Verkündungen des Hajinedar

Moderator: Menekaner [Mod]

Naim Milaiz Ifrey
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Registriert: Samstag 16. April 2022, 20:03

Beitrag von Naim Milaiz Ifrey »

Ab dem Abend finden sich große unübersehbare Aushänge in der menekanischen Sprache an den schwarzen Brettern des Reiches der Sonne. Auffällig an den Aushängen ist nicht nur der umfangreiche Text, sondern auch das offizielle Siegel des Hajinedars und jenes der Stimme der Insel K'awi.

Einem jeden interessierten Hazar's Durrah, welcher den Aushang bemerkt und liest, offenbaren sich folgende neue Informationen:



Handelsabkommen

Zwischen dem Reich Menek'Ur und der Insel K'awi


Abkommenspartner:
Bewohner der Insel K'awi
Menekaner aus dem Sonnenreich Menek'Ur und seiner Bürger


Handelsabsprachen

Der Rat der Insel K'awi und das Volk der Menekaner kommen im Einvernehmen dieses Abkommens überein, dass Menekaner einen Preisnachlass auf sämtliche Waren in Höhe eines Zehntels bei k'awianischen Bauern und Holzhandwerkern erhalten.
Das Volk der Menekaner erhält einen permanenten Marktstand bei Märkten oder Besuchen.

Die Bewohner der Insel K'awi erhalten die heiligen Tränen der All'Mara, auch Salz genannt, für 800 bis 850 Münzen je Sack.


Zusammenarbeit

Die Insel K'awi darf als neutraler Ort für mögliche Konfliktsituationen von dem Reich Menek'Ur genutzt werden.

Die Akademie Leviathan und Akademie der Arkanen Künste streben gemeinsame Forschungen, ausgenommen sämtlicher Bezüge zur Dschinn- Magie, an. Weitere Verfeinerungen diesbezüglich legen die Leitungen der Akademien in einer separaten Absprache fest.

Beide Abkommenspartner streben eine Zusammenarbeit im Bezug auf das Musizieren an.

Die Armee Menek'Ur und die Inselwacht streben gemeinsame Truppenübungen an.


Rüstrecht

Das Tragen jeglicher Rüstungen ist der erhabenen Familie Omar, den Wesiren des Reiches Menek'Ur und den Würdenträgern der Insel K'awi vollumfänglich gestattet. Waffen jeglicher Art dürfen in entsprechenden Waffenhalterungen am Körper getragen werden.

Im Dienst befindlichen Janitscharen ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art bei der Begleitung von Natifahs oder einer Karawane gestattet.

Sämtlichen Rüstträgern ist das Ziehen der Waffe im Verteidigungsfall gestattet.

Stadtbereich
Innerhalb der Städte Menek'Ur, sowie K'awi ist das Tragen von Rüstungen jeglicher Art für die Inselwacht im Dienst befindlich, sowie Janitscharen als Begleitung einer Natifah gestattet. Waffen jeglicher Art dürfen verstaut in einer Tasche in entsprechenden Waffenhalterungen getragen werden, alternativ sind diese am Stadttor bei den Wachen abzugeben.

Geltungsbereich
Dies bezieht sich gleichermaßen auf das gesamte Reich der Insel K'awi, sowie des Sonnenreiches Menek'Urs mit folgenden Ausnahmen:
Der Inselwacht ist das Tragen von Rüstungen und Waffen im Palast Menek'Urs samt Adelsviertel, sowie dem Tempel nicht gestattet. Die Inselwacht darf sich mit Dienstwappen und dazugehörigem Ring sichtbar ausweisen.
Den Janitscharen ist das Tragen von Rüstungen und Waffen auf der Akademieinsel K'awis und im Tempel K'awis nicht gestattet, jedoch ist ihnen ein Ausweisen durch Dienstwappen, Wappenrock und Janitscharenring erlaubt.


Ergänzung

Der Inhalt dieses Handelsabkommens, besonders das Rüstrecht bei exzessiver Ausübung, kann für Einzelpersonen versagt werden. Die Gesetze des jeweiligen Reiches sind weiterhin einzuhalten.

Das Abkommen hat für alle Bewohner klar verständlich und gut lesbar ausgehangen zu werden, gegebenenfalls haben Übersetzungen in die Reichssprache zu erfolgen.

Änderungen haben in beiden Abschriften zu erfolgen.


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Stimme der Insel

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Zuletzt geändert von Naim Milaiz Ifrey am Freitag 29. August 2025, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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