gesetz Nr. 4)
Strafe:
Einmalige Verwarnung möglich (außer bei gezogener Waffe). Jeder weitere Verstoß wird mit 10 Kronen (10.000 Münzen) Goldstrafe geahndet. Das Strafgold ist an der Kommandantur der Inselwacht zu entrichten. Wer sich weigert, wird bis auf Widerruf durch den Inselrat der gesamten Halbinsel K'awis verwiesen. (Inselbann)

Verstoß gegen das Naturschutzgesetz (Gesetz Nr. 8)
Strafe:
Jegliche der Insel entnommene Rohstoffe sind zurückzugeben und überdies mindestens ein Strafgold von 30 Kronen (30.000 Münzen) zu entrichten. Wer sich weigert, wird für bis zu drei Tage festgenommen und Inselrat berät darüber, ob der Person je wieder Einlass gewährt wird. Im Fall der Weigerung gilt bis zum Entschluss des Inselrats ein vorläufiger Inselbann.

Gezielte Schädigung von Flora und Fauna K'awis (Brandstiftung, Rodung, Giftverstreuung, etc.)
Strafe:
Es ist mindestens ein Strafgold von 50 Kronen (50.000 Münzen) zu entrichten und eine Freiheitsstrafe von drei Tagen in den Kerkern der Inselwacht abzusitzen. Der Inselrat berät außerdem darüber, ob der Person je wieder Einlass gewährt wird. Bis zum Entschluss gilt ein vorläufiger Inselbann.

Unbefugtes Betreten des Tempelgeländes:
Strafe:
Es ist ein Strafgold von 30 Kronen (30.000 Münzen) zu entrichten und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Tagen in den Kerkern der Inselwacht abzusitzen. Bei wiederholter Tat berät der Inselrat außerdem darüber, ob der Person je wieder Einlass gewährt wird. Bis zum Entschluss gilt ein vorläufiger Inselbann.

Diebstahl
Strafe:
Das Diebesgut ist pauschal zurückzugeben. Sollte es nicht mehr im Besitz des Täters oder der Täterin sein, muss der Warenwert in Goldmünzen ersetzt werden. Je nach Schwere der Tat kann außerdem ein Strafgold von bis zu 20 Kronen (20.000 Münzen) festgesetzt werden. Bei wiederholter Tat wird zusätzlich zu Goldstrafe ein nicht verhandelbarer Inselbann für die Dauer von einem Mondlauf ausgesprochen.

Vandalismus
Strafe:
Es sind mindestens 30 Kronen (30.000 Münzen) Goldstrafe zu entrichten und es wird pauschal ein nicht verhandelbarer Inselbann für die Dauer von einem Mondlauf ausgesprochen.

Entführungen von Bürgern:
Strafe:
Ein Strafgold in Höhe von 50 Kronen (50.000 Münzen) ist zu entrichten. Außerdem wird ein Inselbann bis auf Widerruf durch den Inselrat ausgesprochen und es ergehen schriftliche Warnungen vor dem Täter / der Täterin an alle Regionen Gerimors.

Gewalt gegen Bürger K'awis
Strafe:
Bis zu drei Tage Freiheitsstrafe zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr, die von der Person ausgeht. Überdies sind 30 Kronen (30.000 Münzen) Goldstrafe an die Inselwacht zu entrichten und es wird mit Entlassung aus den Kerkern K'awis gegebenenfalls ein Inselbann bis auf Widerruf durch den Inselrat ausgesprochen.

Gewalt gegen Gäste K'awis
Strafe:
Bis zu drei Tage Freiheitsstrafe zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr, die von der Person ausgeht. Überdies sind 30 Kronen (30.000 Münzen) Goldstrafe an die Inselwacht zu entrichten und es wird mit Entlassung aus den Kerkern K'awis gegebenenfalls ein nicht verhandelbarer Inselbann für die Dauer von einem Mondlauf ausgesprochen.

Mord und Totschlag - egal, gegen wen
Strafe:
Drei Tage Freiheitsstrafe zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr, die von der Person ausgeht. Überdies sind 100 Kronen (100.000 Münzen) Goldstrafe an die Inselwacht zu entrichten und es wird mit Entlassung aus den Kerkern K'awis pauschal ein Inselbann bis auf Widerruf durch den Inselrat ausgesprochen. Außerdem ergehen schriftliche Warnungen vor der Person an alle Regionen Gerimors.

Für den Inselrat
Andarc Sardonn
Commodore der Inselwacht

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