Schürfrechte für die Mine Ered Luins
Verfasst: Freitag 8. Juni 2018, 10:48
*Alte Aushänge die von dem Erwerb der Schürflizenz erzählen werden in Lichtenthal durch Neue ersetzt.*
- Dhe suilon mellyn des lichten Pantheons
Abermals möchte das Volk der Eledhrim darauf hinweisen, dass in der Mine der Stadt Ered Luin nur mit entsprechender Erlaubnis nach Erzen und kostbaren Marmor gesucht werden darf.
Anders wie in Vergangenheit gehandhabt, wird das Ausstellen der Schürflizenz nun über Mîw'Faervelin, Thavron en-Eledhrim, abgewickelt.
- Eckpunkte für den Erwerb einer Schürflizenz:
» Es erfolgt ein Vorstellungsgespräch bei Mîw'Faervelin und es werden beim Erhalt der Lizenz 1000 Glitzersteine an das Volk der Eledhrim übergeben. Die Lizenz muss in der Mine stets mit sich geführt werden und jedem Eledhrim auf Wunsch vorgezeigt werden.
» Schürflizenzen werden nur an Individuen vergeben, die nicht mit den Feinden der Elfen handeln, der Lichten Götter zugewandt sind und sich in Vergangenheit nicht negativ dem Volk der Eledhrim zugetan haben.
Verhalten in der Mine der Eledhrim:
» In der Mine steht eine Abgabenkiste bereit, an die jeder Bergarbeiter 10% seiner gefundenen Erze und Steine, als Zeichen des guten Willens, an das Volk der Eledhrim abzugeben hat.
» Es dürfen maximal drei Bergbauer zugleich in der Mine arbeiten, da sich diese sonst gegenseitig behindern. Wer hinzukommt, muss warten, bis einer der anderen Bergbauenden abreist. Eledhrim haben Vorrang und dürfen in diesem Fall den am längsten Minenden ablösen
» Es ist untersagt, Adern nur anzuschlagen. Wird ein Material nicht gebraucht, kann es gern stattdessen dem Volk der Eledhrim überlassen werden.
» Packtiere, welche nicht zum Volk der Eledhrim gehören, und länger als einen Wochenlauf angebunden vor der Mine verweilen, werden in den Nuya'tan freigelassen.
» Personen ohne Schürflizenz werden der Mine umgehend verwiesen und müssen bei erneuter nichteinhaltung mit entsprechender Strafe rechnen.
Gellan nin, cen govo.
Für das Volk der Eledhrim
gez.

- Eckpunkte für den Erwerb einer Schürflizenz:
