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Ein Schreiben an die Vogtin geht an die Schriftstube Adorans
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Rat zu Adoran » Ein Schreiben an die Vogtin geht an die Schriftstube Adorans
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Rheaonna von Bergfall





 Beitrag Verfasst am: 20 März 2023 23:37    Titel: Ein Schreiben an die Vogtin geht an die Schriftstube Adorans
Antworten mit Zitat

*Ein säuberlicher Umschlag enthält einen Brief mit schwungvoller, aber gut lesbarer Schrift*


20. Lenzing 266, Kronwalden

Betreff: Nachfrage Marktrecht

Wohlen Abend zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob wir gerade eine Vogtin in Adoran haben.
Aber ihr könnt mir sicher weiterhelfen.

Wegen was ich mich melde, ist eine simple Nachfrage zum Marktrecht.
Es ist mir bekannt, dass grössere Veranstaltungen angemeldet werden sollen. Für einen einzelnen Stand ist wiederum keine Anmeldung nötig. Nun ist es aber auch so, dass gerne ein Stand eröffnet wird, wo schon einer verkauft. Gibt es hierzu eine Regelung? Es gab anscheinend Irritationen aufgrund eines Vorfalls eines unangemeldeten Marktes in Berchgard, so dass selbst einzelne Stände in Adoran nicht mehr geöffnet werden.

Über einen Hinweis zur Herangehensweise würde ich mich freuen.
Dann kann ich bestehende Bedenken in Zukunft gleich zerstreuen.

Rheaonna von Dragane
Freiin zu Dunkelmoor

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Nyome von Meerswacht





 Beitrag Verfasst am: 11 Apr 2023 18:53    Titel:
Antworten mit Zitat

Fräulein Rheaonna erhält eine Botschaft aus dem Rathaus in Adoran.


Adoran, Rathaus
11. Wechselwind 266

Dem Reiche Alumenas
und unserem König Ador I. zur Ehr.
Seid mir gegrüßt Rheaonna von Dragane, Freiin von Dunkelmoor,



Betreffend Eures Schreibens zum Marktrecht.

Da es keine festgelegte Regelung diesbezüglich gibt, ist es Sache des Lehnsherrn dies zu bestimmen.

Eine explizite Forderung eines Lehnsherrn, wäre mir jedoch nicht bekannt jeden einzelnen eröffneten Markstand anzumelden.

Ein öffentlich angekündigter Markt, muss sowohl Lehnsherrn oder in deren Vertretung dem entsprechenden Vogt und auch dem Regiment gemeldet werden.

Ein bis drei geöffnete Markstände ohne einen entsprechenden Aushang wären diesbezüglich nicht betroffen.

Sind mehr Markstände geöffnet, kann man von einer Absprache der Händler ausgehen.
Der Situation angemessen Folgen entsprechende Konsequenzen von einer Ermahnung, einer Beendigung des Marktes oder gar Strafen.

Entsprechend wäre die Regelung für Adoran und damit auch eine Empfehlung für die Lehen von Meerswacht.

Letztlich ist der örtliche Lehnsherr für die Regularien verantwortlich.


Mit meinem wohlwollendem Gruße,


Nyome von Meerswacht
Gräfin von Meerswacht




Zuletzt bearbeitet von Nyome von Meerswacht am 11 Apr 2023 19:19, insgesamt einmal bearbeitet
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Rheaonna von Bergfall





 Beitrag Verfasst am: 12 Apr 2023 21:51    Titel:
Antworten mit Zitat

*Wieder landet ein Brief mit schwungvoller, aber gut lesbarer Schrift beschützt durch einen säuberlichen Umschlag*


12. Wechselwind 266, Kronwalden

Betreff: Nachfrage Marktrecht

Wohlen Abend, werte Erlaucht von Meerswacht,

es freut mich, nicht nur dass ihr euch persönlich des Anliegens angenommen habt, sondern generell von Euch zu hören.

Habt Dank für die ausführlichen Worte. So kann ich bestehende Bedenken und falsche Gerüchte in Zukunft gleich zerstreuen und die Trennung, wann ein Markt als geplant gelten kann, erklären.


Rheaonna von Dragane
Freiin zu Dunkelmoor

P.S.: Bezugnehmend auf unser letztes Gespräch möchte ich noch informativ anfügen, dass die Person - welche ich im Kopf hatte - leider anderen Verpflichtungen unterliegt und die Aufgabe nicht übernehmen kann.



Zuletzt bearbeitet von Rheaonna von Bergfall am 12 Apr 2023 21:55, insgesamt einmal bearbeitet
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