Auf dem Schreibtisch des All-Haras..
Verfasst: Mittwoch 23. März 2022, 23:37
... liegt für alle Khaliq einsehbar das Protokoll des letzten Treffen.
22. Lenzing 265
Tempel der All-Mara - Bibliothek
Anwesend: All-Haras Ashok Bashir, Haatim Maheen Ayat Yazir, Prekhaliq Aliza Inaya Bashir
Protokollantin: Abinayah Bashir
Die Geweihtenschaft traf sich, um sich nach den letzten Vorkommnissen noch einmal eine gemeinsame Handhabung zur Sitte und des Verhaltens unverheirateten Blüten und Anaans zu besprechen.
Dazu wurden gemeinsam Beispiele im Alltag lediger Hazars Durrah besprochen:
Dürfen sich eine unverheiratete Blüte und ein Anaan alleine auf dem Basar vor der goldenen Stadt aufhalten?
- Mit der Erlaubnis des Oberhauptes, ja. Alternativ wäre es ebenso wie in den Grünlanden immer sicherer einen Janitschar oder ein Familienmitglied um Begleitung zu bitten.
Darf eine Blüte, wenn sie einen Warenhandel betreibt, dort ohne Schutz besuch empfangen?
- Mit Erlaubnis des Oberhauptes zur Eröffnung eines solchen Geschäftes, ja. Dennoch obliegt es dem Ermessen des Familienoberhauptes ob man der jeweiligen Blüte empfiehlt die Türe dabei stetig offen stehen zu lassen, einen Janitschar um einen Dienst vor dem Laden bittet oder der Natifah im Vertrauen auf ihre Wehrhaftigkeit und ihrem umsichtigen Verhalten ausreichend vertraut.
Darf eine Blüte, die ein Amt bekleidet (etwa Assistenz eines Wesires oder des Khaliq) sich alleine mit dem Dienstgeber oder den betroffenen Hazars Durrah sprechen?
- Dies gehört zu den Aufgaben des jeweiligen Amtes. Mit der Erlaubnis des Oberhauptes vor der Bewerbung oder dem Anstreben eines solchen Werdegangs, teilt dieser auch sein Vertrauen in die Blüte mit angemessen in solch einer Situation mit ihrer Sicherheit umzugehen.
- Im Zweifelsfall, obliegt er Natifah natürlich immer selbst, einen Jantischar oder eine Tempelwache um Begleitung zu bitten.
Ist das Familienhaus ein geeigneter Ort um einen Anaan zu empfangen?
- Neda. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Bereich. Dazu gehören die Straßen der Stadt und deren viele beschauliche Sitzgelegenheiten oder einem Besuch zum gemeinsamen Gebet im hohen Tempel.
Wie ist die Haltung der Khaliq zu dem Halten der Hand des verlobten Paares, in einem angemessenen Rahmen?
- Gemeinsam sprachen sie sich dafür aus.
- Jedoch, raten die Khaliq von einem Kuss auf den Mund strikt ab. Möge er noch so harmlos im Sinn gewesen sein, doch kann damit die Blüte bereits am Wert für einen anderen Anaan dadurch verlieren und sollte die Hochzeit doch neda stattfinden, wäre ein unwiderruflicher Schaden entstanden.
- Ein Kuss auf den Handrücken der Blüte hingehen, sollte neda bedenklich sein.
Haatim Maheen führte ein Gespräch mit dem Oberhaupt der Familie der Yazir um dessen geltendes Urteil für das sittsame Auftreten der Blüten im Hause noch einmal zu besprechen. Dieser erlaubt das Tragen eines Zopfes nicht für unverheiratete Blüten. Auch das Jahrelange Tragen des Zopfes innerhalb des Wittwentums, sollte neda als Ausflucht oder eine Art Lücke genutzt werden.
Was wäre das angemessene Verhalten wenn man ein unverheiratetes Paar an einem nicht öffentlichen Ort beobachtet?
- Die beiden zu trennen und auf das Verhalten hinzuweisen. Das Familienoberhaupt der beiden Familien sollte darüber informiert werden.
Was wäre das angemessene Verhalten, wenn ein unverheiratetes Paar bei einem Kuss beobachtet wird?
- In diesem Fall könnte der Tempel auf einen baldigen Bund „bestehen“.
- In jedem Fall aber, sollte eine Mahnung erfolgen und mögliche Konsequenzen angedacht werden.
In jedem Fall sind die allgemeinen Regeln, welche im „Hochzeitsleitfaden“ beschrieben sind, einzuhalten.
