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Antrag auf Erlass einer Forstordnung für den Bajarder Forst
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Region Mittel-Gerimor » Antrag auf Erlass einer Forstordnung für den Bajarder Forst
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Matteo Bracker





 Beitrag Verfasst am: 09 Dez 2022 17:41    Titel: Antrag auf Erlass einer Forstordnung für den Bajarder Forst
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*Die Stadtverwaltung Bajards - also Fiete, Meloria und Andarc- erreicht ein erstaunlich bürokratisches Schreiben. Der Umfangreichen Forstordnung beigelegt ist ein kurzer Brief, fast nur ein Vermerk. Beides riecht nach Moos und Birkenholz*


Zitat:
Der Götter reicher Segen,

ich schreibe euch diese Zeilen, nicht als Milizionär, sondern als Bürger Bajards. Ich liebe und schätze die Ideale unseres Freihafens in gleicher Weise, wie ihr es tut. Ich habe nicht vor diese zu beschneiden. Dennoch bitte ich euch, die Säulen unserer Bajarder Ordnung, um den Erlass einer Forstordnung zum Schutze unseres Waldes. Ich verbringe viel Zeit im Wald und muss euch sagen, dass es absolut notwendig ist. Die Natur ist die Grundlage unserer Existenz, zerstören wir sie, zerstören wir uns. Darum bitte ich euch um die Diskussion und im besten Fall um den Erlass der von mir beigefügten Forstordnung. Die einzelnen Punkte sind leicht umzusetzen und wären schon ein großer Schritt in die richtige Richtung, um unseren Wald zu schützen.

M.Bracker

Zitat:
Die Bajarder Forstordnung
§1 Allgemeine Gültigkeit

1.1 ) Die Bajarder Forstordnung gilt für den gesamten Bajarder Forst, welcher im Süden bei Bajard beginnt und im Norden vor Varuna endet. Im Westen wird er durch die Alatarische und im Osten durch die Lichtenthaler Reichsgrenze begrenzt.

1.2) Im Bajarder Forst gilt das allgemeine Forst- und Jagdrecht, für jede Person ungeachtet der Rasse, der Herkunft, des Geschlechts oder Glaubens, solange das schützenswerte Wesen des Waldes anerkannt wird.

1.3) Die Stadt Bajard kann das allgemeine Forst- und Jagdrecht im Einzelfall für Personen aufheben, sollten hierzu Gründe vorliegen. Mit dem Forstbann belegte Personen haben ihr Recht auf Nutzung und Aufenthalt verwirkt.

1.4) Ziel der Forstordnung ist der Erhalt von Wald und Tieren, zu diesem Zweck kann die Stadt Bajard weitere Regeln erlassen.


§ 2 Holzschlag-Ordnung

2.1) Grundsätzlich darf nur so viel Holz geschlagen werden, wie der Wald auch durch natürliches Wachstum und Aufforstung regenerieren kann.

2.2) Brandrodung in jeder Form ist bei schwerer Strafe verboten.

2.3) Mutwillige Zerstörung des Waldes ist strengstens Untersagt.

2.4) Beim Mitführen von Packtieren in den Wald, zwecks Holzschlags, ist darauf zu achten, dass das Packtier mit großer Sorgfalt geführt wird. Das Führen von mehr als einem Packtier zwecks Holzschlag ist verboten.

2.5) Während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln ist das Schlagen von Holz an Bäumen die Nester tragen und den Bäumen im direkten Umfeld dieser nicht gestattet.

§ 3 Jagdordnung

3.1) Tiere des Waldes dürfen nur in dem Maße gejagt werden, indem es den Erhalt ihrer Gattung nicht gefährdet.

3.2) Jung- und Muttertiere stehen unter besonderem Schutz, sie dürfen nicht ohne guten Grund gejagt und erlegt werden.

3.3) Tiere dürfen nicht zum reinen Vergnügen gejagt werden. Wer ein Tier erlegt, muss dieses auch ausnehmen. Gegen Tiere darf keine unnötige Gewalt ausgeübt werden, die für die Jagd nicht nötig ist.

