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Maheen Ayat Azeezah
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Verfasst am: 22 Nov 2021 22:30 Titel: Verkündungen des Rais Effendi |
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Salam Aleikum, Hazars Durrah!
Der ehrenwerte Rais Effendi, Sahid Ibrahim aus dem feurigen Blute der Yazir, wird fortan jeden Mondlauf seine Türen für die Kinder des Salzes und Sandes öffnen, um eine öffentliche Sprechstunde abzuhalten.
Dich interessiert es, wie sich die diplomatische Lage auf Gerimor derzeit entwickelt oder wie es um die Geschicke der Reiche in der freien Harmonie steht?
Du möchtest wissen, wer sich Freund, Verbündeter oder gar Feind nennt?
Oder bist Du Dir unsicher, wie sich der korrekte Umgang mit Würdenträger außerhalb des Reiches der Sonne verhält?
Diese und weitere Fragen und Anliegen können dem Rais Effendi am 2. Alatner zur achten Abendstunde ohne Vorankündigung gestellt werden.
Der Termin für den Hartung und die darauf folgenden Monde werden zeitnah angekündigt!
Im Auftrag des Rais Effendi Sahid Ibrahim Yazir,
Maheen Ayat Yazir.
Zuletzt bearbeitet von Maheen Ayat Azeezah am 05 Jan 2022 01:36, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Maheen Ayat Azeezah
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Verfasst am: 04 Jan 2022 03:33 Titel: Re: Verkündung des Rais Effendi |
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Salam Aleikum, Hazars Durrah!
Der Rais Effendi, Sahid Ibrahim aus dem feurigen Blute der Yazir, lädt zu einer weiteren
Sprechstunde am 6ten Hartung zur siebten Abendstunde ein.
Im Auftrag des Rais Effendi Sahid Ibrahim Yazir,
Maheen Ayat Yazir.
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Maheen Ayat Azeezah
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Verfasst am: 06 Jan 2022 16:56 Titel: |
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--> Gelistet in der Bündnisübersicht: https://forum.alathair.de/viewtopic.php?p=794455#794455
Maheen Ayat Yazir hat Folgendes geschrieben: | Menekanische Boten werden in der Muttersprache und durch Aushänge in menekanisch auf das abgeschlossene Bündnis zwischen den Kaluren und den Menekanern hinweisen.
Den Institutionen des Reiches sowie den Familien wird eine Abschrift überbracht, ebenso wie den Wesiren des Reiches:
❂ Übereinkommenserklärung ⚒
❃Rüstrecht und Beistand in den Reichen und den Städten ❃
Abkommenspartner:
- Kaluren des Nilzadan und dessen Oberstadt
- Menekaner aus dem Sonnenreich Menek‘Ur
Anzahl der Steintafeln: 2
I Beistand
II. Rüstung und Waffen
III. Geltungsbereich
IV. Verhalten und Strafen
V. Verantwortung / Änderung
I Beistand
Das Volk der Kaluren und das Volk der Menekaner kommen im Einvernehmen dieses Abkommens überein, sich gegenseitig im Falle von Angriffen durch Dritte, Katastrophen oder sonstigen äußeren Bedrohungen, Hilfe und Unterstützung zu leisten.
II Tragen einer Rüstung und oder Waffe
Stadtbereich
Innerhalb des befriedeten Bereiches der beiden Städte ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art gestattet.
Ausnahme des Rüstrechtes sind: Kopfschutz, offener Schilde und Waffen, gleich welcher Art, diese sind nicht gestattet.
Kopfschutz bedeutet metallischen oder ledrigen Schutz vor Einwirkungen.
Genannte sind an einem Gürtel, in einer Tasche, auf dem Rücken oder in Waffenscheiden zu tragen.
Schmuck, wie z.B. Turban, Schleier und Hut sind gestattet.
Außerhalb
Außerhalb des Stadtbezirkes ist das Tragen der Rüstungen und Waffen auch vollends gestattet.
III Geltungsbereich
Der Geltungsbereich bezieht sich auf das gesamte Kalurische Reich und das Menekanische Reich.
IV Verhalten und Strafen
Das Recht besitzt erstmal jeder Volksangehörige eines der beiden Abkommenspartner.
Der Besucher des anderen Volkes hat die Gesetze des Gastgebers einzuhalten.
Auf Aufforderung des Gegenübers hat jeder sich zu erkennen zu geben, mit Namen und Absichten.
Dieses Rüstrecht kann für Einzelpersonen beider Völker entzogen werden.
V Verantwortung und Änderung
Dieses Rüstrecht besteht so lange, bis eines der beiden Völker es dem anderen entzieht.
Es ist für alle Bewohner zu übersetzen, lesbar zu machen und offen auszuhängen beziehungsweise zugänglich zu machen.
Änderungen in dieser Übereinstimmung müssen in beiden Steintafeln erfolgen.