Bei Sittenfragen, wird der Tempel stets die konservativere Vorbilds Linie hochhalten.

Tempelschreiberin
22. Lenzing 265
Tempel der All-Mara - Bibliothek
Anwesend: All-Haras Ashok Bashir, Haatim Maheen Ayat Yazir, Prekhaliq Aliza Inaya Bashir
Protokollantin: Abinayah Bashir
Die Geweihtenschaft traf sich, um sich nach den letzten Vorkommnissen noch einmal eine gemeinsame Handhabung zur Sitte und des Verhaltens unverheirateten Blüten und Anaans zu besprechen.
Dazu wurden gemeinsam Beispiele im Alltag lediger Hazars Durrah besprochen:
Dürfen sich eine unverheiratete Blüte und ein Anaan alleine auf dem Basar vor der goldenen Stadt aufhalten?
- Mit der Erlaubnis des Oberhauptes, ja. Alternativ wäre es ebenso wie in den Grünlanden immer sicherer einen Janitschar oder ein Familienmitglied um Begleitung zu bitten.
Darf eine Blüte, wenn sie einen Warenhandel betreibt, dort ohne Schutz besuch empfangen?
- Mit Erlaubnis des Oberhauptes zur Eröffnung eines solchen Geschäftes, ja. Dennoch obliegt es dem Ermessen des Familienoberhauptes ob man der jeweiligen Blüte empfiehlt die Türe dabei stetig offen stehen zu lassen, einen Janitschar um einen Dienst vor dem Laden bittet oder der Natifah im Vertrauen auf ihre Wehrhaftigkeit und ihrem umsichtigen Verhalten ausreichend vertraut.
Darf eine Blüte, die ein Amt bekleidet (etwa Assistenz eines Wesires oder des Khaliq) sich alleine mit dem Dienstgeber oder den betroffenen Hazars Durrah sprechen?
- Dies gehört zu den Aufgaben des jeweiligen Amtes. Mit der Erlaubnis des Oberhauptes vor der Bewerbung oder dem Anstreben eines solchen Werdegangs, teilt dieser auch sein Vertrauen in die Blüte mit angemessen in solch einer Situation mit ihrer Sicherheit umzugehen.
- Im Zweifelsfall, obliegt er Natifah natürlich immer selbst, einen Jantischar oder eine Tempelwache um Begleitung zu bitten.
Ist das Familienhaus ein geeigneter Ort um einen Anaan zu empfangen?
- Neda. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Bereich. Dazu gehören die Straßen der Stadt und deren viele beschauliche Sitzgelegenheiten oder einem Besuch zum gemeinsamen Gebet im hohen Tempel.
Wie ist die Haltung der Khaliq zu dem Halten der Hand des verlobten Paares, in einem angemessenen Rahmen?
- Gemeinsam sprachen sie sich dafür aus.
- Jedoch, raten die Khaliq von einem Kuss auf den Mund strikt ab. Möge er noch so harmlos im Sinn gewesen sein, doch kann damit die Blüte bereits am Wert für einen anderen Anaan dadurch verlieren und sollte die Hochzeit doch neda stattfinden, wäre ein unwiderruflicher Schaden entstanden.
- Ein Kuss auf den Handrücken der Blüte hingehen, sollte neda bedenklich sein.
Haatim Maheen führte ein Gespräch mit dem Oberhaupt der Familie der Yazir um dessen geltendes Urteil für das sittsame Auftreten der Blüten im Hause noch einmal zu besprechen. Dieser erlaubt das Tragen eines Zopfes nicht für unverheiratete Blüten. Auch das Jahrelange Tragen des Zopfes innerhalb des Wittwentums, sollte neda als Ausflucht oder eine Art Lücke genutzt werden.
Was wäre das angemessene Verhalten wenn man ein unverheiratetes Paar an einem nicht öffentlichen Ort beobachtet?
- Die beiden zu trennen und auf das Verhalten hinzuweisen. Das Familienoberhaupt der beiden Familien sollte darüber informiert werden.
Was wäre das angemessene Verhalten, wenn ein unverheiratetes Paar bei einem Kuss beobachtet wird?
- In diesem Fall könnte der Tempel auf einen baldigen Bund „bestehen“.
- In jedem Fall aber, sollte eine Mahnung erfolgen und mögliche Konsequenzen angedacht werden.
In jedem Fall sind die allgemeinen Regeln, welche im „Hochzeitsleitfaden“ beschrieben sind, einzuhalten.
Bei Sittenfragen, wird der Tempel stets die konservativere Vorbilds Linie hochhalten.
Tempelschreiberin