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An den Herzog von Lichtenthal
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Alathair - Online Rollenspielshard Foren-Übersicht » Rat zu Adoran » An den Herzog von Lichtenthal
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Nyome von Meerswacht





 Beitrag Verfasst am: 13 Jan 2022 21:35    Titel: An den Herzog von Lichtenthal
Antworten mit Zitat

Herzog Anselm von Lichtenthal erhält ein Schreiben aus dem Rathaus von Adoran, das Schreiben wurde versiegelt.



Adoran, Rathaus
13. Hartung 265


Dem Reiche Alumenas
und seiner Majestät Ador I. zur Ehr.
Mit dem Ausdruck meiner außerordentlichen Hochachtung Euer Durchlaucht Anselm von Lichtenthal,




Wie schon seit langem angestrebt, konnten Ihre Hochwohlgeboren Dame von Gipfelsturm und meine Person, einen Vertrag mit dem Reich Menek’Ur aushandeln, welcher unserer aber auch ihrer Seite zum Vorteil gereichen sollte.

Eine Abschrift der bisher ausgehandelten Punkte liegt meinem Schreiben bei.
Wir hoffen auf Eure vollste Zufriedenheit, gerne werden wir wieder tätig und nehmen Kontakt mit dem Reich der Sonne auf, sobald Eure Entscheidung gefallen ist.

Ich schließe mit meinem Dank und hoffe auf Eure stete Gesundheit.

Ich verbleibe mit großem Respekt und Hochachtung,


Zitat:

Schutz- und Trutzbündnis
des Herzogtums Lichtenthal ./. Reich der Sonne Menek’Ur




Seine Majestät Ador I. von Alumenas und der Erhabene Emir Amar Haydar Omar von Menek’Ur beseelt vom Wunsche, das künftige Verhältnis der Souveräne und Ihrer Reiche möglichst innig zu gestalten, haben zur Bekräftigung des zwischen ihnen herrschenden Friedens, weitere Verhandlungen zu pflegen, und haben mit diesen beauftrag, und zwar:



Seine Majestät der König von Alumenas:
Herzog Anselm von Lichtenthal
mit Gefolge

Der Erhabene Emir von Menek’Ur:
X

Dieselben haben ihre Vollmachten ausgetauscht und haben sich, nachdem diese in guter Ordnung befunden worden waren, über nachfolgende Vertragsbestimmungen geeinigt.



Artikel I

Zwischen Seiner Majestät dem König von Alumenas und dem Erhabenen Emir von Menek’Ur wird hiermit ein Schutz und Trutz Bündnis geschlossen.
Es soll in Zukunft und für beständig Friede und Freundschaft zwischen seiner Majestät dem König von Alumenas und dem Erhabenen Emir von Menek’Ur, sowie zwischen deren Erben und Nachkommen und den beiderseitigen Reichen und Untertanen herrschen.


Artikel II

Die angegriffene Partei erhält auf seinen Länderrein den Oberbefehl über die Hilfstruppen des Bündnispartners. Dies gilt auch sofern sich der Ursprung des Angriffs außerhalb der eigenen Grenzen befindet. Dies beinhaltet Gegenschläge während der Verteidigung, keinesfalls aber weitere Exkursionen in Feindesland, diese bedürfen der Rücksprache mit dem jeweiligen Heerführer.


Artikel III

Die Rechtsprechung über Landsleute darf einzig und allein von der eigenen Partei erfolgen. Bei missbilligendem Verhalten oder gar Straftaten ist dies der Gegenseite unverzüglich anzuzeigen und wird entweder sofort durch die Heeresführung oder nach dem Feldzug verhandelt.


Artikel IV

Kriegsgefangene, Güter und andere Habe welche während des Feldzugs gemacht werden, stehen der angegriffenen Seite zu.


Artikel V

Hinzugezogene Truppen des Bündnispartners erhalten vollständiges Rüstrecht für die Dauer ihres Einsatzes. Über die Dauer des Einsatzes entscheidet der Landesherr oder die Heeresführung, der angegriffenen Partei.


Artikel VI

Beide Parteien gewähren den Würdenträgern der jeweils anderen Seite dauerhaft das Recht auf bis zu zwei dauerhaft gerüsteten Leibwächtern in ihrer unmittelbaren Nähe auf dem Gebiet des anderem. Dies gilt für die ehrwürdige Familie Omar, die Wesire Menek‘Urs, den Adel Lichtenthals, als auch die militärische Führung der Bündnispartner.








Nyome von Meerswacht
Gräfin von Meerswacht
Verweserin von Markweih





Zuletzt bearbeitet von Nyome von Meerswacht am 13 Jan 2022 21:35, insgesamt einmal bearbeitet
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Nyome von Meerswacht





 Beitrag Verfasst am: 08 Nov 2022 23:32    Titel:
Antworten mit Zitat

Herzog Anselm von Lichtenthal erhält ein Schreiben aus dem Anwesen derer von Meerswacht, das Schreiben wurde versiegelt.



Adoran, Rathaus
08. Rabenmond 265

Dem Reiche Alumenas
und seiner Majestät Ador I. zur Ehr.
Mit dem Ausdruck meiner außerordentlichen Hochachtung Euer Durchlaucht Anselm von Lichtenthal,




Wie zuletzt vom versammelten Adel Lichtenthals beschlossen erbitte ich heute im Namen jener die Bewilligung der neusten Gesetzesvorlage des Herzogtums Lichtenthal, wie sie Euch bereits vor einigen Tagen als Abschrift zugegangen ist.

Ich schließe mit meinem Dank und hoffe auf Eure stete Gesundheit.

Ich verbleibe mit großem Respekt und Hochachtung,



Nyome von Meerswacht
Gräfin von Meerswacht


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Bote der Krone





 Beitrag Verfasst am: 18 Nov 2022 23:40    Titel:
Antworten mit Zitat

    ... Ein Palastdiener überbringt Nachricht an die Gräfin von Meerswacht, den Grafen von Markweih und die Gräfin von Tiefenberg ...


    Lichtenthal
    18. Rabenmond 265
    Adoran, königlicher Palast



    Krone und Reich zu Ehr unter dem gleißenden Licht der Schildmaid, verehrte Grafen dieses Landes!


    Jene Gesetzesänderungen welche mir vorgelegt wurden bedeuten für Lichtenthal einen enormen Wandel.
    Jedoch kann nur der Wandel einen Fortschritt bedeuten, weshalb wir die neuen Gesetze begrüßen.
    Möge dies der Anfang für neue Verbindungen in und außerhalb Lichtenthals sein und somit ein Beitrag für einen Triumph gegen unseren gemeinsamen Feind.

    Ihre Erlaucht von Meerswacht ist somit beauftragt die Änderungen im amtlichen Gesetzestext zu veranlassen.

    Ferner ist es uns ein Anliegen, die Zukunft Seiner Hochgeboren Arenvir von Tilianas, nach vielen aufopferungsvollen Jahren für Lichtenthal neu zu gestallten.
    Wohlwissend über den Treueschwur gegenüber Ihrer Erlaucht von Tiefenberg, wünschen wir eine schriftliche Bestätigung und eine Konsultation in Bälde.




    Gegeben und gesetzt am 18. Rabenmond 265 in Adoran.
    Beschlossen durch Seine herzogliche Hoheit Anselm von Lichtenthal in Kenntnis und Rechenschaft zur Seiner Königlichen Majestät Ador I. Segenus Corbidian Viktor von Alumenas
    und Ihrer Königliche Majestät Ciarda Emyn von Alumenas.


    ... schwungvoll unterzeichnet und mit dem herzoglichen Siegel versehen ...


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