Taleris Reuenthal
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Verfasst am: 22 Okt 2018 22:37 Titel: „Mitbewohnerregelung der Studiosi Reuenthal und Eisenhain“ |
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Im Flur der Schlafräume der beiden Novizen in der Taverne hängt folgendes Schriftstück.
„Mitbewohnerregelung der Studiosi Reuenthal und Eisenhain“
•"Die Zweckgemeinschaft dient dem Aspekt der Wissensförderung. Es wird sich darauf bezogen keine Gefühle in gemeinsame Forschungen offenzulegen, die dem Zweck der Forschungen oder der Wohngemeinschaft schaden könnten."
• „Zu keiner Zeit ist es erlaubt im privaten Bereich, außerhalb der Hände und des Kopfes, Haut zu zeigen.“
• "Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis des Mitbewohners die fremden Räumlichkeiten zu betreten."
• „Der/Die Mitbewohner/in darf durch nächtliche Aktivitäten nicht aufgeweckt werden“
• „Es bedarf der Erlaubnis des Mitbewohners eine Person des anderen Geschlechts einzuladen.“
• "Der Wissensaustausch untereinander gilt als oberste Priorität innerhalb der Wohngemeinschaft. Sollte es Themen geben, die gemeinsam entschieden oder abgesprochen werden sollten, wird eine Wohnversammlung einberufen."
• Ebenso gilt Zugänge zu Forschungen zu teilen, sollte dies dem Ruf der jeweiligen Akademie nicht schaden."
• "Lerneinheiten werden ohne Gegenleistungen mit den Mitgliedern der Wohngemeinschaft ausgetauscht."
• "Jede Entscheidung welche die Wohnversammlung trifft, wird dokumentarisch verwaltet und vertraglich abgesichert."
• "Im Fall einer Erkrankung eines Mitbewohners soll möglichst versucht werden diesen gesund zu pflegen und vermissten Unterrichtsstoff nachzuliefern."
• "Eine zwischengeschlechtliche Beziehung gilt im Rahmen der Wohngemeinschaft als existent, sollte der Partner mehr als drei Tage innerhalb von zwei Wochen bei einem Mitglied nächtigen. Eine offizielle Legitimierung herrscht, wenn in einer Mitbewohnersitzung die Eignung des Partners abgenickt wird.“
• "Auf Hygiene innerhalb der Wohngemeinschaft wird ein erhebliches Augenmerk gelegt. Vor betreten der Wohneinheit empfiehlt sich eine Reinigung durch Sylphe." |
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