§ 4 Tier und Mensch

4.1) Zum Schutze des Waldes verzichtet die Stadt Bajard auf eine Erweiterung der Stadt in das Gebiet des Forstes.

4.2) Errichtung von festen Gebäuden innerhalb des Forstes und außerhalb der Stadtgrenzen sind zu unterlassen.

4.3) Städtischer Abfall, sowie Abfälle der Höfe dürfen nicht im Wald entsorgt werden.

4.4) Es ist zu vermeiden, dass Nutztiere und Waldtiere in großen Kontakt miteinander geraten. Das Aussetzen von Nutztieren im Wald ist verboten. Das Aussetzen von kranken Nutztieren im Wald ist ein besonders schwerer Verstoß.

4.5) Das Auswildern von exotischen Tierarten ist nicht gestattet.

§5 Sonstiges

5.1) Die Einhaltung der Bajarder Forstordnung fällt in den Aufgabenbereich der Bajarder Miliz. Darüber hinaus kann die Stadt Bajard auch Personen zu befugten Wildhütern benennen, die nicht Mitglieder der Miliz sind, wenn die Stadt sie als geeignet erachtet.

5.2) Die Stadt Bajard kann Pflanzen und Tiere als besonders schützenswert benennen und ihnen so einen gesonderten Schutz gewähren.

5.3) Wer innerhalb des Forstes Wegelagerei oder Banditentum betreibt, gegen den gilt mit sofortiger Wirkung ein Forstbann.

5.4) Die Stadt Bajard erkennt die Bedeutung der Natur für den Menschen an und beteiligt sich am Schutz dieser und an den Aufgaben, die der Erhalt des Bajarder Forstes mit sich bringt.


Zuletzt bearbeitet von Matteo Bracker am 09 Dez 2022 17:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Askan Fiete Sturmlicht





 Beitrag Verfasst am: 09 Dez 2022 17:53    Titel:
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Der Antrag wird entgegen genommen und den anderen beiden zur Ansicht ebenfalls ausgelegt. Matteo erhält eine kurze Mitteilung, dass sich der Rat melden werde, sobald darüber gesprochen wurde.
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Askan Fiete Sturmlicht





 Beitrag Verfasst am: 23 Dez 2022 10:06    Titel:
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Eine Rückantwort wird Matteo gebracht:


23. Alatner 265
- Freihafen Bajard –

Hallöchen Matteo,

zunächst einmal den Dank des Rates für deine Ausarbeitung und Mühe, die du dir ganz
offensichtlich gemacht hast, was die Forstwirtschaft angeht, die Bajard betreffen könnte.
Wir wissen dieses Engagement wirklich zu schätzen.

Nun haben wir darüber gesprochen und müssen feststellen, dass du Bajard weit mehr Land
zusprichst, als Bajard gehört. Die Wälder bis nach Varuna sind bedauerlicherweise gar nicht
unser Einzugsgebiet. Bajard endet quasi direkt hinter den Höfen im Norden, im Osten ebenso,
im Westen hinter dem Neubau der Gemeinschaft des Krakens.

Da in diesem Bereich nur geringfügig Wälder zu finden sind, möchte der Rat hierfür
keine gesonderten Lizenzen, Regelungen oder ähnliches aufstellen, um es Neuankömmlingen
nicht unnötig zu erschweren hier Fuß fassen zu können.

Der Antrag wird folglich vollumfassend abgelehnt.

Falls du dich für die Natur dort einsetzen möchtest, steht es dir als Privatperson frei.
Wir bitten dich ausdrücklich darum, dies nicht in der Uniform der Miliz zu tun.
Dies würde ein falsches Bild schaffen, das wir nicht unterstützen können. Dafür fehlen
uns die Kapazitäten.

Dies gilt natürlich auch für alle anderen Anliegen, die persönlicher Natur sind.


Tschökes,

für den Rat

Fiete





Zuletzt bearbeitet von Askan Fiete Sturmlicht am 23 Dez 2022 10:29, insgesamt einmal bearbeitet
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