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Nyome von Meerswacht
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Verfasst am: 28 Sep 2019 21:29 Titel: [Bekanntmachung] Julius Kerner |
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In Lichtenthal werden von Boten Aushänge an öffentlichen Plätzen angebracht und der Inhalt wird dabei auch laut kund getan. Die Aushänge werden in der Nacht zum ersten Goldblatt ersetzt.
Bekanntmachung
Der Bürger Julius Kerner, welchem zur Last gelegt wird Verrat am Herzogtum Lichtenthal begangen zu haben, wird bis zu seiner Verhandlung am Ende des Goldblatts unter Hausarrest gestellt.
Ob kürzlicher Vorkommnisse, ist es ihm untersagt die Stadt Adoran zu verlassen oder das Palastviertel zu betreten. Es gilt ein absolutes Verbot sich dem Hochadel auf 50 Schritte zu nähern. Herrn Kerner wird ein Gardist des Regiments gestellt, welcher auf die Einhaltung der Weisung achtet.
Bei einem Verstoß gegen diese Weisung gilt Herr Kerner als vogelfrei, mit der Begründung des Hochverrats. Eine Verhandlung findet in diesem Falle nicht statt.
Die Weisung wird nichtig mit Abschluss der Verhandlung die über das weitere Schicksal Herrn Kerners entscheidet – welcher bis dahin, bei tadellosem Benehmen als unbescholten gilt und auch so behandelt werden will, die Bürgerrechte sind bis dahin ebenso ausgesetzt.
Der Tag der Verhandlung wird in den ersten Wochen des Goldblatts kund getan.
Freiherrin
Vogtin der Stadt Adoran
Zuletzt bearbeitet von Nyome von Meerswacht am 01 Okt 2019 23:09, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Nyome von Meerswacht
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Verfasst am: 01 Okt 2019 23:10 Titel: |
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Neue Aushänge werden angebracht, die Alten werden vernichtet. |
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Eveliina von Talgrund
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Verfasst am: 21 Okt 2019 20:04 Titel: |
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Aushänge werden gut sichtbar im gesamten Lichtenthaler Reich ausgehangen.
21. Goldblatt 262
Krone und Reich zur Ehr, Bürger Lichtenthals
Das hohe Gericht Lichtentals ist im Fall Julius Kerner zu
einem Urteil gekommen.
Der Angeklagte Julius Kerner wird des Meineides, der Untreue
gegenüber dem Herzogtum Lichtenthal und des
Verrates für schuldig befunden.
Die Strafe wird sich in 7 Punkten untergliedern.
Punkt 1
Um ihn als Eidbrecher sicher für alle erkennbar zu zeichnen,
wird er mit einem Brandmal auf der rechten Hand versehen.
Punkt 2
Herr Kerner wird zu schwerem Frondienst verurteilt.
Er wird unter strikter Aufsicht Baumaterial für Bauvorhaben
und die Kriegskasse erarbeiten.
Der Frondienst wird nicht kürzer als 6 Monate andauern.
Punkt 3
Herr Kerner verwirkt für Ein Jahr und einen Tag die Möglichkeit
einen Bürgerbrief des Herzogtums erneut zu erhalten.
Punkt 4
Für den Zeitraum von einer Woche wird Herr Kerner in scharfer
Klosterhaft gehalten und nur Wasser und Brot erhalten.
Dieser Punkt ist durch die Klosterwache sofortig nach Beendigung
der Verhandlung zu vollstrecken
Punkt 5
Herr Kerner hat sich an mindestens fünf Gelegenheiten den
Lehren der Herrin zu widmen, sowie jederzeit der
Kirche Temoras mit seiner Arbeitskraft zur Verfügung zu stehen.
Punkt 6
Diese Auflagen werden überwacht, Verstöße werden mit
der sorfortigen Hinrichtung geahndet.
Als Vollstrecker von Überwachung und Überprüfung
wird Edler Lucien de Mareaux und
Wachtmeister Moira Salberg benannt
Punkt 7
Herr Kerner wird sich für den Zeitraum von insgesamt 3 Monaten
einmal die Woche bei einem Bewährungshelfer melden,
bei nichterscheinen eines Termines wird eine Strafe veranschlagt.
Als Bewährungshelfer wird
Hochedler Leonhard von Hagwalm benannt.
Möge der Gerechtigkeit genüge getan werden.
Für Krone, Reich und Glauben.
Vorsitzende Richterin
Freiherrin von Talgrund
Hochedle zu Winterfels
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Eveliina von Talgrund
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Verfasst am: 18 Nov 2019 08:44 Titel: |
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Aushänge werden gut sichtbar im gesamten Lichtenthaler Reich ausgehangen. Zusätzlich bringt ein Bote jeweils eine Kopie als Schreiben an Julius Kerner, Edlen Lucien de Mareaux, Hochedler Leonhard von Hagwalm, Freiherrin Nyome von Thronwall und das Regiment.
18. Rabenmond 262
Krone und Reich zur Ehr, Bürger Lichtenthals
Das hohe Gericht Lichtentals ruft die Urteilsvollstreckung an
Julius Kerner zu aus.
Der Angeklagte Julius Kerner wird des Meineides, der Untreue
gegenüber dem Herzogtum Lichtenthal und des
Verrates für schuldig befunden.
Die Strafe ist in 7 Punkten untergliedern und kann in einem früheren
Aushang eingesehen werden.
Punkt 1
Um ihn als Eidbrecher sicher für alle erkennbar zu zeichnen,
wird er mit einem Brandmal auf der rechten Hand versehen.
Wird am 28. Rabenmond zur 20 Stunde auf dem Regimentsplatz
vollstreckt.
Der Henker wird durch die Ritterschaft des Reiches gestellt.
Möge der Gerechtigkeit genüge getan werden.
Für Krone, Reich und Glauben.
Vorsitzende Richterin
Freiherrin von Talgrund
Hochedle zu Winterfels
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