[Bekanntmachung] Julius Kerner
Verfasst: Samstag 28. September 2019, 22:29
In Lichtenthal werden von Boten Aushänge an öffentlichen Plätzen angebracht und der Inhalt wird dabei auch laut kund getan. Die Aushänge werden in der Nacht zum ersten Goldblatt ersetzt.
Freiherrin

Vogtin der Stadt Adoran
Bekanntmachung
Der Bürger Julius Kerner, welchem zur Last gelegt wird Verrat am Herzogtum Lichtenthal begangen zu haben, wird bis zu seiner Verhandlung am Ende des Goldblatts unter Hausarrest gestellt.
Ob kürzlicher Vorkommnisse, ist es ihm untersagt die Stadt Adoran zu verlassen oder das Palastviertel zu betreten. Es gilt ein absolutes Verbot sich dem Hochadel auf 50 Schritte zu nähern. Herrn Kerner wird ein Gardist des Regiments gestellt, welcher auf die Einhaltung der Weisung achtet.
Bei einem Verstoß gegen diese Weisung gilt Herr Kerner als vogelfrei, mit der Begründung des Hochverrats. Eine Verhandlung findet in diesem Falle nicht statt.
Die Weisung wird nichtig mit Abschluss der Verhandlung die über das weitere Schicksal Herrn Kerners entscheidet – welcher bis dahin, bei tadellosem Benehmen als unbescholten gilt und auch so behandelt werden will, die Bürgerrechte sind bis dahin ebenso ausgesetzt.
Der Tag der Verhandlung wird in den ersten Wochen des Goldblatts kund getan.
Der Bürger Julius Kerner, welchem zur Last gelegt wird Verrat am Herzogtum Lichtenthal begangen zu haben, wird bis zu seiner Verhandlung am Ende des Goldblatts unter Hausarrest gestellt.
Ob kürzlicher Vorkommnisse, ist es ihm untersagt die Stadt Adoran zu verlassen oder das Palastviertel zu betreten. Es gilt ein absolutes Verbot sich dem Hochadel auf 50 Schritte zu nähern. Herrn Kerner wird ein Gardist des Regiments gestellt, welcher auf die Einhaltung der Weisung achtet.
Bei einem Verstoß gegen diese Weisung gilt Herr Kerner als vogelfrei, mit der Begründung des Hochverrats. Eine Verhandlung findet in diesem Falle nicht statt.
Die Weisung wird nichtig mit Abschluss der Verhandlung die über das weitere Schicksal Herrn Kerners entscheidet – welcher bis dahin, bei tadellosem Benehmen als unbescholten gilt und auch so behandelt werden will, die Bürgerrechte sind bis dahin ebenso ausgesetzt.
Der Tag der Verhandlung wird in den ersten Wochen des Goldblatts kund getan.
Freiherrin
Vogtin der Stadt Adoran

