Maheen Ayat Azeezah
|
Verfasst am: 19 Dez 2021 23:07 Titel: ~*~ Verkündung eines Bündnisses ~*~ |
|
|
Menekanische Boten werden in der Muttersprache und durch Aushänge in menekanisch auf das abgeschlossene Bündnis zwischen den Kaluren und den Menekanern hinweisen.
Den Institutionen des Reiches sowie den Familien wird eine Abschrift überbracht, ebenso wie den Wesiren des Reiches:
❂ Übereinkommenserklärung ⚒
❃Rüstrecht und Beistand in den Reichen und den Städten ❃
Abkommenspartner:
- Kaluren des Nilzadan und dessen Oberstadt
- Menekaner aus dem Sonnenreich Menek‘Ur
Anzahl der Steintafeln: 2
I Beistand
II. Rüstung und Waffen
III. Geltungsbereich
IV. Verhalten und Strafen
V. Verantwortung / Änderung
I Beistand
Das Volk der Kaluren und das Volk der Menekaner kommen im Einvernehmen dieses Abkommens überein, sich gegenseitig im Falle von Angriffen durch Dritte, Katastrophen oder sonstigen äußeren Bedrohungen, Hilfe und Unterstützung zu leisten.
II Tragen einer Rüstung und oder Waffe
Stadtbereich
Innerhalb des befriedeten Bereiches der beiden Städte ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art gestattet.
Ausnahme des Rüstrechtes sind: Kopfschutz, offener Schilde und Waffen, gleich welcher Art, diese sind nicht gestattet.
Kopfschutz bedeutet metallischen oder ledrigen Schutz vor Einwirkungen.
Genannte sind an einem Gürtel, in einer Tasche, auf dem Rücken oder in Waffenscheiden zu tragen.
Schmuck, wie z.B. Turban, Schleier und Hut sind gestattet.
Außerhalb
Außerhalb des Stadtbezirkes ist das Tragen der Rüstungen und Waffen auch vollends gestattet.
III Geltungsbereich
Der Geltungsbereich bezieht sich auf das gesamte Kalurische Reich und das Menekanische Reich.
IV Verhalten und Strafen
Das Recht besitzt erstmal jeder Volksangehörige eines der beiden Abkommenspartner.
Der Besucher des anderen Volkes hat die Gesetze des Gastgebers einzuhalten.
Auf Aufforderung des Gegenübers hat jeder sich zu erkennen zu geben, mit Namen und Absichten.
Dieses Rüstrecht kann für Einzelpersonen beider Völker entzogen werden.
V Verantwortung und Änderung
Dieses Rüstrecht besteht so lange, bis eines der beiden Völker es dem anderen entzieht.
Es ist für alle Bewohner zu übersetzen, lesbar zu machen und offen auszuhängen beziehungsweise zugänglich zu machen.
Änderungen in dieser Übereinstimmung müssen in beiden Steintafeln erfolgen.
Kaluren
Kal Khazad der 4. Kohorte (Khazad Khot)
Wühler
*Siegel der Graik*
Rat der Kaluren
Menekaner
Emir des Reichs der Sonne Menek`Ur
Rais Effendi von Menek`Ur
Zuletzt bearbeitet von Maheen Ayat Azeezah am 19 Dez 2021 23:30, insgesamt 5-mal bearbeitet |
|