An Aron'deryl in den Axorn...
Verfasst: Dienstag 25. Januar 2022, 14:32
wird ein Bote der Diener Krathors herran tretten und eine Kopie mit dem Vertrag der Besprochen wurde zu hinterlegen, scheinbar wurde der letzte Bote noch im Besitz der Nachricht aufgefunden und für die nicht Zustellung bestraft.
Vertrag Letharen – Diener Kra‘thors
Dieser Vertrag wird erlassen, um:
· Den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit beider Parteien sicherzustellen.
· Verhinderung von Unterdrückung durch nicht an Alatar, Ahamani oder Kra‘thor gläubige Personen sowie deren Bestrafung. Klärungshilfe bei Unklarheiten, die von Personen oder Organisationen ausgehen, welche den Status des Volkes der Letharen oder der Diener Kra‘thors gefährden, soll gewehrt werden.
· Aufrechterhaltung von Gedeihen und Stabilität des Volkes der Letharen und den Rabendienern.
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Artikel 1
Die Parteien kommen darin überein, durch enge Zusammenarbeit den Fortbestand und die Entwicklung beider Parteien sicherstellen. Dazu unterstützen sie sich gegenseitig mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Dies betrifft auch und vor allem den Fall, dass eine der Parteien von Feinden angegriffen wird, welche beide Seiten als solche erachten.
Artikel 1.1
Sollte ein Krieg notwendig sein, werden sich beide Parteien abstimmen und das Kampfgeschehen gemeinsam vorbereiten. Durch koordinierte Kampfhandlungen sollen Seite an Seite die Feinde Alatars und Kra‘thors niedergerungen werden. Zur besseren Kommunikation werden erfahrene Streiter (im Fall der Diener Kra‘thors das dazu erwählte Mitglied) jeder Partei zum Anführer ernannt. Über sie soll der Austausch an Informationen stattfinden und das koordinierte Vorgehen der geeinten Streitmacht gesteuert werden.
Artikel 1.2
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn, nach Auffassung einer von ihnen, die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.
Um die Wehrhaftigkeit beider Parteien zu gewährleisten, gewähren die Letharen der Dienerschaft das Rüstrecht in ihrer Region. Vermummungen, welche nicht offenkundig als die der Dienerschaft in Form der Robe Kra’thors oder des Knochenstabs der Dienerschaft zu erkennen sind, sind, sofern kein bürgernder Rabendiener ebenfalls anwesend ist, kurz für eine Identifizierung abzulegen.
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Artikel 2
Zur Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit sollen regelmäßig gemeinsame Kampfübungen sowie Unterrichte zur Förderung der Gemeinschaft sowie der Individuen angeboten werden. Auch der Abgleich von Wissen und Forschung soll fortan intensiviert werden und regelmäßig stattfinden, diesbezüglich sollen die Mitglieder der Diener Kra‘thors sowie die Lethyren und Erzlethyren stetige Kommunikation miteinander aufrechterhalten.
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Artikel 3
Sollten Verträge mit weiteren Fraktionen geschlossen werden, werden die Informationen bezüglich solcher Handlungen der jeweils anderen Partei vorab mitgeteilt. Beide Parteien verpflichten sich dazu Sorge zu tragen, dass durch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossene Verträge mit anderen Völkern oder Institutionen die Integrität des Bündnisses zwischen den Dienern Kra‘thors und den Letharen nicht außer Kraft gesetzt oder in irgendeiner Form geschädigt wird.
Artikel 3.1
Dem Volk der Letharen ist bekannt, dass die Dienerschaft Kra‘thors einen bestehenden Vertrag mit dem Rahalischen Reich hat und diesen zum Zeitpunkt der Verhandlungen als unantastbar erachtet. Daher werden die Diener Kra‘thors zum Zeitpunkt der Verhandlung zwischen dem Alatarischen Reich und dem Volk der Letharen keine Position einnehmen, es sei denn eine Vermittlung wird von beiden Seiten gewünscht. Im Fall eines Konflikts zwischen beiden Parteien werden die Diener Kra‘thors den älteren Vertrag ehren.
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Artikel 4
Das vorliegende Bündnis soll sofort mit der Beurkundung und Siegelung in Kraft treten. Eine Auflösung des Vertrages ist zu jeder Zeit durch eine friedliche Zusammenkunft möglich und endet, im Fall der ausbleibenden Schlichtung, einen Wochenlauf nach dem Gespräch.
Artikel 4.1
Das Fehlverhalten einzelner junger Letharen oder Diener soll nicht zum Bruch des Bündnisses führen. In solch einem Fall sollen die Anführer der Letharen und ausgewählte Mitglieder der Dienerschaft zur Klärung der Situation zusammenkommen.
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Zur Urkunde dessen wurde der Pakt von den Anführern der Letharen und dem dafür auserkorenen Mitglied der Dienerschaft unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.