Kaluren
Kal Khazad der 4. Kohorte (Khazad Khot)
Wühler
*Siegel der Graik*
Rat der Kaluren
Menekaner
Emir des Reichs der Sonne Menek`Ur
Rais Effendi von Menek`Ur
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Samija Tijen Azeezah
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Verfasst am: 14 März 2022 10:01 Titel: |
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Schutz- und Trutzbündnis
❂ zwischen dem Reich der Sonne und dem Herzogtum Lichtenthal
13. Lenzing 265 n. BK.
Seine Majestät, Ador I. von Alumenas und der Erhabene, Emir Abbas Wakur Omar des Sonnenreiches
sind vom Wunsche beseelt, das künftige Verhältnis der beiden Souveräne und Ihrer Reiche möglichst innig zu gestalten.
Zur Bekräftigung der Freundschaft zwischen ihren Reichen haben sie beschlossen,
Verhandlungen zu pflegen, die durch folgende Vertreter geführt wurden:
Für Seine Majestät, den König von Alumenas,
stellvertretend Herzog Anselm von Lichtenthal:
Ihre Erlaucht Helisande von Senheit,
Ritterin der Krone,
Gräfin von Tiefenberg
Ihre Erlaucht Nyome von Meerswacht,
Gräfin von Meerswacht.
Für Seine Erhabenheit, den Emir des Reiches der Sonne:
Der ehrenwerte Sahid Ibrahim aus dem stolzen Blute der Yazir,
Rais Effendi des Reiches der Sonne,
Hadcharim des Ordens.
Dieselben haben ihre Vollmachten ausgetauscht und sich,
nachdem diese in guter Ordnung befunden worden waren,
über nachfolgende Vertragsbestimmungen geeinigt.
Zitat: |
Artikel I
Zwischen Seiner Majestät, dem König von Alumenas und Seiner Erhabenheit, dem Emir des Reiches der Sonne
wird hiermit ein Schutz- und Trutzbündnis geschlossen.
Es soll jetzt und in Zukunft beständig Frieden und Freundschaft zwischen
Seiner Majestät, dem König von Alumenas und Seiner Erhabenheit, dem Emir des Sonnenreiches
sowie zwischen deren Blute und Nachkommen, den beiden Reichen und Untertanen herrschen.
Artikel II
Die angegriffene Partei erhält auf seinen Ländereien den Oberbefehl über die Hilfstruppen des Bündnispartners.
Dies gilt auch, sofern sich der Ursprung des Angriffs außerhalb der eigenen Grenzen befindet.
Dies beinhaltet Gegenschläge während der Verteidigung, keinesfalls aber weitere Vorstöße in das Feindesland.
Diese bedürfen der Rücksprache mit dem jeweiligen oberbefehlshabenden Heerführer.
Artikel III
Die Rechtsprechung über Landsleute darf einzig und allein von der eigenen Partei erfolgen.
Bei missbilligendem Verhalten oder gar Straftaten ist dies der Gegenseite unverzüglich anzuzeigen
und wird entweder sofort durch die Heeresführung oder nach dem Feldzug verhandelt.
Artikel IV
Kriegsgefangene, Güter und andere Habe, welche während des Feldzugs gemacht werden,
stehen der angegriffenen Seite zu.
Artikel V
Hinzugezogene Truppen des Bündnispartners erhalten vollständiges Rüstrecht für die Dauer ihres Einsatzes. Über die Dauer des Einsatzes entscheidet der Landesherr oder die Heeresführung, der angegriffenen Partei.
Artikel VI
Beide Parteien gewähren den Würdenträgern des Bündnispartners das jeweilige Recht auf bis zu zwei Leibwachen,
die sich in ihrer unmittelbaren Umgebung auf dem Gebiet des Bündnispartners gerüstet aufhalten dürfen.
Dies gilt für die Herrscherfamilie Omar, die Wesire Menek‘Urs, den Adel Lichtenthals,
als auch die militärische Führung der Bündnispartner.
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Sahid Ibrahim Yazir
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Verfasst am: 05 Mai 2022 19:13 Titel: |
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*Aushänge des Rais Effendi am Palast, dem Amtssitz der Wesire sowie an allen belebten Orten der goldenen Stadt verkünden folgende Bekanntmachung:*
Salam Aleikum Bürger des Reichs der Sonne,
am 24. Wechselwind des Jahres 265 haben in Wulfgard
das ehrenwerte Volk der Thyren
und
das von Eluive gesegnete Volk der Menekaner
vor den Ahnen und der All-Mara Eluive und vor den Augen vieler Zeugen beider Völker, die alten Schwüre zur gegenseitigen Freundschaft und Verbundenheit erneuert.
Man gelobte sich feierlich, dem jeweils anderen
bei Not und Gefahr stets beizustehen.
Mögen unsere Taten unseren Worten jetzt und in der Zukunft Ehre erweisen.
Abeer Eluive!
