Verfasst: Freitag 27. Januar 2023, 20:55
*Neben einem hochoffiziellen Dokument das mit dem Siegel von Kronwalden versehen ist, liegt auf dem Schreibtisch des Barons und der Grafen noch ein Handschriftlicher Zettel, auf dem in sauberen Lettern geschrieben steht:
Der Schildmaid Wacht und Segen eure Erlauchten, Hochwohlgeboren, Haushaltsmitglieder
ich konnte heute die Verhandlungen mit der Vogtin von Kronwalden abschließen
und anbei beigelegte Lizenz zu einem Preis von 26 Kronen erwerben,
welche ich der Einfachhalt halber aus eigenen Mitteln vorgestreckt habe.
Damit ist der Haushalt ab Heute zum Holzschlag und der Jagd in Kronwalden
berechtigt. Ich bitte jedoch folgenden Hinweis der Vogtin zu beachten:
Die Lizenz sollte eigentlich zum schnellen und unkomplizierten Nachweis
während der Jagd oder des Holzschlags in Kronwalden mitgeführt werden.
Da dies bei einer Gemeinschaftslizenz mit mehreren Mitgliedern und nur
einem vorhandenen Exemplar der Lizenz jedoch nicht immer möglich ist
sollen die Mitglieder des Haushalts, wenn sie in Kronwalden zur Jagd oder
dem Holzschlag unterwegs sind, immer ein Erkennungszeichen zur
Zugehörigkeit des Haushalts tragen (Ring oder Armband zum Beispiel).
Bei Nichtbeachtung kann es nämlich dazu kommen, dass der Wildhüter
trotz vorhandener Lizenz eine Strafe ausspricht, da davon ausgegangen wird
dass die betreffende Person privat und somit lizenzlos unterwegs ist.
Um solche Missverständnisse vorzubeugen ist also ein Nachweis angeraten.
Hochachtungsvoll

ich konnte heute die Verhandlungen mit der Vogtin von Kronwalden abschließen
und anbei beigelegte Lizenz zu einem Preis von 26 Kronen erwerben,
welche ich der Einfachhalt halber aus eigenen Mitteln vorgestreckt habe.
Damit ist der Haushalt ab Heute zum Holzschlag und der Jagd in Kronwalden
berechtigt. Ich bitte jedoch folgenden Hinweis der Vogtin zu beachten:
Die Lizenz sollte eigentlich zum schnellen und unkomplizierten Nachweis
während der Jagd oder des Holzschlags in Kronwalden mitgeführt werden.
Da dies bei einer Gemeinschaftslizenz mit mehreren Mitgliedern und nur
einem vorhandenen Exemplar der Lizenz jedoch nicht immer möglich ist
sollen die Mitglieder des Haushalts, wenn sie in Kronwalden zur Jagd oder
dem Holzschlag unterwegs sind, immer ein Erkennungszeichen zur
Zugehörigkeit des Haushalts tragen (Ring oder Armband zum Beispiel).
Bei Nichtbeachtung kann es nämlich dazu kommen, dass der Wildhüter
trotz vorhandener Lizenz eine Strafe ausspricht, da davon ausgegangen wird
dass die betreffende Person privat und somit lizenzlos unterwegs ist.
Um solche Missverständnisse vorzubeugen ist also ein Nachweis angeraten.
Hochachtungsvoll