*Schwungvoll unterzeichnet*
Sahid Ibrahim Yazir
Rais Effendi des Reiches der Sonne _________________ *Das "G" in Yazir steht für Gönnen
Zuletzt bearbeitet von Sahid Ibrahim Yazir am 04 Okt 2022 21:11, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Sahid Ibrahim Yazir
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Verfasst am: 04 Okt 2022 21:11 Titel: |
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*Aushänge des Rais Effendi am Palast, dem Amtssitz der Wesire sowie an allen belebten Orten der goldenen Stadt verkünden folgende Bekanntmachung:*
Salam Aleikum Bürger des Reichs der Sonne,
am 04. Goldblatt des Jahres 265 macht der Rais Effendi, auf das unfehlbare Wort des Erhabenen und die Weisheit des Rats seiner Wesire hin folgende
Bekanntmachung:
das ehrenwerte Volk der Thyren
und
das von Eluive gesegnete Volk der Menekaner
gewähren dem jeweils anderen in dessen Städten ab sofort ein
gegenseitiges Rüstrecht für alle Bürger des jeweiligen Volkes.
1. Das Rüstrecht gilt neda in den heiligsten Stätten.
2. Das Rüstrecht kann einzelnen Personen bei Verstößen gegen Gesetze, Sitten oder die gewährte Gastfreundschaft entzogen werden.
Mögen unsere Taten unseren Worten jetzt und in der Zukunft Ehre erweisen.
Abeer Eluive!
*Schwungvoll unterzeichnet*
Sahid Ibrahim Yazir
Rais Effendi des Reiches der Sonne _________________ *Das "G" in Yazir steht für Gönnen
Zuletzt bearbeitet von Sahid Ibrahim Yazir am 04 Okt 2022 21:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sahid Ibrahim Yazir
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Verfasst am: 31 Okt 2022 12:26 Titel: |
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*Aushänge des Rais Effendi am Palast, dem Amtssitz der Wesire sowie an allen belebten Orten der goldenen Stadt verkünden folgende Bekanntmachung:*
Salam Aleikum Bürger des Reichs der Sonne,
am 31. Goldblatt des Jahres 265 haben in Menek'Ur
das ehrenwerte Volk der Elfen
und
das von Eluive gesegnete Volk der Menekaner
folgenden Bündnisvertrag, besprochen im Rat der Wesire, mit dem Segen des Erhabenen, unseres geliebten Emirs Abbas Wakur Omar gezeichnet und gesiegelt durch den Rais Effendi, Sahid Ibrahim vom Blute der Yazir, ratifiziert.
Zitat: | Bündnis
1.
Das Volk der Menekaner und das Volk der Elfen geloben hiermit feierlich, im Gedenken an das alte und feste Band der Freundschaft zwischen den beiden Völkern, sich gegenseitig beizustehen bei Not und Katastrophen, bei Angriffen durch äußere Feinde und nicht zögern werden im Angesicht der Bedrohung, dem anderen zur Hilfe zu eilen.
2.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass einer der Bündnispartner (I) angegriffen wird von einem Freund des anderen Bündnispartners (II), so steht es jenem Bündnispartner (II) frei, ohne Waffengewalt und Stellung von Kampftruppen seine Verpflichtung zum Schutz des anderen Bündnispartners (I) zu erfüllen. Dies bedeutet, dass jenes Volk des Bündnisses (II), dessen Freund den anderen Bündnispartner (I) angreift alles unternehmen wird, um eine friedliche Lösung für den Konflikt zu erreichen.
Rüstrecht
1.
Es gilt, dass ein jeder Besucher höchstens in lederner Rüstung und einfacher, einhändiger Waffe zum Selbstschutz die jeweilige Heimat betreten darf.
2.
Ausgenommen sind Würdenträger und Diplomaten. Würdenträger und Diplomaten haben jeweils Anrecht auf eine Leibwache, ohne Beschränkung für Rüstung und Waffen.
3.
Ausgenommen sind ebenso uniformierte Streitkräfte.
4.
Ausgenommen sind heilige und besondere Orte der jeweiligen Völker:
Menek’ur - Palast
Menek’ur - Tempel der Eluive
Menek’ur - Berg Cantar
Ered Luin - Tempel des Phanodain
Ered Luin - Selines Hort
5.
Im Falle der Verteidigung und im Kriegsfall gelten jene Regeln als gelockert.
Anhang - Würdenträger - Eledhrim
Im Sinne des Rüstrechts gelten folgende Personen und Gruppen als Würdenträger:
Mitglieder des Rats der Eledhrim
Gesandte / Diplomaten des Elfenvolks
Anhang - Würdenträger – Menek’Ur
Emir und Kalif
Die Familie Omar
Die Wesire und ihre Stellvertreter
Die Oberhäupter der anerkannten Familien Menek’Urs |
Möge dieses Bündnis das Fundament einer beständig währenden Freundschaft zwischen den beiden Völkern sein.
Abeer Eluive!
*Schwungvoll unterzeichnet*
Sahid Ibrahim Yazir
Rais Effendi des Reiches der Sonne _________________ *Das "G" in Yazir steht für Gönnen
Zuletzt bearbeitet von Sahid Ibrahim Yazir am 31 Okt 2022 12:28, insgesamt einmal bearbeitet |
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